Adel
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Der Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Eigentum und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und nicht selten an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.
Herkunft des Begriffs
Der Begriff Adel geht auf alte Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Begriff Odal, der das Verfügungsrecht über Grundbesitz meint. Das Wort "Adel" nimmt Zusammenhang auf den durch Liegenschaft legitimierten Adel, nicht auf eine Führungsschicht, die ihre Ausweis als Heerführer hat.
Entwicklung des Adels in Europa
In den antiken Hochkulturen bildeten die Regierenden und ihre höheren Beamten sowie deren Nachkommen oft einen mehr oder weniger homogenen Adelsstand. Im alten Rom hatte sich eine Unterscheidung in regierende Hocharistokratie (senatorischen Adel) und Kriegs- und Beamtendienst verrichtenden Niederen Adel (Ritter-Patriziat der equestri) schon herausgebildet.
Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Edelmann zwar schon im 16. Jahrhundert überflüssig, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer schon so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Gerade für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russische Förderation galt jedoch, dass der Adel sich laufend dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Truppe war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Gleich galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.
Der Adel im deutschen Sprachraum
Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich hinsichtlich von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Regent eines Landes erworben.
Uradel
Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht beweisbar spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört hat. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Von nun an wird diese Zerlegung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht länger vorgenommen.
Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte partiell aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, zuerst Grafenämter, zurückzuführen sein. Ausschlaggebend für die Anordnung der Adelsgeschlechter war die Intervall vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, einsetzend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Vor diesem Zeitpunkt hatte es keine klaren Regelungen zur Übergang von Ämtern und Grundbesitz gegeben. Vielmehr fand eine lose Übergang im größeren Sippenverband statt, bei der nicht der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend war, anstatt innerhalb einer größeren Verwandtengruppe das persönliche Ansehen, die Wertschätzung am Königshof oder auch das Alter.
Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Reproduktion der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Gabe von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich diverse Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Eigentum der Familien überging und der königliche Anspruch kumulativ erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige steigernd Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Zum Teil wurde dies durch Rodung und Kultivierung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Vermögen bzw. das Lehen des Adels übergingen.
Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) zeitlebens ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Regierungschef Ritter Karl vom und zum Stein, das alte Geschlecht zur Megede oder wenn schonOtto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber nichtsdestoweniger annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).
Briefadel
Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.
Erhebungen in den Adelsstand (Nobilitierungen) waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, erst einmal ein Vorrecht des Kaisers, ausgenommen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und Kompromiss finden anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch in diesen Tagen Prätorius von Richthofen.
Eine besondere Rubrik des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Tätigkeit in der Reichsarmee (bis 1806) hatte alle Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einsendung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Brauch wurde in der österreichisch-ungarischen Königtum bis 1918 aufrechterhalten. Im Deutschen Kaisereich (1871 bis 1918) wurden Offiziere erst ab Erreichen eines Divisionskommandos (Generalleutnant) gleichsam automatisch geadelt.
Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 ganz Angehöriger des Ritterordens des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Fallgrube der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens.
Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.
Niederer Adel
Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber nichtsdestoweniger Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den „Gothas“), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen einmal adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Benutzung in den Ranglisten der königlich preußischen Armee.
Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. In der Regel genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Vaterland der Familie zu. Im MA benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Vermögen als Zusatz an (von Baustein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jahrhundert tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachraum wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen. Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken).
In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Uradel, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, anstatt auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Samurai vom Briefadel, die nach und nach Wappen-, Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Anbeten Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress 1815 erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z. B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Legislative genommen wurden.
Betitelter Adel
Zum betitelten Adel gehörten im Vergöttern Römischen Reich Staatsbürger Nation Familien, die Reichsritter, Freiherren, Grafen, Fürsten oder Herzog waren, wobei man zwischen Ritterschaft und Herrenstand unterschied. Der Herrenstand begann beim Freiherren. In der Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum niederen Adel, der nur das Prädikat „von“ oder die Titel Edler von... oder etwaRitter von...führte, im Hab und Gut eines höheren Titels.
Siehe auch: Truchsess, Walpode
Adel nach 1806
Der vor 1806 etablierte Adel betrachtete den napoleonischen und nachnapoleonischen Adel mit Skepsis. In Grande Nation war das allein schon infolge der Umwälzung verständlich. Aber auch in Deutschland war diese Erscheinung, besonders in der Beziehung von fränkischem und bayerischem Adel spürbar. Dies war nicht nur auf Grund der verschiedenen Konfessionen - der bayerische Adel ist katholisch, der fränkische Adel überwiegend evangelisch - für auch angesichts der Verachtung fränkischer adeliger Familien für das bayerische Königshaus (dem sein Taktieren während der napoleonischen Zeit und seine "Bekehrung erst in letzter Minute" übel angerechnet wurde). So waren bei alten Familien bayerische Titel wenig angesehen. Noch in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts erklärte die Mutter des früher prominenten Bundestagsabgeordneten Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg auf die Fragestellung eines Spiegel-Reporters, ob sie nicht gerne bayerische Gräfin geworden wäre: "Ein fränkischer Adeliger spuckt auf einen bayerischen Grafen".
Hochadel
Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) bestand vorerst aus regierenden, einmal regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten zur Zeit der Auflösung des Adels einen Fürstentitel führten. Hochadel umfasst gefürstete Grafen, klassischerweise aber Fürsten-, Herzogs-, Königs- und Kaiserhäuser. Hochadel ist aber nicht ohne Unterschied wie Hoher Adel, denn zum Hochadel wurden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Mittlerweile erheben auch einige einmal uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hohen Adel zu gehören.
Der Hochadel war und ist in diesen Tagen noch in manchen USA wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, z. B. im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.
Erbkrankheiten
Im europäischen Adel, gerade im europäischen Hochadel und Hohen Adel kam es wieder und wieder zu Eheschließungen unter nähern Verwandten. Grund dafür war der Vertrauen an eine „göttliche Kraft“ des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Reproduktion mit anderen Familienmitgliedern, die Inh. des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Die zweite Veranlassung war das Bestreben, den Liegenschaft in der Familie zu lagern oder durch Heiraten mit ankommen Verwandten zu vergrößern. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Lebenspartner erheblich ein, so dass schließlich fast sämtliche mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Just Verwandten, differenzierend als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (einen päpstlichen Dispens) zu erteilen.
Nachdem die Kenntnisse der Genetik dieser Tage größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandtschaftskreis immerhin eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. der Häuser Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) war. Ein zusätzlicher Bedrohungsfaktor war der Brauch, dass man Ehen nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft schloss - also Katholiken nur mit Katholiken, Protestanten nur mit Protestanten. Momentan (2005) sind die noch vorhandenen Dynastien nicht länger so bedroht: sämtliche Prinzen der in diesen Tagen regierenden Familien schlossen nach 1945 Ehen mit Angehörigen des niederen Adels oder des Bürgertums (vgl. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Haus Österreich, Haus Preußen, Spanien und Schweden). Im Adel, namentlich im europäischen Hochadel und Hohen Adel geben bis auf den heutigen Tag mehrere Erbkrankheiten durch den über diverse Jahrhunderte gepflegten Brauch, allzeit standesgleich, also untereinander zu heiraten. Diese Verwandtenehe nennt man auch Inzucht. Unter den vielen namentlich im europäischen Hochadel und Hohen Adel existierenden Erbkrankheiten sind die bekanntesten die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung.
Allerdings ist unsicher, ob die meisten Aufstellen in diesem Abschnitt nicht ebenso triftig über die meisten anderen Leute getroffen werden könnten. Erbkrankheiten kommen auch bei Nichtadligen vor und es gibt keine statistischen Untersuchungen darüber, ob sie bei Adligen in signifikant höherer Häufigkeit vorkamen oder vorkommen. Für die Vergangenheit wäre es schwierig, solche statistischen Untersuchungen anzustellen, weil es wenig verlässliches medizinisches Quellenmaterial gibt. Verwandtenheirat kam vermutlich bei Nichtadligen in noch höherem Maß vor als bei Adligen. Vor dem 19. Jahrhundert lebten die meisten Leute in dörflichen Gemeinschaften und Kleinstädten und Zur Frau nehmen außerhalb des Dorfes oder der Kleinstadt waren selten, während bei hochadligen Familien Typ typischerweise überregional oder selbst europaweit exklusiv wurden. Zur Frau nehmen über die eigene Religionsgemeinschaft aufwärts galten seit jeher bei allen Leute als unerwünscht. Es ist also möglich, dass die Beliebtheit von Beispielen für Erbkrankheiten bei einigen adligen Familien (vergleichsweise wenigen) nur darauf beruht, dass es historische Nachrichten fast nur von solchen Familien gibt.
Schwertadel
Schwertadel war die Bezeichnung der nach dem Sieg im deutsch-französischen Bewaffnete Auseinandersetzung1870/71 vom König von Preußen geadelten Militärs. Schon am Tage des Einzuges der preußischen Truppen in Hauptstadt verlieh Wilhelm I. 42 Stabsoffizieren den erblichen Adelstitel. In den folgenden Jahren kamen noch zusätzliche 73 Nobilitierungen hinzu. Unter Friedrich III. wurden fünf Offiziere und unter Wilhelm II. noch 54 geadelt. Als gemeinsames Wappenmerkmal erhielten sie alle ein purpurnes Schildhaupt mit einem grünen Lorbeerkranz, innerhalb welchen sich ein gekreuztes Szepter und Waffe befinden.
Der Schwertadel hatte ein eigenes genealogisches Handbuch (1897).
Aufhebung des Adelsstandes im Deutschen Reich
Die am 11. Aug. 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung bestimmte, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen solle und darüber auf u. a. die Aufhebung des Adelsstandes. Alle Reichsangehörigen wurden damit gleichberechtigte Bürger. Formal gerichtlich existierte damit die privilegierte Schicht des Adels im Deutschen Reich nicht mehr; die früheren Titel wurden zum Komponente des Familiennamens erklärt.
Die „Adelstitel“ waren nunmehr zu einer Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen geworden, deren Ahnen dem historischen Adel angehörten. Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen, also Prädikate wie „von“ oder „zu“, Titel wie „Graf“, „Freiherr“ etc., seither alleinig (vererbbare) Bestandteile des Familiennamens. Die spätere Teutonia hat diese Legislative übernommen.
Weiterexistenz des deutschen Adels als soziale Gruppe
Nach der Beseitigung der Standesvorrechte in Deutschland existiert der Adel nurmehr als soziale Gruppe, die aber nach wie vor in weiten Teilen strenge Regeln für die Zugehörigkeit kennt, die selbst auferlegt sind und sich an den früheren Gegebenheiten orientieren. Private Adelsverbände und diverse Ritterorden aufbewahren in der vereinsrechtlichen Satzung z. B. folgende Regelungen bei: Man muss eine „Adelsprobe“ durchführen, wenn man "voller Ritter" (genannt Rechtsritter oder Justizritter, englisch Knight of Justice, fr. Chevalier de Justice) in einem Ritterorden, z. B. Johanniterorden oder Malteserorden werden möchte. "Nichtadlige" Mitglieder oder "Adlige mit ungenügender Adelsprobe" können nur "Ehrenritter" englisch Knight of Honour fr. Chevalier d'Honneur) werden. Der Johanniterorden verlangt allerdings diese "Adelsprobe" dieser Tage nicht mehr. Weniger rigide sind die Forderungen in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt, d. h. den Nachweis von vier adligen Ahnen auf der "Schwertseite". Auch zur Mitgliedschaft in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) oder zur Aufnahme ins Genealogische Handbuch des deutschen Adels verlangt man einen Adelsnachweis. Dabei handelt es sich jedoch jedes Mal bloß um vereinsrechtliche Satzungen, die von den Vereinsmitgliedern festgelegt werden. Wer von den privatrechtlich organisierten Adelsverbänden renommiert ist, darf in ihnen Angehöriger werden. Die vereinsseitige Aufsicht über die von den Verbänden anzuerkennende Zugehörigkeit zum Adel und über die Aufnahme in den Gotha führt in Deutschland der Deutsche Adelsrechtsausschuß.
Adel in der Monarchie des Habsburger Vielvölkerstaates
In den Stammlanden der Habsburger Königreich sowie in Böhmen und Mähren lagen die Sachen nicht wesentlich verschiedenartig als im Norden des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, aber es gab auch ein paar Unterschiede: Im Süden war die Zahl der reichsunmittelbaren Herren und Städte wesentlich höher als im Norden und der Adel war z. B. in der preußischen Truppe stärker vertreten als in den österreichischen und anderen süddeutschen Armeen. Die Offiziersstellen in Österreich wurden von den Regimentsinhabern besetzt. Diese Adelsfamilien waren absolut vermögender als der Adel in Preußen, so dass die jungen Edelleute - mindestens nicht aus finanziellen Gründen - genötigt waren, von der „Pike auf dienen zu müssen (dem Militärdienst beizutreten)”.
Im Vielvölkerstaat der Habsburger gab es - zwei Paar Schuhe als in Preußen - angrenzend den deutschen Adelsfamilien (hochdeutscher - zuerst schwäbischer und niederdeutscher-niederländischer) natürlich auch den Adel der verschieden Völker (ungarischer, polnischer, kroatischer, slowenischer, italienischer, tschechischer und spanischer Adel), deren Adelstitel aber nicht immer zusammen korrespondierend und die daher eine ständige Quelle subtiler Rangstreitigkeiten waren.
Die deutschen Adelstitel wurden aus dem 'Heiligen Römischen Reich Staatsbürger Nation' übernommenen. Es gab Rangstufen im niederen Adel: "Edler von..." und "Ritter von...". Eine Besonderheit in der österreichischen Streitkräfte war der Ordensadel: der Ritterschaft bei Kommandeuren der Freiherrnstand, der seit 1758 mit der Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens verbunden war. In der Folgezeit knüpfte sich auch an die Erwerbung des Stephansordens, des Leopoldsordens plus des Ordens der Eisernen Krone die Verleihung des Ritter- bzw. des Freiherrnstandes. Die Nobilitierten gehörten zur sogenannten „Zweiten Gesellschaft.“ Bei dieser handelte es sich um Personen, die weder zur Aristokratie (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. Es waren geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, die trotz erfolgter Nobilitation in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten meistens Bürgerliche blieben: Die österreichische Zweite Gesellschaft bildete ab dem 18., überwiegend aber ab der Mittelpunkt des 19. Jahrhunderts die Auswahl der Besten des aufsteigenden, teils liberalen Bürgertums. Im Jahr 1884 wurden diese Nobilitierungen, die eigentlich schon "fließbandmäßigen" Charakter erdacht hatten, dadurch gestoppt, dass mit der Erwerbung eines der oben angeführten Ordens das Recht, um Nobilitierung anzusuchen, nimmer verknüpft war. "Erste" und "Zweite" Gesellschaft hatten zwar gesellschaftliche Kontakte (z. B. im Heer oder auf dem weiten Feld der "Wohltätigkeit", das ennuyierten Damen die Zeit vertreiben half) aber mitnichten so, dass die einen vorbehaltlos in den Häusern der anderen zu verkehren pflegten. Auch das Konnubium war sehr eingeschränkt - vereinzelt gab es Geldheiraten von Aristokraten mit reichen - partiell "mosaischen" - Töchtern aus der Zweiten Gesellschaft, um, wie es zeitgenössisch hieß, das "eigene Wappenbild wiederholt zu vergolden." Nach der Verordnung des römisch-deutschen Kaisers vom 12. Jan. 1757 (erneuert am 16. April 1811) durfte sämtliche Offizier, der 30 Jahre ununterbrochen gedient hatte und an mindestens einem feindlichen Treffen teilgenommen hatte, die Erhebung in den Adelsstand beantragen. Ohne Teilnahme an Kriegszügen betrug die Bedenkzeit 40 Jahre. Der geadelte Soldat kam typologisch noch am ehesten der geschichtlich ursprünglichen Aristokratie nahe. Ein brauchbarer sozialgeschichtlicher Indikator, ob eine der zahlreichen Offizierskategorien als höherrangig wertgeschätzt wurde oder nicht, ist auch die vorhandene oder nicht vorhandene Berechtigung, um die Erhebung in den Adelsstand anzusuchen (nicht berechtigt: Militärärzte, Auditoren, Rechnungsoffiziere usw.).
Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Vaterland mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hatte. Die ausländischen Titel (wie die venezianischen Principe, Duca, Marchese, Conte usw.) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den Staaten der Habsburger Königreich nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden anerkannt.
Abschaffung des Adels in der Republik Deutschösterreich/ Österreich
Am 3. Apr. 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) zulässig abgeschafft und der Benutzung von Prädikaten und Titeln unter Strafmaßnahme gestellt, StGBl. Nr. 211. Die zum ersten Mal 1920 beschlossene und in novellierter Form auch in diesen Tagen gültige Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest:
- Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Besonders der Beamtenadel der "Zweiten Gesellschaft" empfand diese republikanische Vorgangsweise als degradierend, weil die Standeserhöhungen die multipel ersehnte soziale Krönung für die beamteten Adelswerber und deren Familien gewesen war. Die Mitglieder des Adels konnten die formale Entadelung leichter verschmerzen - sie verloren zwar formal ihre Titel und Privilegien, pflegten aber weiterhin ihre gesellschaftlichen Benehmen und behielten ihre Besitztümer. Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, nannte die offizielle Beseitigung des Adels
- ..ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen. Ich sprach einmal mit der ebenso feinen wie klugen Fürstin Fanny Starhemberg über diesen Punkt. 'Uns', sagte sie, 'macht die Aufhebung des Adels nichts, wir bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs.
Die Adelsfamilien in den alten Stammlanden der Habsburger konnten ihre Position als Grundbesitzer auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend behaupten, da auch die anfänglich eingezogenen Güter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Staatsvertrag zurückerstattet wurden. Auch in Tschechien erhielt ein Teil des Adels (nur jene, die sich vor 1938 zur tschechischen Volkszugehörigkeit bekannt hatten) nach 1992 seine Schlösser und Restgüter zurück.
Seit 2005 gibt es die Vereinigung der Edelleute in Österreich, die sich als Nachfolger der kurz vor dem I. Weltkrieg gegründeten, aber erst seit 1922 wirklich aktiven und von den Nazis 1938 verbotenen Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich betrachtet. Es besteht beiläufig auch noch das Tiroler Adelsmatrikel.
Weblinks
- Vereinigung der Edelleute in Österreich
- Stiftung Seeau Private Enzyklopädie über den Adel in Österreich
Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel
Belgien
Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Anbeten Römischen Reiches Staatsbürger Nation war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Stube des Reichstags saß. Diese wurde nach der Erwerbung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, wiewohl dem König bis zum heutigen Tag das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Gefolgsleute geworden waren, in Kraft sein nur dann als adlig, wenn sie durch eine "reconnaissance de noblesse", meist auf Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche genuin sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Landjunker (" jonckheer oder auchEcuyer), Kämpfer ("ridder" oder aberChevalier), Baron, Graf (" baron, graaf " o. baron, comte), Grenzgraf ("Markgraaf", "markies " oder Marquis), Fürst (" prins " o. Prince), und Herzog ("hertog" oder aberDuc).
Niederlande
Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte erst einmal die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Anno 1807 versuchte der zeitweilige König von Niederlande Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wiederum aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht zuerst aus Landbesitzern. Ordinär hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Edelmann (Jonkheer) Bsp. Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name Mhr Van Vollenhoven ist bürgerlich, Lehensmann (ridder), Adliger (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Kronprinz (prins).
Luxemburg
Die Sachverhalt ist ähnlich wie in Belgien, außer dass man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Königreich der Niederlande werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden überwiegend ausländischen Fürstlichkeiten zuteilen (siehe: Austritt aus dem Königshaus).
Britischer Adel
Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder auchPeerage, den Hochadel. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel, dessen alter ritterschaftlicher Vermögen von Familienstiftungen (entails, einheitlich dem dt. Fideikommiss) behütet war. Das 19. und das 20. Jahrhundert brachten große, durch Nobilitierungen entstandene Scharen von besitzlosen Adligen in die Gentry. Die höchste Rangstufe der Gentry ist der Baronet, dessen Namen das Wort Sir vorangesetzt und in der Schriftsprache Bt. nachdem dem Namen geschrieben wird. (Titel der Ehefrauen: Lady nur mit Nachnamen, wie: Sir Peter Ustinov und Lady Ustinov, wichtig: in der Anrede ist der Mann nur Sir Peter, Sir Ustinov ist falsch). Diese Würde ist in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Die Würde wurde von Jakob I. im Jahre 1611 eingeführt - durch den Titelverkauf wurde die Fiskus aufgefüllt. Die zweite Stufe der Gentry sind die Lehensmann (Knights), deren Titel nicht hereditär ist. Vorsatz: Sir, Titel der Frauen - Dame. Knappen (Esquires) sind in diesen Tagen reine Höflichkeitsbezeichnungen geworden, die man auf einen Schrieb an einen Herrn setzen kann, wie: Thomas Pimplebottom, Esq.
Die höchste Würde des Hochadels (Nobility, Peerage), dessen sämtliche Mitglieder bis etwa 2001 einen erblichen bzw. persönlichen Sitz im House of Lords hatten, ist die des Herzogs (Duke): Anno 1337 wurde dieser Titel erstmalig verliehen, von König Eduard III. an seinen ältesten Sohn, den berühmten Black Prince, (Eduard der Schwarze Prinz). Zur Zeit der Königin Elisabeth I. gab es außer den Herzögen von Norfolk und Somerset keine Inh. der Würde mehr. Erst 50 Jahre nach ihrem Tode wurde der erste neue Herzog ernannt - George Villiers, 1. Herzog von Buckingham. Die in diesen Tagen noch blühenden britischen Herzogsgeschlechter sind (ursprüngliche Familiennamen in Klammern): Argyll (Campbell), Atholl (Stewart-Murray), Beaufort (Somerset, Plantagenet), Bedford (Russell), Berwick (Fitz-James, Stuart), Devonshire (Cavendish), Grafton (FitzRoy, Stuart), Leeds (Osborne), Leinster (Fitz Gerald), Manchester (Montagu), Marlborough (Spencer-Churchill), Montrose (Graham), Newcastle (Pelham-Clinton), Norfolk (Howard), Northumberland (Percy), Portland (Bentinck), Richmond (Lennox), Roxburghe (Innes), Rutland (Manners), Saint Albans (Beauclerk), Somerset (Seymour/Saint Maur), Wellington (Wellesley), Westminster (Grosvenor). Der Premier Duke of England ist der Herzog von Norfolk aus dem Hause der Howards, dessen Geschichte in das 10. Jahrhundert zurückreicht. Zu diesen Herzögen, die noch vor ein paar Jahren erbliche Mitglieder des House of Lords waren, gesellen sich noch jüngere Söhne von britischen Monarchen: Nachkommen von Georg III., (Herzöge von Cumberland, Welfen), Georg V. (Herzöge von Gloucester und Kent) und Elisabeth II. (Herzöge von York), die gleichfalls den Titel Duke führen. Sämtliche Herzöge sind zugleich Viscounts oder Earls und Barone.
Der Titel Prinz/Fürst - Prince - steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu, wobei die Welfen den alten Titel "Prince of Great Britain and Ireland" führten, während die späteren Nachkommen den neueren Titel "Prince of Great Britain and Northern Ireland" tragen.
Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess), Markgraf, ursprünglich Lord of The Marches, Verteidiger der Grenzen gegen Schottland und Wales, seit etwa 1386 nur ein Ehrentitel. Es gibt gegenwärtig etwa 30 Markisate.
Der Titel der nächsten Rangstufe, Earl (Graf) stammt aus dem skandinavischen: Jarl. Ursprünglich standen die Grafen an der Spitze der Zivilverwaltung der Grafschaften (Shires), der erbliche Habseligkeiten des Titels war an den Habseligkeiten eines gewissen Landstriches gebunden, jedoch schon in der Zeit des Königs Johann ohne Land waren sie nur die erste Klasse der Barone, die über bedeutenden Liegenschaft verfügten. Es gibt gegenwärtig etwa 150 Earls.
Die nächste Rangstufe ist die des Viscounts (Vizegrafen). Diesen Zwischentitel führte Heinrich VI. ein, indem er 1440 John Beaumont zum Viscount erhob. Es gibt in diesen Tagen etwa 40 Viscounts.
Die älteste Adelswürde im Vereinigten Königreich ist die des Barons, in diesen Tagen die fünfte und niedrigste Stufe des Hochadels. Ihre ersten Träger aus der Normandie erstritten Wilhelm I. dem Krieger den Sieg über die Angelsachsen in der Schlacht bei Hastings und wurden dafür mit reichlichem Grundbesitz belohnt. Erst unter Heinrich II. gesellten sich diesen Feudalbaronen die Barone "by writ", d. h. Mitglieder des Königlichen Rates. Richard II. ernannte jede Menge Barone durch Adelsbrief und machte dadurch die Würde zu einem reinen Ehrentitel.
Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es nur erbliche Barone, die bei der Standeserhöhung einen neuen, meist mit einem Kreis verbundenen Titel bekamen (vgl. Arthur Tedder). Die Praxis änderte sich mit der Ernennung des ehemaligen Premierministers Harold Wilson zum Adeliger auf Lebenszeit (Life Peer nach dem Life Peerages Act 1958), dem der Titel Baron Wilson of Rievaulx zugestanden wurde. Durch zahlreiche ähnliche Standeserhöhungen in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Barone so angewachsen, dass man die Regeln der Zugehörigkeit zum House of Lords ändern musste (House of Lords Act 1999). Andere Reformen wurden angekündigt.
Die Rolle des Adels, besonders der Gentry, beim Aufbau des gewesenen Britischen Imperiums ist nicht zu unterschätzen. Aus der Gentry - der auch die jüngeren, unbetitelten Söhne des Hochadels angehörten - ergänzte sich das Offizierskorps und früher auch die Politikerschicht des Imperiums. Standeserhöhungen waren immer und sind bis auf den heutigen Tag erstrebenswert und gültig sein als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft.
Kurz zu erörtern bleibt nur noch die komplizierte Fragestellung der Titulatur des Hochadels. Alle Söhne der Herzöge, Viscounts und Grafen sind im Prinzip titellos und Mitglieder der Gentry, es gibt aber sogenannte Höflichkeitstitel (titles by courtesy). Der älteste erbberechtigte Sohn eines Herzogs, Viscounts oder Earls trägt zu Lebzeiten des Vaters dessen zweiten Titel, ohne ihn wirklich zu verfügen oder ein Peer zu sein; die jüngeren Söhne werden Lord + Rufname + Nachname genannt, deren Söhne müssen sich mit dem Höflichkeitsprädikat Right Honourable begnügen, bis sie sich selbst zu einem Titel hochgedient haben. Ein Beispiel: der volle Titel des Charles Richard John Spencer-Churchill 9. Duke of Marlborough (* 1871) war: Duke of Marlborough, Marquess of Blandford, Earl of Sunderland, Earl of Marlborough, Freiherr Spencer and Freiherr Churchill. Sein ältester Sohn John (* 1897) trug zu Lebzeiten des Vaters den Höflichkeitstitel Marquess of Blandford, dessen Sohn George (* 1926) nannte sich währenddessen der Großvater lebte Earl of Sunderland. Der jüngere Bruder des 8. Herzogs, Randolph, (1849–1895) wurde Lord Randolph Churchill genannt, dessen Stammhalter Winston Churchill, Familienangehöriger 1. Grades des 9. Herzogs, durfte sich nur Rt. Honourable nennen, bis er selbst Baronet wurde, während ein Sohn des 4. Herzogs George (1739–1817), Lord Francis Spencer (1779–1845) vor 1806 zum deutschen Reichsfürsten und 1815 zum 1. Edelmann Spencer erhoben wurde (Ahne der Frau von StandDiana Mountbatten-Windsor).
Frauen dürfen gegenseitig Duchess, Viscountess usw. nennen, man unterscheidet aber ob sie den Titel im eigenen Recht führen oder nicht. Einige Titel des Hochadels (Peers)sind auch in der weiblichen Linie (d. h. beim Mangel der männlichen Nachkommen des Geschlechts) vererbbar, z. B. Marlborough oder Berwick. Bei Erhebung von Frauen in den Ritterschaft werden diese zu einer "Dame" (vgl. Dame Barbara Cartland).
Die Initiative zur Erhebung in den Adelsstand (oder eine Rangerhöhung innerhalb desselben) geht dieser Tage regulär vom britischen Premierminister aus. Die Kandidaten für eine solche Auszeichnung finden sich auf einer "Ehrenliste" (Honours' List) wieder, die der Ministerpräsident der Gebieter "untertänigst" unterbreitet; ebenso sind die möglichen Empfänger für einen Orden (der oft die Verleihung der nichterblichen Ritterwürde automatisch beinhaltet) auf der Aufzählung fixiert. Die Übergabe der Ehrenlisten erfolgt zu festgelegten Anlässen: Neujahrstag (The New Year Honours List), Tag der Queen (Birthday Honours List), Parlamentsauflösung (Dissolution Honours List), Amtsende des Premierministers (Resignation Honours List). Kandidaten für eine Peerswürde bedürfen der Zustimmung des Prüfungskomitees des House of Lords, im Vorhinein die Monarch den Vorschlägen in der Regel umstandslos entspricht.
Die Überprüfung durch das Oberhaus ist mitnichten nur Formsache, wie die Ablehnung einer Ehrenliste im Frühjahr 2006 bewies. Den Lords mißbehagte, dass Ministerpräsident Tony Blair zig der Peerskandidaten angeblich erst nach Geldzuwendungen an die Labour Party - also angebracht eines "sweetheart deals" - auf die Ehrenliste gesetzt haben soll.
Französischer Adel, "Noblesse"
Identisch wie in Deutschland ist der französische Adel aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Wende von 1789 in einen hohen und einen niederen Adel eingeteilt. Der Hohe Adel (zu welchem auch Seitenlinien der herrschenden Kapetinger gehörten), führte jahrhundertelang einen blutigen Scharmützel gegen die Königsmacht, der mit konfessionellen Gegensätzen begann und aus dem das siegreiche Königtum gestärkt hervorging. Den letzten regierenden Kapetingern, den Bourbonen, und ihren Ministern Richelieu und Mazarin gelang es schließlich durch Verbindung mit den protestantischen Mächten und durch antihabsburgische Politik die Macht des Adels völlig zu brechen und ihn in einen Hofadel am glänzenden Hof von Versailles zu verwandeln. Dieses führte abschließend zum moralischen und wirtschaftlichen Ruin der Plural der Landedelleute.
Der ältere Adel wurde in der Zeit der letzten Bourbonenkönige auch durch viele Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels erheblich geschwächt. Dazu kamen mehrere Adelsanmaßungen (Frankreich besaß keine Adelsmatrikel), die dazu führten, dass man einen umfangreichen Deal mit Bestätigungsurkunden trieb. Das einzige Privileg, das diesem stark vermehrten Adel blieb, war die Steuerfreiheit, an der bis zur Umsturz starr festgehalten wurde und die die Kluft zwischen dem Adel und dem Bürgertum erweiterte.
Die Titel des französischen Adels in der alten Königreich entsprachen dem System im übrigen Europa: Herzog (Duc), Grenzgraf (Marquis), Graf (Comte), Vizegraf (Vicomte), Baron, Lehensmann (Chevalier) und einfacher Monsieur de... und wurden sämtlich durch die Umwälzung ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel, Noblesse impériale, aus Leuten, die ihm dienten (mit den Rangstufen Herzog, Graf, Adliger und Ritter), nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf und verlieh ihm neue Titel und Wappen. Die Bourbonenrestauration von 1814 erkannte den kaiserlichen Adel formell an und setzte den alten wiederum in seine Titel ein, duldete aber stillschweigend, dass Angehörige des alten niederen Adels die Titel von Baronen, Grafen und Marquis annahmen, ohne sie sicher je zu bestätigen. Diese Selbstadelung ist ein Phänomen, das noch dieser Tage in Französische Republik vorhanden ist (etwa 10.000 Familien sind 2004 "falscher Adel").
Das Bürgerkönigtum des Louis Philippe nahm dem Adel nochmal seine Rechte, und die kurzlebige 2. Republik schaffte den Adelsstand ab, er wurde aber von Napoleon III. wiederhergestellt, um von der 3. Republik endgültig abgeschafft zu werden. Seit haben adlige Titel nur als Glied des Namens Bedeutung, der (echte und falsche) Adel hat aber seine Position als vornehmster Teil der Gesellschaft behalten.
Vom alten königlichen Adel haben bis auf den heutigen Tag folgende Herzogsfamilien überlebt: Bauffremont, Beaufort-Spontin, Beauvau-Craon, Béthune, Blacas d'Aulps, Caylus (Haus Rougé), Cossé-Brissac, Broglie, des Cars, Clermont-Tonnerre, Gramont, Harcourt, Caumont La Force, La Rouchefoucauld, Durfort Civrac de Lorge, Lucinge, Luynes, Maillé de la Tour-Landry, Merode, Monjé, Montesquiou-Fezensac, Mortemart, Noailles, Polignac, Praslin, Rarécourt de La Vallée de Pimodan, Riquet de Caraman-Chimay,de Sabran-Pontevès, Rohan-Rohan und Crussol d'Uzès.
Die napoleonischen Herzöge (6 Geschlechter blühen noch, meist Nachkommen von Marschällen: Albufèra-Suchet, Magenta-MacMahon, Montebello-Lannes, Otrante-Fouché, Rivoli-Masséna, Visconti di Modrone-Visconti) wurden von diesem alten Adel zu Anfang boykottiert, dann aber im Laufe des 19. Jahrhunderts anerkannt, so dass dieser Tage jede Menge Stamm zwischen den beiden Herzogsgruppen bestehen.
Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)
Ähnlich wie in Deutschland und Französische Republik entwickelte sich der italienische Landadel aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Neue Welt auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Einige Geschlechter des Landadels, wie die Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Visconti und Sforza in Mailand, oder des Stadtadels, wie die Medici in Florenz erlangten schon früh Souveränität für ihre Familien, in der Regel als Vasallen des Papstes. Auffallend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Markise und Grafen oft über nur unbedeutenden Liegenschaft verfügten. Die Entwicklung verlief in allen bedeutenderen Teilstaaten Italiens ziemlich ähnlich, mit Ausnahmefall des Kirchenstaates, wo verschiedene Päpste zuerst ihre Familien in den Herzogsrang erhoben und dann Gunstbeweise in der Form von Adelsbriefen und sehr zahlreichen Standeserhöhungen an ihre Anhänger austeilten. Ein Kardinal teilte seinen Adel der ganzen Familie mit, alle höheren Militärgrade führten Baronen- oder Grafentitel mit sich, höhere Würden in den Ritterorden gaben hohe Titel.
Die Rangstufen waren ähnlich wie in Französische Republik und Großbritannien: Samurai (Cavaliere), Adeliger (Barone), Graf (Conte), Markis (Marchese), Herzog (Duca) und Fürst(Principe). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können. Die zwei höchsten Titel des Herzogs und Fürsten waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar, die jüngeren Söhne nahmen die Titel von anderen Gütern der Familie. Als Beispiel annehmen wir die noch in diesen Tagen blühende Familie Borghese. Der Chef der Familie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, Livio (*1874), führte folgende Titel: 11. Fürst von Montecompatri, 11. Fürst von Sulmona und Vivaro, 10. Fürst von Rossano, 5. Herzog von Canemorte, 11.Herzog von Palombara, 5.Herzog von Castelchiodato, 11.Herzog von Poggionativo, 11.Markis von Mentana, Norma, Civitella, Pratica, Moricone und Percille, 11. Graf von Valinfreda, 11. Freiherr von Cropalati, 11. Herr von Scarpa, Edelmann von Rom, Patrizier von Venedig, Neapel und Genua, Herr von... (noch elf Titel). Dessen ältester Stammhalter Flavio (*1902) hieß zu Lebzeiten des Vaters nur "12. Fürst von Sulmona". Edelmann Livios Bruder Rodolfo durfte sich nur Adliger von Nettuno nennen. Von den italienischen Fürsten-und Herzogsfamilien haben bis auf den heutigen Tag etwa 25 überlebt.
Nach der Entstehung des Königreiches Italien unter der sabaudischen Dynastie wurde der alte Adel bestätigt und neuer durch Adelsbriefe nach den oben beschriebenen Rangstufen ziemlich fleißig kreiert. Dies dauerte bis zur Einstellung der Königtum im Jahre 1946. Die Italienische Republik schaffte 1946 den Adel ab, toleriert aber den Anwendung von Titeln auch in amtlichen Dokumenten.
Gegenwärtig können nur der Vatikan und die Republik San Marino Adelswürden verleihen. Beim Anbeten Stuhl wird das seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht länger praktiziert, dessen ungeachtet die theoretische Möglichkeit weiterhin besteht, die kleine Republik San Marino verlieh dagegen noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für "Verdienste um den Staat", d. h. wahrscheinlich gegen klingende Münze.
Polnischer Adel, "Szlachta"
Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Abendland - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident.
Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Grenzgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte.
Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappenbild zu führen: im Unterschied zum übrigen Okzident gab es jedoch keine Familienwappen, an Stelle etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappenbild von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom MA bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien hereditär zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterschaft geben. Um ihm anzugehören, musste man seitdem 1347 die adlige Geburt und seitdem 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, weitere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, erstmal in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: in der Regel saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch in diesen Tagen begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Übrige Adelsdörfer waren im Vermögen von Tataren - Familien, deren Ahnen in den vielen Ergattern im Morgenland auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Theismus behalten. Noch dieser Tage sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki.
Angesichts dieser Entwicklung entstanden innerhalb des "einzigen Ritterstandes" bedeutende Unterschiede: es gab eine Schicht der superreichen Magnaten, die nach der Union mit Litauen erheblich verstärkt wurde, eine Schicht des vermögenden Mitteladels und die große Masse des Kleinadels, der nobiles pauperes, aus der der Hofadel der Magnaten stammte.
Bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts hatte der Adel keine Familiennamen, es sei denn von ein paar ganz alten, die noch aus der heidnischen Zeit stammten. Man fügte dem Taufnamen den Namen des Besitzes mit der Präposition "de" oder "z" hinzu (welche wie waren wie das deutsche "von"). Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Kasusendung "ski oder "icz" zu verwandeln, diese neuen Namen hatten aber tief keinen dauernden Bestand, denn man änderte sie je nach Besitz: z. B. Marcin z Siecina (Martin von Siecin, 16. Jahrhundert) nannte sich zuerst Siecinski, nach der Erheiratung des Gutes Krasiczyn änderte er den Namen zu Krasicki; dies war der Brauch in sehr vielen Familien.
Der Bestand des alten angestammten rein polnischen Adels vergrößerte gegenseitig 1342 durch den Erwerb Galiziens, 1434 durch den Anschluss Wolhyniens und Podoliens, 1454 durch die Aufnahme des überwiegend deutschen Adels aus Ost- und Westpreußen (der zwar das Prädikat "von" und seine Adelstitel verlor, aber seine Wappenbild aufbewahren durfte), und 1569 durch die Union mit Litauen. Bis zur Union mit Litauen waren alle Adelstitel verboten, der litauische, unermesslich reiche Hochadel (meist ukrainischer und weißrussischer Nationalität und dynastischer Herkunft) erkämpfte gegenseitig jedoch in der Lubliner Union vom Jahre 1569 das Recht, seine "Knjas" (Fürst)- Titel weiterhin zu führen, (jedoch mit der Bedingung, dass daraus keine Vorrechte volljährig dürfen). Es waren folgende Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna und folgende Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko und Woroniecki, außerdem ein paar alte litauische Adelsgeschlechter nichtdynastischer Herkunft, wie Radziwill und Sapieha. Stattdessen der ersehnten Grafentitel musste sich der Mitteladel mit dem lebenslangen Eigentum der Titel der Landesämter (wie Starost, Woiwode, Mundschenk(Stolnik)) usw. begnügen (z. B. der letzte König Stanislaus II. August war vor seiner Wahl "Mundschenk von Litauen").
Der König verlor ab 1578 sein Recht, Inländer zu nobilitieren. Die Aushändigung des Indigenats war ab nun ein Vorrecht des Sejm. Ausländer wurden weiterhin vom König nobilitiert, wenn schon gegraft und gefürstet, die Titel waren aber nicht gültig in Polen.
Eine besondere Status entstand in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts. Eine große Gruppe von jüdischen Familien aus Podolien, Anhänger des Zaddik Jakob Josef Frank, ging 1759 zum katholischen Glauben über, erhielt durch bedeutende Unterstützung des Königs August III. den Adel und wurde in Wappenstämme aufgenommen. Diese sogenannten Frankisten sind noch in diesen Tagen an ihren Namen Kwiecinski (Taufe im April), Majewski (Taufe im Mai), Krzyzanowski, Krysinski,(von "Kreuz" abgeleitet) oder Wolowski (Übersetzung aus dem Hebräischen) erkennbar.
Mit den Teilungen Polens kam eine große Veränderung der Sachverhalt des Adels. Der größte Teil der Kleinadligen verlor die Adelswürde, denn er konnte seine noble Herkunft mangelhaft beweisen (er behielt aber die Traditionen und war das Rückgrat der Aufstände von 1830 und 1863). Der Hochadel behielt alle Privilegien und bekam seine Fürstentitel bestätigt, der Mitteladel bekam schlussendlich die ersehnten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommisse zu gründen. In Galizien und Lodomerien wurde eine besondere Adelsmatrikel angelegt und jede Menge neue Nobilitierungen mit dem Titel "Ritter von..." durchgeführt. In Preußen 1772 garantierte Friedrich II. dem polnischen Adel seinen Stand und Hab und Gut und seine Nachfolger führten jede Menge Standeserhöhungen durch (vor allem der Grafenstand wurde verliehen, zuerst für alle Nachkommen, nach 1871 nur für den jeweiligen Inh. eines Fideikommisses, während übrige Nachkommen einfache "Herren von..." blieben). In Russische Förderation bestand eine besondere Matrikel nur für Kongresspolen, der Rest des polnischen Adels wurde dem russischen Adel einverleibt.
Die Niederlagen der großen Aufstände gegen Russische Förderation von 1830 und 1863 brachten eine wesentliche Abwärtsentwicklung der Konstellation auch des Mitteladels. Die Güter wurden konfisziert, die Eigentümer oft für Jahrzehnte nach Sibirien deportiert. Nach der Rückkehr mussten sie bürgerliche oder wenn schon handwerkliche Berufe ergreifen (siehe: Adam Asnyk). Allmählich wurde diese enteignete Klasse des Mittel- und Kleinadels zum Rückgrat der sogenannten Intelligenz, die patriotische Traditionen fortleben ließ.
Im neuerstandenen Polen von 1918 wurde der Adel durch die Verfassung von 1921 abgeschafft und der Benutzung von Titeln verboten, die adligen Gutsherren behielten indessen eine nicht zu unterschätzende Machtposition durch ihren Habseligkeiten von etwa 40 % des Ackerlandes. Die neue Verfassung vom Jahre 1935 nahm das Verbot von 1921 weg, ohne den Adel ausdrücklich neu zu gründen. Ab 1936 tolerierte man stillschweigend das Wiederaufleben des Titelgebrauchs (auch in amtlichen Dokumenten) - nach dem deutschen Muster, aus "Graf Bogdan von Hutten-Czapski" wurde "Bogdan Graf Hutten-Czapski".
1945 wurde der Adel durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 wieder abgeschafft und die Güter parzelliert. Bis etwa 1947 beließ man dem Adel seine Herrenhäuser (die sie allerdings mit vielen anderen Mietern, die vom Wohnungsamt abhängig wurden, teilen mussten) und Restgüter (Großpolen: 100 ha, im übrigen Lande 50 ha), dann verlor er auch diesen Besitz. Auch nach 1990 wurde nichts zurückgegeben.
Nach 1990 entstanden wiederholt Adelsverbände und Bruderschaften der Wappenstämme, auch kamen Titel nochmals in (nicht so häufigen) Gebrauch, allerdings nicht in amtlichen Papieren. Jede Menge Adlige legten ihrem Familiennamen die Bezeichnung des Wappenstammes bei, z. B. "Rogala-Krasicki", um sich von nichtadligen Namensträgern unterscheiden zu können. Als Gesellschaftsklasse existiert aber der Adel nicht mehr.
Die Gesamtzahl der noch in diesen Tagen blühenden polnischen Adelsfamilien beträgt (Kleinadel nur teils mitgerechnet) etwa 23.000 - 25.000 Geschlechter. Ihre Herkunft spiegelt die Vergangenheit des ehedem riesigen Landes wieder: es sind zu Beginn ethnische Polen, aber auch herkunftsmäßig Armenier, Deutsche, Engländer, Franzosen, Holländer, Italiener, Juden, Kosaken, Litauer, Slowaken, Schotten, Tataren (bis in diesen Tagen Muslime), Ukrainer und Tschechen.
Dieser Tage (2004) führen 16 Geschlechter den Fürstentitel, davon Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna; Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko, Woroniecki; altlitauische dynastische Geschlechter: Gedroic, Radziwiłł, Sapieha; Reichsfürsten und österreichische Fürsten: Lubomirski, Poniatowski, Sułkowski; russische Fürsten: Swiatopełk-Mirski; preußische Fürsten: Radolin. 1 Geschlecht (Wielopolski) führt den päpstlichen Markgrafentitel, 104 Geschlechter sind Reichsgrafen oder österreichische Grafen, 41 Geschlechter sind preußische oder deutsche Grafen, 17 Geschlechter sind päpstliche Grafen, 9 Geschlechter sind russische Grafen, 4 Geschlechter sind sächsische Grafen und 2 sind italienische Grafen. 19 Geschlechter sind österreichische Freiherren, 13 sind napoleonische Freiherren, 3 sind polnische Freiherren, 1 russische Freiherren und 1 Freiherren von Sachsen-Coburg-Gotha. 35 Geschlechter führen den napoleonischen Titel Chevalier de l'Empire.
Russischer Adel
Der russische Adel (Dworjanstwo) war eine seltsame Mischung: daneben dynastischen Geschlechtern, Nachkommen des Rurik, des Gediminas und uralter kaukasischer Fürstengeschlechter standen die Söhne des niedersten Volkes, und anliegend ethnischen Russen eine internationale Gesellschaft, die aus Angehörigen der eingegliederten Völker und Einwanderern verschiedenster Nationalitäten bestand. In alter Zeit galten in Russische Förderation die Bojaren als Adel, deren Titel waren aber nicht genuin und sie hatten auch keinen festen Grundbesitz. Sie durften einen Beirat des Fürsten wählen, die Fürsten-Duma und bildeten eine stehende Leibwache des Souveräns. Schon im 14. Jahrhundert wurden dem Adel Güter „zur Nutzung“, also nicht als fester Hab und Gut - denn was auch immer blieb Eigentum des Großfürsten - überlassen. Im 15. Jahrhundert, nachdem der Großfürst von Moskau den Titel „Selbstherrscher aller Reußen“ ausgedacht hatte, wurden die Bojaren und die entthronten Nachkommen von Rurik aus den kleineren Fürstentümern zu einem Dienstadel, der verpflichtet war, dem Zaren als Beamte oder Offiziere zu dienen. Jahr 1649 wurde die Position des Adels durch gesetzliche Verankerung der Leibeigenschaft der Bauern konsolidiert. Nach der Volkszählung von 1678 befanden einander 507.000 Bauernhöfe (85 % der Gesamtzahl) in den Händen des Adels. Am Ende dieses Jahrhunderts schuf man auch die ersten Adelsmatrikeln (Barchamnaja kniga). Der damalige Adel wurde in Kategorien eingeteilt: die höchste war die des Subjekt Adels, die niedrigste die des Stadtadels.
Die Stellung des Adels wurde durch den Ukas des Kaisers Peter I. vom 24. Jänner 1722 geregelt, der eine Rangtafel (Rangtabelle) der Staatsdienerklassen schuf. Peter I. führte auch die vor ... in Russische Förderation unbekannten Grafen- und Baronenwürden ein (es existierte bis nachher nur der Fürstenrang - Knjas). Es gab ab nun (ähnlich wie in Großbritannien) den persönlichen und den erblichen Adel (Litschnoje Dworjanstwo/Potomstwennoje Dworjanstwo). Schon der erste Offiziersrang im Heer und der Marine gab den persönlichen Adel, der Rang eines Obersten o. Kapitäns den erblichen Adel. Auch der Vermögen gewisser Orden gab den erblichen Adel: des Großkreuzes aller Orden und des Orden des Heiligen Wladimir samt des Sankt-Georg-Ordens (siehe Russischer Orden des Heiligen Georg) aller Klassen. Nach 25 Jahren unbescholtenen Dienstes erhielten die Beamten den Wladimirorden 4. Klasse mit der Aufschrift 25 let und damit den erblichen Adel. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden die Rechte und Privilegien des Adels erheblich erweitert: im Jahre 1726 begrenzte man die obligatorische Dienstpflicht des Adels im Beamtentum oder der Truppe auf 25 Jahre, 1762 wurde er von dieser Dienstpflicht völlig entbunden und von bloßen Nutznießern zu Besitzern der Güter erklärt. Gleichzeitig erhielt der Abstammung 1785 unter Katharina II. totales und schon entartetes Verfügungsrecht über die ihm untertanen Bauern: sie durften verkauft, nach Sibirien deportiert oder zwangsweise zu Soldaten gemacht werden. Dieses wurde erst unter Zar Alexander II. durch das Gesetz vom 19. Februar/3. März 1861 über die Beseitigung der Leibeigenschaft geändert.
In der russischen Truppe gehörten etwa 50 % der Offiziere dem erblichen Adel an, während die übrigen den persönlichen Adel hatten, der, wie oben gesagt, schon durch das Patent erworben wurde. In den drei elitären Leibgarde-Regimentern (Preobraschenski, Semjonowski, Ismailowski) dienten nur Abkömmlinge des alten betitelten Adels.
Die Adelstitel in Russische Förderation gestalteten sich seit Peter I. ähnlich wie im übrigen Europa: Fürst, Graf, Edelmann und unbetitelter Adel. Die fürstlichen Familien waren entweder dynastischen Ursprungs oder stammten von den höchsten Staatsmännern und Heerführern ab. Gräfliche Häuser waren entweder Nachkommen von Bojaren oder auch deutsche Adlige (Deutschbalten) aus den eroberten Ländern des Baltikum, deren Anzahl unter den Grafen sehr hoch war. Der Barontitel war unter dem älteren Adel (mit Ausnahmefall des baltischen Adels) nicht besonders geschätzt, da er zu Beginn an Bankiers und Kaufleute zum Lohne für geleistete Geldhilfe verliehen wurde. Der erste Freiherr der russischen Geschichte war der von Peter I. in diesen Stand erhobene jüdische Bankkaufmann Schaffirow.
Das Ende des 19. und der Anfang des 20. Jahrhunderts waren durch den allmählichen Verlust der Landgüter durch den Adel gekennzeichnet, welches natürlich im Zusammenhang mit der Aufhebung der Unfreiheit stand und dem Unvermögen des Adels, die Güter unter neuen Bedingungen zu bewirtschaften. 1877 besaß der Adel noch 80 % der Landgüter, 1905 nur noch 62 %.
Die Oktoberrevolution des Jahres 1917 schaffte den Adel ab (Dekret vom 10./23. Nebelmonat November 1917), der noch in der Februarrevolution eine aktive Rolle gespielt und diverse Positionen in der Politik und Staatsverwaltung voll hatte (z. B. Fürst Lwow und Kerenski), etliche Adlige hatten jedoch einen wesentlichen Anteil am Aufbau des neuen Staates - wie Lenin selbst, Geheimdienstchef Felix Dserschinski oder die Marschälle Michail Tuchatschewski, Konstantin Rokossowskij und andere. Unzählige Adlige fielen im Bürgerkrieg nach der Oktoberrevolution - in den Verbänden der „Weißen“ gab es ganze Regimenter, die ausschließlich aus adligen Offizieren bestanden. Alternative emigrierten, an erster Stelle nach Deutschland, Frankreich, wo gegenseitig Paris zum Zentrum der russischen Emigranten entwickelte, und Polen, daher weiter in die USA, wo dieser Tage der Großteil der ehemaligen Zarendynastie lebt.
In der Folgezeit unter der kommunistischen Herrschaft wurden etliche Adlige verfolgt, verhaftet und erschossen. Die Zarenfamilie wurde nach Sibirien verbannt. Den Säuberungen unter Stalin fielen Tausende Dissidenten, gläubige Christen, Angehörige nicht russischer Völker, kommunistische Funktionäre und Adlige zum Opfer.
Nach 1991 wurden die Adelsverbände und Organisationen der adligen Traditionspflege nochmals erlaubt, als soziale Schicht existiert aber der russische Adel nicht mehr.
Die Zahl der noch in diesen Tagen blühenden Geschlechter ist nach reichlich 70 Jahren Sozialismus schwer abzuschätzen, sie müsste jedoch bei etwa 100 Mio. Einwohnern des Jahres 1917 mindestens 50-60.000 umfassen.
(TID 204756)
Skandinavischer Adel
Dänemark
Die Anfänge des dänischstämmigen Adels im Lande gehen auf die Bildung der Königsgarde, der Hauskerle zurück, die ein Adel kriegerischen Gepräges war. Die ersten Privilegien des Adels wurden ihm von König Knut VI. im 12. Jahrhundert verliehen, der den Adel und die Geistlichkeit zu privilegierten Ständen gegenüber dem Bürger und dem Bauern erhob, womit die nordische Unabhängigkeit und Gleichheit zurückgedrängt wurde. Die Vorrechte des Adels vermehrten sich noch, nachdem nach der Thronbesteigung der Oldenburg der schleswig-holsteinische Adel, der bedeutende Privilegien genoss, im Überfluss in Dänemark immigriert war. Diese Hegemonie des Adels im Staate dauerte bis 1660. In diesem Jahre wurde König Friedrich III. (Frederik III.) von den Ständen Geistlichkeit und Bürgerschaft zum absoluten Mensch im Lande erklärt: der alte Adel behielt nur seine soziale Bevorzugung, musste sie aber seither 1671 mit dem neugeschaffenen Hofadel teilen. König Christian V. führte seit diesem Jahre sehr verschiedene Nobilitierungen und Standeserhöhungen von Bürgerlichen und naturalisierten Fremden durch, welche den königstreuen Hofadel bildeten. Die neue Verfassung von 1849 hob dann die letzten dem Adel noch verbliebenen Vorrechte auf.
Dieser Tage blühen in Dänemark noch etwa 225 Geschlechter, von denen der dritte Teil naturalisierter, ausländischer Herkunft ist. Es gibt nur drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen. Das Politiker führt keine Nobilitierungen oder Standeserhöhungen mehr durch.
Finnland
Der finnische (richtiger finnländische) Adel ist zum größten Teil schwedischen Ursprungs und behielt bis zum Jahre 1906 seine Stellung als einer der vier Stände des finnländischen Landtages und die Befugnis, an der Legislative und Steuerbewilligung teilzunehmen. Für den alten und neuen Adel besteht (wie in Schweden) ein Ritterhaus, seinerzeit eine besondere Zimmer des Parlaments, dieser Tage mehr eine traditionspflegende Vereinigung.
Nur manche Adlige sind Grundbesitzer. Die meisten Söhne des finnländischen Adels dienten während der Personalunion mit Russische Förderation (1809-1917) in der russischen Streitkräfte und machten sich durch Edelmut und Anlage einen Namen (vgl. Gustaf Mannerheim). Die Anzahl der Geschlechter beträgt dieser Tage etwa 200. Es gibt drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.
Norwegen
In Norwegen hat sich ein eigentlicher Adel absolut nie entwickelt: der freie, wehrhafte Bauernstand blieb immer das vorherrschende und entscheidende Element im Staate. Im MA standen die vom König nominierten Jarle an der Spitze einzelner Landschaften, sie hatten aber nur den persönlichen Amtsadel. Einige einige dänische Adelsgeschlechter wanderten während der Personalunion mit Dänemark (1397-1814) nach Norwegen ein, sie gewannen aber keine Bedeutung. Größerer adliger Liegenschaft ist in Norwegen nur durch zwei Güter repräsentiert, die Grafschaft Wedel-Jarlsberg und die Baronie Rosendal.
Jahr 1815 wurde der Adel durch das Volksvertretung (Stortinget) abgeschafft.
Schweden
Der schwedische Adel entstand im Intervall von der Mittelpunkt des 11. bis zur Zentrum des 13. Jahrhunderts während ständiger Fehden zwischen verschiedenen Königsgeschlechtern und entwickelte sich aus dem freien Bauerntum. Es gab vormalig noch keine Unterscheidung des Adels in hohen und niederen. Erst Erich XIV. machte bei seiner Krönung im Jahre 1561 die mächtigsten und begütertsten Edelleute zu Grafen und Freiherren, so dass ein hoher und ein niederer Adel entstanden. Seine Nachfolgerin zwei Generationen später, Christina I. vermehrte den niederen Adel um etwa 400 Familien, die meisten von schottischem oder deutschem Ursprung. Als öffentliche Körperschaft nahm der Adel Gestalt im Jahre 1626, als König Gustav II. Adolf durch seine Ritterhausordnung den Adel in einem Ritterhaus vereinigte. Dessen Nachfolger zwei Generationen später, der Wittelsbacher Karl XI. versetzte der Stellung des Hochadels einen schweren Stoß, indem er die von seinen Vorgängern reichlich verliehenen Staatsgüter im Jahre 1682 nochmal einzog und die Einbürgerung vieler eingewanderter, zunächst deutscher Familien begünstigte. Schon nach dem Tode seines Nachfolgers Karl XII. gelang es indessen dem Adel, die Zahnkrone zu abberufen und die Gewalt im Staate an sich zu reißen. Dieses Adelsregime überlebte bis 1772, dem Staatsstreich Gustavs III., der die Macht des Adels brach. Bis zur Verfassungsänderung der Jahre 1865-1866 war der Adel im Ständereichstag reichlich vertreten, denn jedes Oberhaupt der etwa 1.000 adligen Familien hatte das Recht, nach Vollendung des 24. Lebensjahres im Reichstag zu erscheinen und abzustimmen. Der Adel war seinerzeit in drei Klassen geteilt: 1. Herrenstand (herrar) - Grafen und Freiherren; 2. Ritterschaft (riddare), unbetitelter Adel, der nachweisen konnte, dass seine Väter im Reichsrat saßen; 3. Kleinadel (svenner). Der Adel versammelte sich im schönen barocken Bau Riddarhuset (erbaut 1641-1675) mittig von Stockholm, noch in diesen Tagen Sitz des schwedischen Adelsverbandes, mit Wappenschildern sämtlicher erloschener und blühender Geschlechter verziert. 1865 wurde der neue Reichstag mit zwei Kammern geschaffen und der Adel gab seine politische Stellung freiwillig auf.
Dieser Tage (2004) blühen noch etwa 619 schwedische Adelsgeschlechter (die zusammen etwa 28 000 Personen umfassen). Wie früher sind sie in Grafen, Freiherren und den unbetitelten Adel eingeteilt (46 Grafenhäuser, 124 Freiherrenhäuser und 449 adlige Häuser haben überlebt). Als Uradel im deutschen Sinne können nur aber höchstens 30 Geschlechter gelten, deren Väter schon in der Zeit der ersten Wasa-Könige groß und mächtig waren (nicht nur in Schweden, aber auch in den ehemaligen dänischen Provinzen Skåne, Halland und Blekinge, die von Karl X. Gustav erobert wurden). Der Rest gehört dem Briefadel, der oft ausländischer Herkunft ist (etwa 45 %). Der Prinzen- und Herzogstitel steht ausschließlich den erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses zu.
Standeserhöhungen wurden bis 1809 in unbegrenzt erblicher Form des Titelbesitzes durchgeführt, nach diesem Jahre hatte nur das Oberhaupt des Geschlechtes den Freiherrn- oder Grafentitel oder auch die unbetitelte Adelswürde. Da die Verfassungen von 1809 und 1865 mit gewissen Modifizierungen bis 1975 galten, hatte der Gebieter das Recht, auch Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen des ausländischen Adels vorzunehmen: die letzte Nobilitierung, die des Forschungsreisenden Sven Hedin, fand 1902 statt. 1904-1975 wurden keine Nobilitierungen mehr vorgenommen. Ausländische Adlige, die die schwedische Staatsbürgerschaft erworben haben, werden nicht zum schwedischen Adel (Mitgliedern im Ritterhaus) gerechnet und sind in einer besonderen Körperschaft organisiert. Unter ihnen gibt es auch einige Mitglieder der Familie Bernadotte (vgl. Austritt aus dem Königshaus).
Bezüglich des Adelsprädikates gab es keine ständige Praxis bei den Nobilitierungen. Die ältesten Familien des Uradels (z. B. Bildt, Bjelke, Bonde, Natt och Dag, Oxenstjerna, Thott) tragen kein Adelsprädikat. Unter Königin Christina I. wurde der Adel oft, aber nicht immer, mit dem deutschen Prädikat "von" verliehen, bei schottischen Geschlechtern (wie Hamilton, Spence) in der Regel ohne "von". Der Name des Geadelten wurde oft zur Unkenntlichkeit verändert. "Von" war besonders beliebt während der Regierung der beiden deutschstämmigen Könige Friedrich I. von Hessen-Homburg und Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp. Unter deren Nachfolgern bis 1809 verlieh man den Adel meist ohne von. Nach 1809 verwendete man ausschließlich das schwedische "af" (Entsprechung des "von"), oder verlieh den Adel ohne Prädikat.
Schweizerischer Adel
In der Schweizerische Eidgenossenschaft hatte sich seit dem 14. Jahrhundert eine Aristokratie entwickelt, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der englischen Gentry besaß. Etliche seiner Mitglieder erlangten später eine dynastische Stellung und übten eigene Gerichtsbarkeit aus.
Im Kanton Bern verschmolzen etliche adlige Grundherren aus der Umgebung der Ort mit dem dortigen Patriziat zu einer Aristokratie, die die Macht an sich riss und bis zum Jahre 1798, der französischen Invasion, ausübte. Darüber hinaus erwarben Angehörige des Berner Patriziats in den von Bern verwalteten Voraussetzen Herrschaften, die mit dem Recht zur Führung eines Adelstitels verbunden waren.
Auch ausländische Mächte wie Grande Nation und Preußen verliehen Adelstitel an Schweizer. Im bis 1848 von Preußen in Personalunion regierten Neuchâtel wurden im Übrigen verschiedene Patrizierfamilien in den Briefadel aufgenommen.
Gegenwärtig haben Adel und Patriziat in der Helvetia keine staatsrechtliche Stellung mehr, gefällig sein sich aber in sozialer Hinsicht noch immer eines bedeutungsvollen Einflusses. Die Führung der Prädikate und Titel ist ganz dem persönlichen Einschätzungsspielraum überlassen, jedoch können diese Titel nicht in amtliche Schriften eingetragen werden. Traten Angehörige von Staatsbürger Adelsfamilien in fremde Militärdienste (z. B. in die des Vatikans oder Frankreichs und Preußens), so führten sie dort in der Regel ihre Titel. Die 1792 bei der Erstürmung der Tuilerien durch die Sansculotten gefallenen Angehörigen der Garde waren zu 90 % Adlige aus der Schweiz.
Spanischer und portugiesischer Adel
Spanien
In Spanien wurde der Adel durch die republikanische Verfassung von 1931 aufgehoben und unter dem Herrschaftsform des Generals Francisco Franco im Jahre 1948 wiedereingeführt. Er besteht aus dem Hochadel (den Granden) mit folgender Rangfolge der Titel: Principe, Duque, Marqués, Conde, Vizconde und Baron und dem niederen Adel mit den Titeln Hidalgo, Caballero und Escudero (gewöhnlich Hidalgos genannt). Der Titel Don, ursprünglich dem Könige vorbehalten, wird in diesen Tagen bei allen Standespersonen verwendet. Nobilitierungen und Standeserhöhungen wurden sowie unter Franco sowohl unter der neuen Königreich durchgeführt: z. B. wurde Salvador Dalí von König Juan Carlos I. zum Marquis ernannt.
Der alte Adel wurde unter den Königen Karl III. und Karl IV. durch jede Menge Nobilitierungen erheblich geschwächt. König Joseph Bonaparte schaffte die Grandentitel ab, nach der Rückkehr der Bourbonen wurden sie indessen wiedereingeführt und ein neues Oberhaus des Parlaments geschaffen, wo die Granden ständige Plätze erhielten. Ein empfindlicher Stoß gegen die Position der Granden war von den Cortes verfügte Einstellung der Majorate im Jahre 1855: für mehrere Familien führte sie zum Ruin, alternative arbeiteten sich auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Kunstfertigkeit nochmals empor. Anfang des 20. Jahrhunderts lebten etwa 200 hochadlige Familien in tiefstem Elend und hatten nicht einmal das Recht, ihre alten Titel zu führen, denn bei jedem Übergang des Titels vom Kindsvater an den Sohn mussten hohe Steuern an den Fiskus entrichtet werden, welches die Möglichkeiten der meisten Geschlechter überstieg. Während der alten Königreich bis 1931 waren 392 Granden im spanischen Staatskalender aufgeführt, von denen nur 35 ausreichenden Vermögensstatus hatten, um ihren Sitz im Senat einnehmen zu können. Von etwa 500.000 Mitgliedern des niederen Adels lebten die meisten Hidalgos in großer Armut.
Portugal
In Portugal wurde der erbliche Adel erst im 14. Jahrhundert unter König Johann I. geschaffen, der auch den Herzogstitel einführte. König Alfons V. fügte die Titel des Marquis, Vicomte und Edelmann hinzu. Diese Häuser bildeten den Hochadel, der Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Der niedere Adel bestand aus den Hidalgos, den Rittern und den Rechtsgelehrten (doutores o. letrados). In der Zeit dieses Königs begann auch die Bildung der Majorate (morgados).
Im 18. Jahrhundert, während der Regierung Joseph I., schuf der Minister Pombal ein Gegengewicht zum alten Adel, den Briefadel, der aus Grundbesitzern, Kaufleuten und Gelehrten bestand. Die adlige Judikative wurde im Jahre 1790 abgeschafft, durch die Sturz von 1820 verlor der Adel alle Vorrechte. Nach der Einführung der Republik im Jahre 1910 wurde der Adel abgeschafft.
Ungarischer Adel
Die Verhältnisse in Ungarn ähnelten denen in Polen. Ein Lehnsverband, den man wenn das nicht möglich ist überall im mittelalterlichen Westen findet, bestand dort nie. Jedes Subjekt des kriegerischen Stammes der Magyaren, das von niemandem abhängig war und den Fahnen des Königs folgen konnte, rechnete sich zum Adel. Auf diese Weise entstand der sehr verschiedene ungarische Adel, der wie in Polen etwa 12-16 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Aus der Masse des Adels gingen allmählich die Magnatenfamilien hervor. Am Anfang des 11. Jahrhunderts gab König Stephan I. (der Heilige) dem Lande eine Verfassung, durch welche die Zahnkrone im Geschlecht Arpad vererbbar wurde und Prälaten mit dem hohen Adel samt niederer Adel als privilegierte Stände galten.
Anno 1405 vereinigte sich im Nationalkonvent der niedere Adel mit den Vertretern der Städte zur Ständetafel, während die hohen geistlichen Würdenträger und der Hochadel die Magnatentafel bildeten, in welcher alle Vikar oder Magnat persönlich vertreten war. In der Ständetafel hatte der niedere Adel das unbedingte Übergewicht; auf den Komitatsversammlungen hatte jedweder grundbesitzende Edelmann (auch wenn er einen Kleinsthof bewirtschaftete) Sitz und Stimme. Der Adel war entfesselt Zöllen, Steuern und Einquartierungen und vom Militärdienst: er zog nur zu Felde, wenn ein Adelsaufgebot ("Nemes felkelés") für König und Geburtsland ausgerufen worden war. Ein Edelmann konnte nur von seinesgleichen gerichtet werden und die wichtigeren Ämter waren ihm vorbehalten. Erst 1843 wurden nichtadlige Personen zu den Ämtern zugelassen.
Der magyarische Adel kannte nur zwei Titel: Graf ("gróf") und Adeliger ("baró"). Rang und Titel eines Fürsten ("herczeg") kamen nur den Söhnen des Königs zu. Vier Grafengeschlechter erhielten indessen ausländische Fürstentitel: Batthyány (1764), Esterházy (1687), Odescalchi (1689) und Pálffy (1816), die in Ungarn renommiert wurden. Später erwarben auch zehn ausländische fürstliche Häuser das ungarische Indigenat. In der Zeit der Königreich mit einem König - bis 1918 - gab es in Ungarn außer diesen 14 Fürstenhäusern 98 gräfliche und 94 freiherrliche Geschlechter, deren Titel aber nicht weiter zurück als um 1550 reichten und habsburgische Verleihungen waren. Diese Zahl wuchs nach 1918, da auch der Reichsverweser Admiral Miklós Horthy in der königlosen Königreich Standeserhebungen vornahm.
Durch die Annullierung des Adels und die Parzellierung der Güter nach 1945 wurde dem ungarischen Adel die Existenzgrundlage genommen, zig Adlige blieben jedoch im Lande und emigrierten erst 1956, um ein oft kümmerliches Dasein in Deutschland oder Österreich zu fristen. Nahezu die einzigen, die von der Konfiszierung verschont blieben, waren die Fürsten Esterházy, die einen Teil ihrer Güter im Burgenland hatten. Nach 1991 kehrten diverse Vertreter des Adels, auch des Hochadels, nach Ungarn zurück.
Abdankung des Adels
Der Niedergang des Adels als herrschende Klasse begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Aufklärung, hatte ihren Höhepunkt jedoch im 19. Jahrhundert, als sich die Gesellschaft als kumulativ zu vielschichtig erwies, als dass sie weiterhin von Aristokraten verwaltet werden konnte. Das Können und die Geschick speziell ausgebildeter Generalstabsoffiziere war notwendig, um die modernen Massenheere zu lenken. Dominic Lieven schrieb in seinem Buch über den europäischen Adel des 19. Jahrhunderts: Wenn die Modernisierung traditionelle aristokratische Werte sogar in der Armee überflüssig zu machen drohte, so galt dies erst recht für die Gesellschaft als Ganzes.... Regierung und Politik selbst wurden mehr und mehr zu Arbeitsbereichen für Verwaltungsfachleute, seit die staatlichen Bürokratien, besonders in Kontinentaleuropa, zusehends größer und spezialisierter wurden.... Der Adel war nicht groß genug an Zahl, um alle Positionen von Macht und Einfluß zu besetzen, die eine industrielle Gesellschaft schuf. Überdies sträubten sich aristokratische Tradition, Ausbildung und Kultur gegen das Besetzen dieser Positionen, besonders wenn in offenem Wettstreit mit Angehörigen der gebildeten bürgerlichen Mittelschicht darum gerungen werden musste.
Der Adel in Ostasien
Japan
Bis in 5. Jahrhundert. n. Chr. war der Adel in Nippon nur ein lockerer Verband von bodenbeherrschenden Sippen. Im 6. Jahrhundert erteilte die kaiserliche Zentralmacht erbliche Standestitel an einige der Sippenoberhäupter. Die tatsächliche Befehlsgewalt der Sippenoberhäupter wurde damit staatlich delegiert und legitimiert.
Im 7. Jahrhundert wurde das Adelskriterium der Geburt durch die Verwaltungsfähigkeit ersetzt. Durch Landesgesetz aus dem Jahre 701 wurde der Geburtsadel durch einen Verdienstadel von Zivilbeamten ersetzt. Unter der Leitung dieses Verdienstadels, der sich steigernd in der Gemarkung Heian (heute Kyoto) konzentrierte, verdrängten Verbände von bodenständigen Kriegern und Landgutsverwaltern aus den Provinzen den Zivil-Adel bis ca. 1200 steigernd von der Macht. Es regierte dann der sogenannte Schwert-Adel der Samurai in Land der aufgehenden Sonne bis 1868. Dem Kaiser (Tennō) blieben bloß oberpriesterliche, kulturwahrende und legitimierende Aufgaben. 1884 in der Meiji-Restauration durch die (oder wenigstens im Namen der) Kaisermacht wurden Zivil-Adel und Schwert-Adel zu einem Einheitsadel zusammengefasst, der Samurai-Stand als solcher abgeschafft. Durch das Gesetz vom 7. Juli 1884 wurde der Adel nach dem chinesischen Muster in fünf Klassen abgestuft, jedoch im Gegensatz zu der in Reich der Mitte geltenden Regel war er unbegrenzt genuin nach dem Grundsatz der Erstgeburt, so dass die jüngeren Söhne eines betitelten Adligen immerwährend und der Erbsohn bei Lebzeiten des Vaters ohne Adelsprädikat waren. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Adel als Einrichtung durch die Verfassung von 1946 beseitigt. Bloß die kaiserliche Familie selbst blieb bestehen.
China
Bis zur Aufhebung des Kaisertums im Jahre 1912 gab es in Reich der Mitte einen Hochadel, der vor allem aus den Mitgliedern der herrschenden Mandschu-Dynastie bestand (in Westen nannte man sie "Prinzen"), und zweitens aus dem engen Kreis von zehn Häusern, die den erblichen Adel von früheren Kaisern erhalten hatten, u. a. dem Oberhaupt der Nachkommen von Konfuzius, der Familie Kong, und dem der Sprösslinge des Warlords von Formosa im 17. Jahrhundert, des Koxinga.
Bei den übrigen Adelsverleihungen erbte jede nachfolgende Generation nur den um eine Stufe niedrigeren Adel (es gab fünf Stufen), so dass die adlige Würde nach fünf Generationen nochmal verschwand.
Die Zugehörigkeit zum Adel gab nur Vorrechte bei der Besetzung der Hofämter. Im Zivildienst und in der Streitkräfte gaben die literarischen und militärischen Prüfungen ohne Rücksicht auf die soziale Herkunft den Ausschlag.
In der bürgerlichen und der kommunistischen Republik verschwand der Adel spurlos. Zahlreiche wanderten aus, nach Hong Kong, Taiwan oder in die USA. Selbst die ehemalige kaiserliche Sippe (bis 1924 noch vom Staat mit Apanage versehen), muss in diesen Tagen sehr bescheidene Berufe ausüben.
Die neueste Entwicklung seit etwa 2003 scheint eine Erneuerung der alten Traditionen zu bringen. Die Oberhäupter der Nachfahren des Konfuzius (1937: 650.000 Personen (Frauen ungerechnet) haben abermals das Wohnrecht im alten Familienpalais in Qufu. Vielleicht kommt auch ein Aufschwung für die Kaisersippe, dies ist aber weniger glaubhaft, denn die Qing-Dynastie wurde als fremde, nicht-chinesische Eindringlinge betrachtet.
Der Adel in Afrika
Äthiopien
Die Glanzzeit des Adels
In Europa hatte der Adel im Mittelalter seine Glanzzeit. Bis in das 20. Jahrhundert in bestimmte er weite Teile des öffentlichen Lebens. Seine Privilegien gingen ihm durch den Absolutismus und durch die Folgen der Französischen Umsturz verloren.
Im Deutschen Reich wurde der Geschlecht 1918 zwar politisch abgeschafft, allerdings wurde die Einbehaltung des Adelstitels als Element des Familiennamens gestattet (z. B. "Otto Graf Lambsdorff" sondern "Graf Otto Lambsdorff"). Die Rechtsprechung rechtmäßig eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.
Rangkronen
Die Zahnkrone auf der Helmzier bei Adelswappen (franz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert den Rang. Die Verleihung von Kronen bei Adelsdiplomen bildete sich erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts als Vorrecht des Adels aus, früher kamen gekrönte Helme nur fürstlichen Personen zu.
Die Rangkronen im deutschen Sprachraum
Die Adelskrone ist ein goldener, mit Perlen und Steinen besetzter Reif, der oben mit acht Zinken ausrüsten ist, von denen fünf sichtbar sind. Davon sind die mittleren und die äußeren blätterartig gebildet, während die anderen Perlen tragen (in Bayern und Württemberg wurden die Blätter oft durch Perlen ersetzt).
Bei der Freiherrnkrone sind sieben, bei der Grafenkrone neun mit Perlen besetzte Zacken sichtbar. Einige ältere reichsständische Grafenhäuser verwendeten Kronen, die auf den Zinken abwechselnd fünf Blätter und vier Perlen zeigen. Einige mediatisierte Grafen- und kleinere Fürstenhäuser, die das Anspruch auf die Anrede Erlaucht hatten, führten eine Krone, aus der sich eine purpurne Mütze ohne Bügel erhob, die bei dem Familienoberhaupt oben mit einem Reichsapfel, bei den Nachgeborenen mit einem Hermelinschwänzchen belegt war. Die Fürstenkrone ist ein goldener, mit Steinen besetzter Reifen mit fünf Blattzinken und einer von drei sichtbaren Bügeln umschlossenen purpurnen Mütze, mit dem Reichsapfel als oberer Abschluss. Die Herzogskrone hat fünf Bügel, aber nur vier Zinken. Zwischen den Bügeln ist purpurnes Futter sichtbar.
Die Rangkronen in anderen Ländern
Die altfranzösische, auch in Russische Förderation und Italien gebräuchliche Baronskrone ist ein mit einer Perlenschnur mehrfach umwundener goldener Reifen ohne Zacken.
Die schwedische Freiherrnkrone hat acht Perlen, auf denen in der Mittelpunkt und an den Seiten noch drei andere Perlen ruhen. Die schwedische Grafenkrone hat zehn Perlen, darüber in der Zentrum und an den Seiten noch je eine.
Die dänische und russische Fürstenkrone und Grafenkrone war die gleiche wie die deutsche (siehe oben).
Die englische Herzogskrone ist ein reich ziselierter Reif, von dem sich acht Erdbeerblätter erheben, nachdem eine purpurne Samtkappe, die mit einer goldenen Quaste herauf und einem Hermelinreifen nach unten abschließt. Bei der Marquiskrone sind von den 8 Erdbeerblättern vier durch silberne Kollern ersetzt. Die Zahnkrone der Earls hat acht goldene Zacken mit silbernen Kugeln, mittendrin je ein goldenes Erdbeerblatt. Die Viscountkrone hat nur zwölf silberne Rollen und keine Erdbeerblätter, die Baronskrone sechs silberne Kugeln.
Siehe auch: Anrede, Deutsche Adelshäuser, Genealogisches Handbuch des Adels, Hoher Adel, Standesherrlichkeit, Peer (Adel)
Literatur
- Dominic Lieven: Abschied von Macht und Würden. Der Europäische Adel 1815 - 1914, Fischer, Frankfurt/M. 1995, ISBN 3-10-044804-9
- Arno J. Mayer: Adelsmacht und Bürgertum. Die Krise in der europäischen Gesellschaft 1848-1814, dtv : München 1988, ISBN 3-406-09749-9
- Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Uni Verlag, Bundeshauptstadt 2003, ISBN 3-05-004070-X
- H.M. Scott (Hrsg.): The European Nobilities in the Seventeenth and Eighteens Centuries. Vol.I Western Europe, Vol.II Northern, Central and Eastern Europe, London 1985, ISBN 0-582-08070-3
- Eckhart Conze und Monika Wienfort (Hrsg.): Adel und Moderne - Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, ISBN 3-412-18603-1
Dänemark:
- Danmarks Adels Aarbog, Kopenhagen 1932
Frankreich:
- Almanach de Gotha, Gotha 1901 und 1930
- André F. Borel d'Hauterive, Albert Révérend: Annuaire de la Noblesse de France, Bureau de la Publication, Paris Jg. 48 (1892) - Jg. 84 (1938) [Vorgänger und Nachfolger: Annuaire de la noblesse de France et des maisons souveraines de l'Europe]
Großbritannien:
- Almanach de Gotha, Gotha 1901 und 1930
- Burke's Peerage and Baronetage, London 1892
- Burke's Landed Gentry, London 1870
- Susannah Dobson: Historical Anecdotes of Heraldry and Chivalry, Holl & Brandish, Worcester 1795
Italien:
- Enciclopedia Italiana di Szienze, Letteri et Arti, Band XXIV., Roma MDCCCCXXXVI - XIII.
Japan:
- Hans A. Dettmer: Die Urkunden Japans von 8. bis ins 10. Jahrhundert, Harrassowitz, Wiesbaden
- Bd. 1 - Die Ränge, 1972, ISBN 3-447-01460-1
- Horst Hammitzsch (Hrsg.): Japan-Handbuch, Steiner, Wiesbaden 1990, ISBN 3-515-05753-6
- Cornelius J. Kiley: [Artikel] in: Kodansha Encyclopedia of Japan, Kodansha, Tokyo 1983,
Österreich:
- Karl F. von Frank zu Döring: Alt-Österreichisches Adels-Lexikon, Selbstverlag, Wien 1928
- Johann G. Megerle von Mühlfeld: Österreichisches Adels-Lexikon des 18. und 19. Jahrhunderts, Mörschner & Jasper, Wien 1822-1824 (vol. 1-2)
- Karl Megner: Zisleithanische Adels- und Ritterstandserwerber 1868-1884, Institut für österreichische Geschichtsforschung, Wien 1974 [maschinenschriftl. Hausarbeit]
Polen:
- Simon Konarski: Armorial de la noblesse polonaise titrée, Selbstverlag, Paris 1957
Russland:
- S. Andoljenko: Nagrudnyje znaki russkoj armii, Paris 1966
- Bolschaja Sowjetskaja Enciklopedija, Band VII, Moskau 1972
- Jessica Tovrov: The Russian Noble Familiy - Structure and Changes, New York 1987
Schweden:
- Sveriges Ridderskaps och Adels Kalender, Stockholm 1933
- Christopher von Warnstedt (Hrsg.): Ointroducerad Adels Kalender, Uppsala 1975
Zitate
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Siehe auch
Weblinks
- Ein weiteres Adelslexikon
- Anreden des Adelsbg:Аристокрация
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