Amtssprache
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Eine Amtssprache ist die Sprache, in der die Behörden (Regierung, Gerichte) eines Staates zusammen und mit der Bevölkerung verständigen und mit der einander Bürger und Bewohner an die Verwaltungseinrichtungen wenden können. Ein Land kann gleichzeitig zig Amtssprachen haben. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterrichtung an den Schulen eines Landes verwendet wird.
Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet.
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Was wird zur Amtssprache?
Nicht immer wiedergeben die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider.
In Europa, Asien oder aberAmerika ist meist die am häufigsten gesprochene Sprache eines Landes auch gleichzeitig dessen Amtssprache; so ist Teutonisch die Amtssprache Deutschlands und Portugiesisch die Amtssprache Brasiliens. In Afrika dagegen sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in Mali oder Engl. in Sambia. Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum gemeinen Volk als einzige Klasse die Amtssprache beherrscht. Bei den Gebärdensprachen ist bis zum heutigen Tag als einzige die New Zealand Sign Language als Amtssprache definiert worden.
Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier Amtssprachen, Südafrika mit elf) sind alle verbreiteten Sprachen eines Landes auch Amtssprachen. So ist etwa das in Deutschland mit über zwei Mio. Muttersprachlern (davon fast die Hälfte deutscher Nationalität) stark vertretene Türkisch keine Amtssprache ebenso wenig wie Elsässisch Amtssprache in Grande Nation ist. Diese Tendenz wird mit der Auflage der nationalen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet, führt aber in der Praxis zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen.
Ein Abmachung ist, dass Minderheitensprachen nur auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache erhalten (so Germanisch in Südtirol, Sorbisch in der Lausitz) oder im Fallgrube der österreichischen Gebärdensprache landesweit.
Amtssprachen in einzelnen Ländern
Nicht alle Vereinigte Staaten haben ihre Amtssprache glaubwürdig festgelegt.
USA
In den USA haben zwar manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst jedoch hat es nie in diesen Status erhoben. Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Engl. vorliegen, kann es schon als offizielle Sprache wertgeschätzt werden. Die oft gehörte Behauptung, Teutonisch wäre im 18. Jahrhundert knapp Amtssprache der USA geworden, ist eine Legende - die sogenannte Muehlenberg-Legende. In übereinkommen Bundesstaaten, wie z.B. in New Mexico und Puerto Rico ist anliegend Engl. auch Spanisch als zweite Amtssprache festgelegt.
Deutschland
In Deutschland wird die Amtssprache in verschiedenen Gesetzen angeordnet. Für die Verwaltungsbehörden des Bundes legt § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die deutsche Sprache als Amtssprache fest. Für Bundes- und Landesfinanzbehörden erfolgt die Vereinbarung des Deutschen als Amtssprache nach §87 Abgabenordnung (AO 1977) , für Sozialbehörden nach §19 I Sozialgesetzbuch X (SGB X). Gemäß §184 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist die Gerichtssprache die Deutsche. Beachtlich ist, dass hier der Sprachgebrauch des deutschen Gesetzgebers von der umgangssprachlichen Bedeutung des Worts "Amtssprache", wie sie oben beschrieben ist, deshalb abweicht, als dass "Amtssprache" und "Gerichtssprache" abstrakt unterschieden werden. Wegen §126 Patentgesetz ist Teutonisch auch die Sprache des Patentamts und des Patentgerichts. Der gesetzliche Fachausdruck "Amtsprache" erfasst nicht, wiederum abweichend von der gemeinen Bedeutung, die Sprache des Gesetzgebers. In Mangel einer Vorschrift im Grundgesetz ist eine solche überhaupt nicht festgelegt. Sämtliche Gesetze, die in der BRD erlassen wurden, sind aber auf Teutonisch verfasst.
Die Amtsprache der Behörden der Bundesländer wird durch die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer geregelt. Durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niedersächsisch (umgangssprachlich als Plattdeutsch bezeichnet), Friesisch, Dänisch vielmehr Sorbisch zu korrespondieren.
Österreich
In Österreich ist Germanisch als Amtssprache festgelegt. Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.
Minderheitensprachen als Amtssprachen sind (nach Anzahl der Sprecher geordnet):
- Kroatisch (in Burgenland und Steiermark)
- Slowenisch (in Kärnten)
- Ungarisch in vier Gemeinden des Burgenlandes
Weiteres unter Minderheitensprachen in Österreich
Schweiz
In der Schweiz vorliegen vier Amtssprachen:
Indien
In Indien vorliegen 21 regionale Amtssprachen (neben den 2 überregionalen Amtssprachen Hindi und Englisch):
- Asamiya
- Bengali
- Bodo
- Dogri
- Gujarati
- Kannada
- Kashmiri
- Konkani
- Maithili (seit 2003)
- Malayalam
- Marathi
- Meitei
- Nepali
- Oriya
- Punjabi
- Sanskrit
- Santali
- Sindhi
- Tamil
- Telugu
- Urdu
Südafrika
Südafrika hat seit dem Ende der Rassentrennung im Jahr 1994 elf offizielle Landessprachen, die alle untereinander als paritätisch gelten:
- Afrikaans
- Englisch
- isiNdebele
- isiXhosa
- isiZulu
- Nördliches Sotho
- Sesotho
- Setswana
- Siswati
- Tshivenda
- Xitsonga
Siehe auch
Literatur
Weblinks
| (TID 646251) | Wiktionary: Amtssprache – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
(TID 222120)
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/__23.html - §23 VwVfGaf:Amptelike taal
als:Amtssprache ang:Ambihtlicu sprǽc ar:لغة رسمية ast:Idioma oficial bg:Официален език br:Yezh ofisiel ca:Llengua oficial cs:Úřední jazyk cy:Iaith Swyddogol en:Official language eo:Oficiala lingvo es:Idioma oficial et:Riigikeel fi:Virallinen kieli fr:Langue officielle hr:Službeni jezik hu:Hivatalos nyelv is:Opinbert tungumál it:Lingua ufficiale ja:公用語 ka:სახელმწიფო ენა ko:공용어 la:Lingua publica lb:Offiziell Sprooch ln:Lokóta ya Leta lt:ValstybinÄ kalba nds:Amtsspraak nl:Officiële taal no:Offisielt språk pl:JÄzyk urzÄdowy pt:Língua oficial ro:LimbÄ oficialÄ ru:Государственный язык simple:Official language sl:Uradni jezik sr:Службени језик sv:Officiellt språk tl:Opisyal na wika tt:Räsmi tel zh:官方语言
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