Bischof
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| Bild:Disambig-grau2.png | Dieser Artikel befasst sich mit dem geistlichen Würdenträger Bischof; Personen mit dem Familiennamen Priester siehe Bischof (Name). |
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Ein Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher, Wächter; aus episkeptomai = beobachten, beaufsichtigen, besuchen; Lehnwort aus dem 2. oder 3. Jh.) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zig lokale Gemeinden umfasst.
Alte Kirche
Im Neuen Nachlassdokument bezeichnet Pfarrer (episkopos) ebenso wie Ältester (presbyteros) und Diakon (diakonos) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Pastor und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.
Daraus entwickelte sich dann seit ca 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Pfarrer der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Party der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Podiumsdiskussion von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis auf den heutigen Tag in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Nach dem Apostolischen Zeitalter kam es ab dem zweiten Jahrhundert bei den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über etliche Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos = Haus, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr "Verwaltungsbezirk") genannt und umfasste meist eine Ort und die umliegenden Dörfer; die Ort war der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözese ziemlich große ländliche Bezirke. Noch dieser Tage sind die Diözesen hier viel größer als z.B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den verewigen christlichen Glauben von abweichenden Einbläuen zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Brauch der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, worüber sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Pfarrer entwickelte (Kirchenprovinz).
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxen Kirche schließt sich in ihrem Verständnis des Bischofsamts eng an das der römisch-katholischen Kirche an. Die orthodoxen Bischöfe stillstehen wie die katholischen in der apostolischen Sukzession.
Zur liturgischen Kleidung orthodoxer Bischöfe gehört das dem römisch-katholischen Pallium entsprechende Omophorion, die mit einem Kreuz versehene Mitra und das auf der rechten Seite getragene Epigonatium [1]
Es gibt das dreifache Amtsverständnis, und beim Bischofsamt verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen.
Die orthodoxe Kirche kennt jedoch keine geistliche Hierarchie der Bischöfe: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Vikar ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Vikar sklavisch ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Vikar und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Vikar kann aber ebenso Pfarrer werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Amtsabtretung von Bischöfen hinsichtlich von Druck aus der Bevölkerung ist im gleichen Sinne häufiger als in der katholischen Kirche.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich mörderisch zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; zum Beispiel hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, über das große Russland.
Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Pastor zurückhalten für wird direkt nach der Taufe durch den Vikar zelebriert.
Römisch-Katholische Kirche
Bei dem Bischofsamt (Episkopat) handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Kleriker muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Austritt oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben (von dieser grundsätzlichen kirchenrechtlichen Bestimmung werden allerdings im Detail häufig Ausnahmen gemacht, so z.B. im Bereich des Preußen-Konkordates und im Bistum Basel). Danach wird er von Bischöfen - i. d. R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht. (Einzige Ausnahme: Zum Kirchenoberhaupt gewählt werden kann ganz männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Pfaffe von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Pastor oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Kleriker von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Urnengang Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Erlöser den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten "göttlichen Recht". Den obersten Tätigkeit der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst).
Es werden Residenzialbischöfe (Ortsbischöfe) und Titularbischof voneinander unterschieden.
Der Residenzialbischof ist Prinzipal einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Diözese und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stillstehen dem Pastor zig Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u.a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Pastor frei gestellt), der Official (wird vom Pastor bestellt und ist Besitzer der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Kleriker sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Regierungschef (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode.
Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die zugleich Titularbischöfe sind. Titularbischöfe sind Bischöfe, deren Diözesen dieser Tage nimmer bestehen (z.B. im Orient). Aus diesem Grund können sie über diese keinen Hab und Gut ergreifen und keine Jurisdiktionsgewalt ausüben. Titularbischof ist ausschließlich ein Ehrenrang.
Ein Erzbischof ist der Prinzipal eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Nachfolger Petri mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Dienstvorgesetzter der Suffraganbischöfe. Manche römisch-katholischen Erzbischöfe tragen den Titel eines Patriarchen (z.B. Venedig, Jerusalem, Lissabon); dies sind jedoch reine Ehrentitel. Der einzige wirkliche Patriarch der Römisch-Katholischen Kirche ist der Papst in seiner Funktion als Patriarch des Westens. Über die katholischen Ostkirchen hat er als Patriarch keine Vollmachten; dort vorhanden meist eigene Patriarchate.
Der Priester ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die sonstige Sakramentenspendung durch Vikar ist eine Delegationshandlung, die vom Pfaffe ausgeht. Reservieren sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahme an Pfaffe delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Nachfolger Petri den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof).
Insignien eines Bischofs, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Bischofsring, und Brustkreuz (Pektorale). Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie z. B. Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Pontifex Maximus verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
Alt-Katholische Kirche
Nach Alt-Katholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche. Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis weiterhin an eine tatsächlich exisitierende Diözese oder Landeskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Pfarrer ohne Kirche). Aus diesem Grunde gibt es in der Alt-Katholischen Kirche Weihbischöfe nur aus ganz besonderen Gründen (z.B. schwere Leiden oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).
Voraussetzung für die Bischofsweihe ist auch in der Alt-Katholischen Kirche, dass der zu Weihende erst einmal von einem Kleriker zum Diakon und zum Kleriker geweiht wurde (dies muss nicht notwendig in der Alt-Katholischen Kirche geschehen sein). Folgende Schritte sind einzuhalten:
- Der zu Weihende muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder einer Landeskirche (Synode oder etwaDomkapitel) zum Priester gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl "durch die Fanatismus des Klerus und des Volkes" (per acclamationem).
- Die Bischofsweihe geschieht durch die Auflegung beider Hände durch einen anderen in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof, soweit möglich unter Assistenz zweier anderer Bischöfe.
Merkmal eines alt-katholischen Bischofs ist also, dass er gewählt und geweiht ist. Sofern der erste Schritt fehlt (also etwa bei Vagantenbischöfen, aber auch bei den von Marcel Levèbvre vollzogenen Weihen) ist die Bischofsweihe zwar formell richtig, aber nicht gültig vollzogen. Ist dagegen der zu Weihende gültig gewählt, die Weihe jedoch (noch) nicht vollzogen, kann er dennoch die bischöflichen Funktionen gültig ausüben.
In der Alt-Katholischen Kirche besteht auch die Möglichkeit, Frauen (nachdem es die Mariaviten vor 1939 praktiziert haben) die Bischofsweihe zu erteilen. Zwar führt keine der bestehenden Weihelinien sich auf die weiblichen Apostel (Junias, Priscilla u. a.) zurück, der Ausschluss von Frauen vom priesterlichen und bischöflichen Amt hat jedoch nach alt-katholischer Überzeugung ausschließlich soziologische und keine theologischen Gründe. Auch ist die Diakonenweihe von Frauen in der Alten Kirche quellenmäßig belegt.
Schließlich hat nach altkirchlicher Brauch (Ignatius von Antiochien) kein Pfaffe Macht über einen anderen Bischof, und jedweder Pastor übt seine Befugnisse nur in seiner eigenen Diözese aus. Darum genießt der Erzbischof von Utrecht zwar einen Ehrenvorrang in der Alt-Katholischen Kirche, aber nur weil sein Stuhl der älteste Alt-Katholische Bischofssitz Westeuropas ist.
Mit Eintritt in den Rente (in der Regel mit dem 65. Lebensjahr) kann ein alt-katholischer Pfaffe zwar weiterhin seine Funktion ausüben, soweit es seine Kräfte erlauben, für ihn wird jedoch regelmäßig ein Nachfolger gewählt und geweiht.
Insignien (Erkennungszeichen) eines alt-katholischen Bischofs sind (wie in der römisch-katholischen Kirche) Mitra, Bischofsstab, Ring und Pektorale (Brustkreuz). Im Gegensatz zu römisch-katholischen Metropoliten trägt der Erzbischof jedoch kein Pallium.
In der Spendung der Sakramente sind die Pastor den Bischöfen weitgehend gleichgestellt. Wie es der Überlieferung entspricht, bleiben aber die Sakramente der Firmung, der Weihe zum Diakon und zum Pfaffe und namentlich die Bischofsweihe dem Priester vorbehalten. Ist ein Vikar im Messe anwesend, so gebührt ihm der Ehrenvorrang und damit die Leitung der eucharistischen Feierlichkeit sowie die etwaige Spendung anderer Sakramente (Taufe), die ihm nicht ausdrücklich zuteilen sind. Aus seelsorgerlichen Gründen kann ein Priester in der alt-katholischen Kirche immer in den Gemeinden seiner Diözese die Sakramente spenden, etwa bei einer Eheschließung oder Krankensalbung.
Alt-katholische Geistlicher und Bischöfe sind nicht verpflichtet ein zölibatäres Leben zu führen.
Anglikanische Kirche
Die anglikanische Kirche kennt gleichfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England honoris causa als Oberhaupt namhaft wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stillstehen nach vorherrschender Gutachten im gleichen Sinne in der apostolischen Abfolge (wobei dies jedoch von der römisch-katholischen Kirche bestritten wird).
Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Talkshow alle anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Zusammenkunft aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Vikar darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.
Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Pfaffe werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Diskussionsrunde von Priestern und Laien.
Evangelisch-methodistische Kirche
In der Anfangszeit des Methodismus rechneten sich die Methodisten zu den Anglikanern, deren Bischöfe in der apostolischen Abfolge stehen, und nahmen die Sakramente in der anglikanischen Kirche.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, wo es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Überlieferung zum Beispiel im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, wo die Presbyter einen der ihren zum Vikar wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Seelsorger und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad stattdessen nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Von daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche chronometrisch begrenzt sein, und der Kleriker ist nach Ablauf seiner Amtszeit wiederholt ein Presbyter wie jedweder andere, leitet z. B. eine Gemeinde - es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und sich verständigen auf anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Überlieferung gibt es also keine apostolische Abfolge des Bischofsamts.
Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche europäisch ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst zum Beispiel die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkanstaaten und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis auf den heutigen Tag ein eigener Sprengel geblieben.
Lutherische Kirchen
In den lutherischen Landeskirchen sowie in Deutschland sowohl .... als auch in Nordeuropa gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Vikar bezeichnet, angrenzend ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), als eine von lutherischen Freikirchen in Deutschland, wird von einem Pastor geleitet. Er ist Seelsorger seiner Kirche für die gesamte Germania Deutschland.
Unter den lutherischen Kirchen in den USA werden manche von einem Kleriker geleitet (z.B. ELCA), bei anderen (z.B. Evangelisch-Lutherische Missouri-Synode) wird der Leiter als Präses bezeichnet.
Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, anstelle als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Kleriker vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Abfolge (diese ist aber beispielsweise in den skandinavischen Ländern noch erhalten).
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt und von Männern sowohl .... als auch von Frauen ausgeübt. In der SELK ist es Männern vorbehalten.
Reformierte Kirchen
Die meisten reformierten Kirchen haben eine presbyterianische Struktur, in der die Leitung der Kirche nicht bei einem Priester statt bei einem Forum von Ältesten ist, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste.
Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Brauch zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.
Ausnahmen von dieser Regel finden sich in den osteuropäischen Reformierten Kirche (beispielsweise Ungarn), die die Funktion des Bischof, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen. In den Reformierten Landeskirchen in Deutschland heißt die oberste kirchenleitende Person General- oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Präses (Rheinland, Westfalen, Reformierte Kirche), Kirchenpräsident oder Präsident vielmehr Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche).
Die reformierten Kirchen der Eidgenossenschaft sind presbyterianisch organisiert und überblicken keine Bischöfe.
Kongregationalistische Konfessionen
Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, zum Beispiel die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, überblicken kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Pfarrer und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden überblicken jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Talkshow von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das u. a. mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Pfaffe und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.
Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, sowohl .... als auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teilweise in ehrenamtlicher Tätigkeit, teilweise auch im festen Tätigkeit der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, dotieren das Sakrament der Verehren Wassertaufe und das Sakrament des Verehren Abendmahls, entgegennehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.
Zitate
- Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))
Literatur
- Johannes Neumann, Günther Gaßmann, Gerhard Tröger: Art. Bischof I. Das katholische Bischofsamt II. Das historische Bischofsamt III. Das evangelische Bischofsamt IV. Das synodale Bischofsamt. In: Theologische Realenzyklopädie 6 (1980), S. 653-697
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
- Adalbert Erler: Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch. 4. Auflage, München: C.H. Beck, 1975.
- Martin Leitgöb: Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962. Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7
Siehe auch
Weblinks
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