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Bundesland (Deutschland) - Schlauweb
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Bundesland (Deutschland)

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Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Aufschub der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten zufolge des Staatsrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik.

Diese Unterscheidung ist nicht ganz unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Abendland des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen Länder ab 1945) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung im besetzten Österreich. Dort wurde zuerst der Bund wiederbelebt und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.


Inhaltsverzeichnis

Übersicht über Bund und Länder

Bild:Germany Laender Map.png


Land Regierungschef Regierungs-
koalition
Stimmen im
Bundesrat
Fläche (km²) Einw. (Mio) Einw. je km² Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg Günther Oettinger (CDU) CDU/FDP 6 35.752 10,717 300 Stuttgart
(2) Bayern Dr. Edmund Stoiber (CSU) CSU 6 70.549 12,444 176 München
(3) Berlin Klaus Wowereit (SPD) SPD/Linke/PDS 4 892 3,388 3.798 Berlin
(4) Brandenburg Matthias Platzeck (SPD) SPD/CDU 4 29.478 2,568 87 Potsdam
(5) Bremen Jens Böhrnsen (SPD) SPD/CDU 3 404 0,663 1.641 Bremen
(6) Hamburg Ole von Beust (CDU) CDU 3 755 1,735 2.298 Hamburg
(7) Hessen Roland Koch (CDU) CDU 5 21.115 6,089 288 Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern Harald Ringstorff (SPD) SPD/Linke/PDS 3 23.179 1,720 74 Schwerin
(9) Niedersachsen Christian Wulff (CDU) CDU/FDP 6 47.620 8,001 168 Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers (CDU) CDU/FDP 6 34.084 18,075 530 Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) SPD 4 19.853 4,061 205 Mainz
(12) Saarland Peter Müller (CDU) CDU 3 2.569 1,056 411 Saarbrücken
(13) Sachsen Akademiker Dr. Georg Milbradt (CDU) CDU/SPD 4 18.415 4,296 233 Dresden
(14) Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer (CDU) CDU/SPD 4 20.446 2,494 122 Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen (CDU) CDU/SPD 4 15.763 2,829 179 Kiel
(16) Thüringen Dieter Althaus (CDU) CDU 4 16.172 2,355 146 Erfurt
Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel (CDU) CDU/SPD 69 357.046 82,501 231 Berlin

Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes Deutschlands - einheitlich für den 31. Dezember 2004.

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Weitere Gliederung

Bild:Administratives System der BRD Deutschland.png

Lot Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Bundeshauptstadt und Hamburg sind jur. gesehen jedes Mal gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine zusätzliche Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Gemarkung Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende sonstige Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Segmentierung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dez. 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dez. 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Ebenso gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
  • Landkreise: Sämtliche Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. In der Regel gibt es derzeitig 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, anstelle die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insoweit einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In Kompromiss finden Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, zum Beispiel Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder aberGemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde).
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es gerade 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Städte sind in der Regel Gemeinden, die bloß die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder geschichtlich verbürgt und war im MA meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen zufolge ihrer heutigen Bedeutung und Problem die Bezeichnung Ort neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

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Geschichte der deutschen Länder ab 1945

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es zu Beginn 16 Länder, die im Großen und Ganzen aus folgenden Bedürfen gebildet wurden:

  • Amerikanische Besatzungszone:
    • Bayern: Hauptanteil des Landes Bayern, wobei Lindau zu Französischen Besatzungszone gehörte
    • Bremen: Land Bremen
    • Hessen: Großteil des Landes Hessen, Majorität der preußischen Provinz Hessen-Nassau
    • Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden
  • Französische Besatzungszone:
    • Württemberg-Hohenzollern: Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern
    • Rheinland-Pfalz: Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
    • Baden: Südteil des Landes Baden
  • Sowjetische Besatzungszone:
    • Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
    • Sachsen-Anhalt: Hauptanteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
    • Thüringen: Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen
    • Brandenburg: Großteil der preußischen Provinz Brandenburg (ohne Neumark)
    • Mecklenburg-Vorpommern: Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde im gleichen Sinne 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis nachher existierte Preußen mit seinen Provinzen anliegend den neugegründeten Ländern fort.

Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Deutschland Deutschland verabschiedet. NRW und Hamburg werden Bundesländer. Auch Das nördlichste Bundesland wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetenhaus verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte ständig einen Sonderstatus.


Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.

Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das dienstlich „Berlin – Stadt der DDR“ genannt wurde.

1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.


1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teils mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Spreeathen – Spreeathen (West) war bis jetzt kein vollwertiges Land – Länder der Deutschland Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebietes hinsichtlich von Artikel 29 GG wird oft in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Zusammenschluss von Bundeshauptstadt und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Verfassung eine Volksentscheid vorsieht. Bei Fusionen werden partiell auch Teilungen diskutiert. So fordert zum Beispiel der Fränkische Bund eine Aufhebung einer VerbindungFrankens vom Republik Bayern. Zur Zeit hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

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Flaggen der deutschen Länder

Bild:Flag of Baden-Württemberg.svg Bild:Flag of Bavaria (lozengy).svg Bild:Flag of Berlin.svg Bild:Flag de-brandenburg.png
Land Baden-Württemberg Freistaat Bayern Land Berlin Land Brandenburg
Bild:Flag of Bremen.svg Bild:Flag of Hamburg.svg Bild:Flag of Hesse.svg Bild:Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg
Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg Land Hessen Land Mecklenburg-Vorpommern
Bild:Flag of Lower Saxony.svg Bild:Flag of North Rhine-Westphalia.svg Bild:Flag of Rhineland-Palatinate.svg Bild:Flag de-saarland 300px.png
Land Niedersachsen Land Nordrhein-Westfalen Land Rheinland-Pfalz Saarland
Bild:Flag of Saxony.svg Bild:Flag of Saxony-Anhalt.svg Bild:Flag of Schleswig-Holstein.svg Bild:Flag of Thuringia.svg
Freistaat Sachsen Land Sachsen-Anhalt Land Schleswig-Holstein Freistaat Thüringen

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen jedoch sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Republik Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Fähnchen mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau (siehe zum Beispiel hier: Bayern).

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappenbild (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt zugunsten des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

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Siehe auch


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Weblinks


als:Bundesland (Deutschland)

ar:ولايات ألمانيا ca:Estat federal alemany da:Tysklands delstater el:Γερμανικά ομοσπονδιακά κρατίδια en:States of Germany eo:Federacia lando (Germanio) es:Organización territorial de Alemania eu:Alemaniako autonomia estatu fr:Länder allemands hr:NjemaÄke pokrajine hu:Németország tartományai id:Daftar Negara Bagian Jerman io:Parto-stati di Germania it:Stati federali tedeschi ja:ドイツの地方行政区分 jv:Daftar negara bageyan Jerman ka:ფედერაციული მიწა (გერმანია) ko:독일의 행정 구역 la:Provinciae Germanicae lt:Vokietijos žemÄs nl:Deelstaat (Duitsland) no:Tysklands delstater pl:Kraje zwiÄzkowe Niemiec pt:Estados da Alemanha ro:Landurile Germaniei ru:Федеральная земля (Германия) simple:States of Germany sk:Administratívne Älenenie Nemecka sr:Немачке државе sv:Tysklands förbundsländer

tl:Länder ng Alemanya

(TID 159826)

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