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Bundespräsident (Schweiz) - Schlauweb
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Bundespräsident (Schweiz)

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Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist derjenige Minister, der als Primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen der Bürger Regierung, des Bundesrats, führt. Sein Stellvertreter ist der Vizepräsident des Bundesrates.

Inhaltsverzeichnis

Kompetenzen

Er ist nicht - wie z. B. der Bundespräsident in Österreich oder Deutschland - das Staatsoberhaupt seines Landes. Die Schweizerische Bundesverfassung kennt nämlich weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. All diese Funktionen werden vom Vollständigbundesrat als Kollegium wahrgenommen. In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend.

Zusätzlich zur Leitung seines Departements (Ministeriums) übernimmt der Bundespräsident bloß einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts. Zunächst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundespräsident hält Ansprachen zu 1. Januar bzw. zum Schweizer Nationalfeiertag am 1. August. In einer Zeit vermehrter Auslandskontakte reist der Bundespräsident auch häufiger ins Ausland.

Weil jedoch die Helvetien kein Staatschef hat, pflegt das Land auch selbst keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, dann tut er dies nur als zuständiger Politiker eines Fachbereichs. Wenn jedoch einem Staatschef eines anderen Landes ein offizieller Visite abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundespräsident; das Gleiche gilt bei Auftritten an der Seite mehrerer Staatsoberhäupter anderer Länder (z.B. in der UN-Generalversammlung).

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Wahl

Der Bundespräsident wird von der Vereinigten Bundesversammlung jeweilig für ein Jahr aus dem Kreis der Bundesräte gewählt.

Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundespräsidenten eine Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden dagegen regelmässig übergangen. So war der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff, der 27 Jahre lang der Landesregierung angehörte, nur einmal (1853) Bundespräsident.

Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewöhnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Ländervertretung Bundespräsident wird, der dieses Amt schon am längsten nicht länger bekleidet hat. So kommt alle Ländervertretung in sieben Jahren mindestens einmal zum Zuge. Für Spannung bei der Wahl sorgt einzig noch die Frage, wieviele Stimmen in der Bundesversammlung der zu Wählende erzielt, was als Popularitätstest gewertet wird. Dabei galten in den 1970er und 1980er Jahren 200 Stimmen (von 246 möglichen) als ausgezeichnetes Resultat. In einer Zeitabschnitt wachsender parteipolitischer Konflikte sind gegenwärtig jedoch schon 180 Stimmen ein respektables Ergebnis.

Bis 1920 war es - mit Unterbrechungen - üblich, dass der jeweilige Bundespräsident auch das Aussenministerium übernahm. Es kam also pro Jahr zu einer zumindest kleineren Rochade, wenn der abtretende Bundespräsident in sein altes Departement zurückkehrte und der neue ins Aussenministerium wechselte. Im gleichen Sinne war es Brauch, dass der Bundespräsident, selbst als Aussenminister, während seines Amtsjahres die Helvetia nicht verliess.

Der Bundespräsident der Eidgenossenschaft für 2006 ist Moritz Leuenberger. Vizepräsidentin des Bundesrates ist Micheline Calmy-Rey. Nach den oben geschilderten Regeln bedeutet dies, dass sie im darauf folgenden Jahr die Präsidentschaft übernehmen wird.

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Siehe auch

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Weblinks

en:President of the Swiss Confederation fr:Président de la Confédération suisse

id:Presiden Konfederasi

(TID 7455)

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