Benelux
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Benelux ist die Synopsis für die Sammelbezeichnung Beneluxländer, auch Beneluxstaaten, für Belgien, die Niederlande (Nederland) und Luxemburg, die wirtschaftlich, kulturell und politisch weitgehend zusammenwirken und nach außen als Einheit auftreten.
Benelux-Vertrag
Der Benelux-Vertrag (Benelux Economische Unie / Union Économique Benelux) wurde am 3. Februar 1958 von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet. Dort wurde die Errichtung einer Wirtschaftsunion vereinbart, die alle drei Länder umfassen sollte. Für die Intervall von 50 Jahren wurde gegenseitiger freier Austausch von Gütern, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital vereinbart. Der Staatsvertrag trat 1960 in Kraft, damit gab es praktisch keine Handelsbeschränkungen mehr zwischen den drei Staaten.
Der Name Benelux wurde erstmalig auf diesen Vertrag angewandt, er setzt sich aus den Anfängen der Landesnamen zusammen: Belgique/België/Belgien, Nederland und Luxembourg.
Vorläufer des Benelux-Vertrages waren die am 25. Juli 1921 zwischen Luxemburg und Belgien geschlossene Wirtschaftsunion (UEBL) samt Währungsunion und die am 1. Januar 1948 in Kraft tretende Zollunion, die von den Exilregierungen der drei europäischen Länder schon im Jahre 1944 gerüstet worden und am 5. September 1944 vertraglich abgesprochen worden war. Der Benelux-Vertrag von 1958 faßt diese vorangehenden und eine Reihe weiterer Vereinbarungen mit der Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion zusammen.
Der Benelux-Vertrag war der erste vollkommen freie internationale Wirtschafts- und Arbeitsraum. Er gilt dieser Tage als die Gamet der Europäischen Gemeinschaft. Die Benelux-Länder waren zusammen mit Deutschland, Frankreich und Italien Gründungsmitglieder der EGKS und EWG, der Vorgänger der Europäischen Union; seit hat sich die Bedeutung der Benelux-Verträge stark relativiert.
2004 wurde ein neuer Vertrag unterzeichnet. Er umfasst einige Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Kriminalität. Polizisten aus den Beneluxländern können ohne Zustimmung der anderen Länder ihr Staatsgebiet im Tätigkeit betreten. Dies geht noch weiter als das Schengener Abkommen.
Gemeinsame Geschichte
(TID 672344)
Weblinks
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