Einwohner
Aus Schlauweb
Ein Einwohner ist der gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer Gemeinde oder eines Landes.
Im Unterschied zum Bürger haben Bürger beziehungsweise Staatsbürger besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen Wahlen teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinauf sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines Schiedsamtes.
In historischer Zeit galten zunächst nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns in diesen Tagen vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens schon um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).
Aus der obigen Erklärung ergibt sich die Einwohnerzahl einer Gemeinde oder einer Gemeinde als Summe der Bürger mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).
Siehe auch
| (TID 646251) | Wiktionary: Einwohner – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
(TID 222120)
- Liste unabhängiger Staaten nach Einwohnerzahleo:LoÄantaro
(TID 688312)
188/9