Bürgerrecht
Aus Schlauweb
Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehört z. B. das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte.
Unter Bürgerrechten versteht man summa summarum aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander. Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Volk überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten.
Der Status eines Bürgers und die damit verbundenen Bürgerrechte standen nicht immer allen Einwohnern eines Landes, einer Gemarkung oder Kommune zu. So war in mittelalterlichen Stadtverfassungen das Bürgerrecht ein Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Gemeinde zugeteil wurde. Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem MA und der Einstellung der Ständegesellschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts, durch Aufnahme in die Bürgerrolle und die Verteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war des Öfteren ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Einkommensnachweis, Leumund, Bürgereid u.a.).
Darüberhinaus versteht man namentlich in Deutschland unter Bürgerrechten, diejenigen Grundrechte des Grundgesetzes, die nur Deutschen gemäß des Art. 116 GG zustehen, wie z.B. die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder die Berufsfreiheit (Art. 14 GG). Ausländer können sich auf diese besonderen Freiheitsrechte nicht berufen.
Siehe auch:
Weblinks
- Eintrag (englisch) in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (inkl. Literaturangaben)
(TID 638080)
cs:Občanská práva
en:Civil rights es:Derechos humanos nl:Burgerrechten
zh-tw:公民權利(TID 26144)
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