Bayern
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| Bild:Disambig-grau2.png | Dieser Artikel behandelt das deutsche Land Bayern, zusätzliche Bedeutungen unter Bayern (Begriffsklärung) |
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| Landesflagge | Landeswappen |
|---|---|
| Bild:Flag of Bavaria (striped).svg
(TID 604558) undBild:Flag of Bavaria (lozengy).svg (TID 604558) | Bild:Coat of arms of Bavaria.svg |
| (Details) | (Details) |
| Basisdaten | |
| Hauptstadt: | München |
| Fläche: | 70.549,44 km² (1.) |
| Einwohner: | 12.464.997 (2.) </br> (30. September 2005) |
| Bevölkerungsdichte: | 177 Bewohner je km² (11.) |
| BIP - Total - Anteil BIP Deutschland | 2005 (geschätzt) $385 Mrd. 17% |
| Landeshymne: | Gott mit dir du Land der Bayern! |
| Schulden: | 1.851 € pro Bevölkerung (Ende 2005) |
| Schulden gesamt: | 21,24 Mrd. € (2004) |
| Telefonvorwahlen: | 06..., 08..., 09... |
| ISO 3166-2: | DE-BY |
| Offizielle Website: | www.bayern.de |
| Politik | |
| Ministerpräsident: | Edmund Stoiber (CSU) (seit 28. Mai 1993) |
| Regierende Partei: | CSU |
| letzte Wahl: | 21. Sept. 2003 |
| nächste Wahl: | 2008 |
| Parlamentarische Vertretung | |
| Stimmen im Bundesrat: | 6 |
| Karte | |
| Bild:Germany Laender Bayern.png | |
Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Zu Bayern, aber nicht zum deutschen Hoheitsgebiet, gehören auch die Saalforste in Österreich.
Im Republik leben drei verschiedene deutsche Volksstämme: die Franken, die Schwaben und die Baiern ("Altbayern"). Zu diesen drei Stämmen sind die Sudetendeutschen gekommen, die den größten Teil der nach 1945 in Bayern ansässig gewordenen Heimatvertriebenen ausmachen. Über sie hat am 6. Juni 1954 der Republik die Präsidium übernommen. "Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die sudetendeutsche Volksgruppe als einen Stamm unter den Volksstämmen Bayerns," heißt es in der Verleihungsurkunde vom 5. Nebelmonat November 1962. Die "Neubayern" leisteten einen wesentlichen Beitrag beim Rekonstruktion Bayerns nach dem Zweiten Weltkrieg.
Inhaltsverzeichnis |
Geografie
Landschaften
Tabelle der Berge und Landschaften in Bayern
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Höhe Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Gewässer
Verzeichnis der Flüsse und Seen in Bayern
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (kommen ihr von links entgegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Bergwiese und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Auch der Lech übertrifft zeitweise die Donau.
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Klima
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Bergwiese lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden.
Grenzen
Bayern grenzt, im Abendland beginnend, im Uhrzeigersinn an:
| Baden-Württemberg | 829 km |
| Hessen | 262 km |
| Thüringen | 381 km |
| Sachsen | 41 km |
| Tschechische Republik | 357 km |
| Österreich (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) | 816 km |
| Bodensee | 19 km |
Die Landesgrenze ist alles in allem 2705 km lang.
Geschichte
Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Die Klaue des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Klaue "Baiern" abgelöst wurde. Er "importierte" das Y aus dem griechischen Alphabet, vorliegen zweiter Sohn, Otto I., König von Griechenland wurde und seinerseits die bayerischen Farben weiß und blau als griechische Nationalfarben etablierte.
Politik
Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns
Im Bayerischen Landtag sind augenblicklich drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. Sept. 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2003 sahen folgendermaßen aus:
- CSU 60,7 %
- SPD 19,7 %
- Grüne 7,7 %
- Freie Wähler 4,0 %
- FDP 2,6 %
- Republikaner 2,2 %
- ödp 2,0 %
- Andere 1,1 %
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Republik (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Aufhebung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Volksvertretung schaffen sollten. In einem Referendum wurde am 8. Februar 1998 die Aufhebung dieser Raum beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Zudem gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Volksvertretung die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Abgeordnetenhaus können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Plebiszit ist außerdem zu ganz Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Parlament beschlossen wurde.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern
Bayerische Staatsregierung
Seit 1962 hat die CSU die absolute Majorität in Bayern nicht länger abgegeben.
Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber (CSU).
Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Parlament wiederholt gewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Länderparlament bestätigt.
Der Bayerischen Staatsregierung gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:
- Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
- Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
- Eberhard Sinner (CSU), Leiter der Staatskanzlei
- Emilia Müller (CSU), Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
- Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Wissenschaft und Kunst
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Ausbildung und Kultus
- Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Erwin Huber (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Agrar und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Innern
- Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterrichtung und Kultus
- Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
- Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Otmar Bernhard (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945
Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlberechtigung verschiedene Spezialitäten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Wahl gewonnen haben, können nur in den Parlament einziehen, selbst wenn ihre Politische Kraft die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinauf ergibt sich die Sitzverteilung im Hohes Haus aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten vorgegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Politische Kraft wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.
Eine sonstige Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Auf der einen Seite besitzt ganz Wähler genau so mehrere Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag beispielsweise 45 Sitze zu besetzten, so hat sämtliche Wähler 45 Stimmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", zahlreiche Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen auseinander getrieben werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Höchstalter für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Nahe gibt es in Bayern viele direktdemokratische Elemente. Daneben Referendum und Volksabstimmung auf Landesebene wurde am 1. Okt. 1995 durch einen Volksabstimmung die direkte Volksherrschaft auf Kommunalebene eingeführt. Das bayrische Verfassungsgericht hat die Regelungen 1997 zwar verschärft (u.a. durch Einführung eines Abstimmungsquorums), aber dennoch anspringen die Bayern jährlich rund 100 Bürgerentscheide. Bayern hat die mit Abstand bürgerfreundlichsten Regelungen in der Bundesrepublik.
Staatswappen, Flagge und Hymne
Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht in diesen Tagen für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Republik Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Fähnchen mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Die Rautenflagge hat immer vom Zuschauer aus gesehen linke Seite oben (heraldisch rechte, obere Ecke) eine angeschnittene, weiße Schiefwinkliges gleichseitiges Viereck (auch im Wappen) und mindestens 21 (angeschnittene) Rauten.
| Bild:Coat of arms of Bavaria.svg | Bild:Coa de-bayern lesser 300px.png | Bild:Flag of Bavaria (lozengy).svg | Bild:Flag of Bavaria (striped).svg |
| Großes Staatswappen | Kleines Staatswappen | Staatsflagge (Rautenflagge) | Staatsflagge (Streifenflagge) |
Zur Festgesang siehe: Bayernhymne
Verwaltungsgliederung
Eine ausführliche Darstellung der Verwaltungsgliederung seither 1808 ist im Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns zu finden.
Regierungsbezirke
Nachstehend die Regierungsbezirke mit Amtlichem Gemeindeschlüssel (AGS) und Abkürzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:
| Regierungsbezirk | AGS | Abk. |
| Oberbayern | 091 | OB |
| Niederbayern | 092 | NB |
| Oberpfalz | 093 | Opf. |
| Oberfranken | 094 | Ofr. |
| Mittelfranken | 095 | Mfr. |
| Unterfranken | 096 | Ufr. |
| Schwaben | 097 | Schw. |
| Regierungsbezirk | Stadt | Fläche | Bewohner (Sep 2005) |
| Oberbayern | München | 17.529,63 km² | 4.232.962 |
| Niederbayern | Landshut | 10.329,91 km² | 1.197.631 |
| Oberpfalz | Regensburg | 9.691,03 km² | 1.090.318 |
| Oberfranken | Bayreuth | 7.231,00 km² | 1.103.239 |
| Mittelfranken | Ansbach | 7.244,85 km² | 1.708.841 |
| Unterfranken | Würzburg | 8.530,99 km² | 1.342.308 |
| Schwaben | Augsburg | 9.992,03 km² | 1.789.698 |
Deckungsgleich mit den Regierungsbezirken in Bayern sind die Bezirke gleichen Namens. Dies sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene). Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappenbild und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.
Landkreise und kreisfreie Städte
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
| Die 25 kreisfreien Städte in Bayern: | ||
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| |
Städte und Gemeinden
Der Republik Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten . Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 27 Große Kreisstädte, 262 alternative Städte, 384 Märkte und 1.358 übrige Gemeinden (Stand 1. October 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, 1.040 sind Einheitsgemeinden (Stand 1. Januar 2005).
Änderungen seit dem 1. Januar 2005:
- Erhebung einer Gemeinde zum Markt am 17. September 2005
- Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 1. Januar 2006
Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern
Größte Städte
(außer Neu-Ulm alle kreisfreie Städte)
| Stadt | Bewohner am 31. Dezember 2000 | Bevölkerung am 30. Jun. 2005 |
|---|---|---|
| München | 1.210.223 | 1.254.300 |
| Nürnberg | 488.400 | 497.254 |
| Augsburg | 254.982 | 262.140 |
| Würzburg | 127.966 | 133.188 |
| Regensburg | 125.676 | 129.175 |
| Ingolstadt | 115.722 | 120.575 |
| Fürth | 110.477 | 113.076 |
| Erlangen | 100.778 | 102.745 |
| Bayreuth | 74.153 | 74.137 |
| Bamberg | 69.036 | 69.934 |
| Aschaffenburg | 67.592 | 68.798 |
| Kempten (Allgäu) | 61.389 | 61.507 |
| Landshut | 58.746 | 60.825 |
| Rosenheim | 58.908 | 60.049 |
| Schweinfurt | 54.325 | 54.351 |
| Neu-Ulm | 50.188 | 51.461 |
| Passau | 50.536 | 50.506 |
| Hof | 50.741 | 48.982 |
Regionen
|
Bild:Fraueninsel.jpg Chiemsee mit Fraueninsel |
Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarker und reicher Staat, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 %.
Der Republik Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So auseinander getrieben sich die Wirtschaftskraft erstens auf die Regionen um München (mit Oberbayern), auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf die Region Augsburg, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. In Regionen wie in Oberfranken oder der nördlichen Oberpfalz geht die Wirtschaftskraft stark zurück. Diese Regionen weisen teils Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf.
An drei Standorten in Bayern befinden sich Kernkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.
Sehenswürdigkeiten
Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Republik fördert in seinem Haushalt 2003 Kunstfertigkeit und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.
Schloss Johannisburg in Aschaffenburg |
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Steinerne Brücke und Dom in Regensburg |
Walhalla, Außenansicht von Süden |
Veste Oberhaus in Passau |
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Burg Trausnitz, Landshut |
Münchener Frauenkirche |
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Die Wieskirche bei Steingaden |
Museen
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Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Land in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören: | Bild:Deutschesmuseum1.jpg Deutsches Museum an der Isar | |
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siehe auch: Museen in Bayern
Kultur
Theater, Schauspiel und Oper
Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Masse privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Alles in allem gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit über 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Mio. Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:
|
| Bild:München Hoftheater 19Jh.jpg Münchner Hoftheater |
Musik
Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, statt auch die Heimatland so bekannter Komponisten wie
Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck
Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.
Küche
Durch das Nebeneinander der zwei bayerischen Stämme Altbaiern und Franken, dazu kulturelle Teile von Schwaben, ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinsbraten, Schweinshaxe, Schweineschulter (Schäufele), Kalbshaxe, Spanferkel
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel(suppe)
- Sauerkraut, Kohlroulade, Krautwickel, Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberspätzle(suppe), Speckknödel(suppe), Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger, Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Topfenstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse
- Schwaben und Allgäu: Kässpatzen
Religion
- römisch-katholisch 58,50 % Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 %
- keine Religionszugehörigkeit etwa 14,5 %
In Bayern hat sich der Anteil der Katholiken und Protestanten in den letzten Jahren verringert. Dieser Entwicklung ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten.
Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert zuvor in ländlichen Bedingen Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden; seit der Judenemanzipation steigernd in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden bestehen dieser Tage in Bayern noch bzw. erneut 12 Gemeinden.
Stämme
Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern (Baiern), Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Mio. Flüchtlinge und Heimatvertriebene, zuallererst Sudetendeutsche. Auch Sinti und Roma haben eine sehr lange Gepflogenheit in Bayern. Anliegend sind Jenische in Bayern beheimatet.
Sprache
Gesprochen werden verschiedene Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Mio. im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Mio. Schwaben im Westen
Obendrein gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch (Landkreis Coburg) sowie hessische Mundarten (Raum Aschaffenburg/Miltenberg) gesprochen werden. Sudetendeutsche Mundarten konnten sich nur in einzelnen Gemeinden, wo Sudetendeutsche angesiedelt wurden, vorübergehend halten.
siehe: Dialekte in Bayern, Liste bayerischer Klöster
Sonstiges
Als weibliche Symbolgestalt Bayerns gilt die Bavaria.
Die Bayerische Polizei ist der größte Polizeiverband Deutschlands.
Diverse bairische Vornamen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten.
Literatur
- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
Weblinks
- Bayerische Staatsregierung
- SISBY - Standort-Informations-System Bayern
- Bayerische Landesbibliothek Online
- Haus der Bayerischen Geschichte
- Detaillierte Karten flächendeckend
- Liveeindrücke von Sehenswürdigkeiten, Berg- und Stadtansichten
- Weitere Links zum Thema „Bayern“ im Open Directory Project
(TID 499888)
- Zehn-Jahres-Bericht bayerischer Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (deutsche und englische Version verfügbar)
- BayernWiki
| (TID 646251) | Wiktionary: Bayern – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
(TID 222120)
| (TID 646251) | Wikinews: Bayern – aktuelle Nachrichten |
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| (TID 646251) | Wikisource: Bayerische Verfassung – Quellentexte |
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Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
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