Europäische Union
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| Bild:Disambig-grau2.png | Dieser Artikel behandelt die völkerrechtliche Organisation Europäische Union. Für sonstige Bedeutungen von EU siehe EU (Begriffsklärung) und für die gleichnamige Widerstandsgruppe Europäische Union (Widerstandsgruppe). |
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Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 europäischen Neue Welt mit 459,5 Mio. Einwohnern und dem größten Bruttoinlandsprodukt der Welt.
Inhaltsverzeichnis |
Geographie
Die Europäische Union hat eine Fläche von 3.975.372 km² und eine Küstenlänge von 65.413,9 km. Sie hinlänglich im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien:
- Frankreich: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion
- Spanien: Kanaren, Ceuta und Melilla
- Portugal: Azoren und Madeira
Alle Neue Welt (mit Ausnahmefall der Überseeterritorien) liegen auf dem europäischen Kontinent. Allerdings wurde 2004 mit Zypern auch ein Staat aufgenommen, der geographisch zu Asien gezählt wird. Die gesamte Europäische Union (ohne Außenterritorien) liegt auf der eurasischen Platte.
Dabei kann man die EU auf zig kontinentale Untereinheiten aufteilen, in denen allerdings auch nicht-EU-Staaten liegen:
Der geographische Mittelpunkt der Europäischen Union ist Kleinmaischeid im Westerwald.
Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, von denen aber nur 1627 km die EU durchfließen. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer.
Das Klima hinlänglich im Norden vom Kalten Klima bis zum Subtropischen Klima Im Süden. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Jahreszeit und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta) im Saison eine durchschnittliche Wärme von +12 °C und im Warme Jahreszeit von +25 °C erreicht.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union
In den 1950er Jahren, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es politisches Ziel, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte nach dem Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, die eine gemeinsame Verwendung von Zaster und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit über dieses auf ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Partizipation in eine europäische Verteidigung bilden und Westen letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 in der französischen Nationalversammlung.
Durch diese Abstimmungsniederlage kam die zusätzliche europäische Integration im Großen und Ganzen zum Stockung und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. 1965 wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die Institutionen der drei dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereinte.
| Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1952 | 1958 | 1967 | 1993 | 1999 | 2003 | ? | |||
| Europäische Union (EU) | |||||||||
| Europäische Gemeinschaften (EG) | |||||||||
| Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | |||||||||
| Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | |||||||||
| Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||
| Justiz und Inneres (JI) | Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ||||||||
| Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | |||||||||
| Vertrag von Paris | Vertrag von Rom | Fusions- vertrag | Vertrag von Maastricht | Vertrag von Amsterdam | Vertrag von Nizza | Europäische Verfassung | |||
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In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften und die Anzahl der Mitglieder wuchs an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) entwickelt, womit der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Die EEA enthielt darüber aufwärts Bestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik (so genannte Europäische Politische Zusammenarbeit - EPZ). Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine 4. Gemeinschaftsform, zugunsten ausschließlich um eine intergouvernementale Zusammenarbeit. Der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1993 begründete die Europäische Union (EU). Die Grundlage der Union bilden 3 Säulen: die schon 1951 bzw. 1957 gegründeten und im EU-Vertrag geänderten drei Europäischen Gemeinschaften (1. Säule), der, die EPZ ersetzende, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, 2.Säule), sowie der im Maastrichter Vertrag neu geschaffenen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI, 3. Säule), aus der 1997 im Amsterdamer Vertrag die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Der GASP kommt dabei ebenso wie der ZBJI bloß der Charakter einer intergouvernementalen Zusammenarbeit zu. Die EU wird häufig als das verbindende Element dieser Verträge dargestellt. Um dies zu erklären wird oft das Bild eines Daches über den 3 Säulen oder von einem diese 3 Bereiche umschließenden Kleidungsstück gewählt. Außerdem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 umgesetzt wurde und die die EU von 15 auf 25 Mitglieder erweiterte.
Im Okt. 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste noch von allen 25 Mitgliedern ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni 2005 lehnten jedoch die Franzosen und Niederländer den Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ab. Im Folgenden verschoben das Vereinigte Königreich und übrige Mitgliedstaaten die Ratifikation auf unbestimmte Zeit. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann die Verfassung nicht in Kraft treten. Sofern eine Majorität von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die alternative Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.
Anliegend der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Morgenland und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Anfrage der Zukunft der Europäischen Union.
Sprachen
Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union und Minderheitensprachen in der Europäischen Union
In der EU werden in diesen Tagen 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Nahe diesen da sein alternative Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeglicher Amtssprache gehalten werden, da sie von Dolmetschern übersetzt werden.
Ziele
Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen, den Friede zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreicht werden.
Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vorerst eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Okzident zum„wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“
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zu machen. Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.
Alternative Ziele der EU sind ein Abendland mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.
Alternative Ziele sind: hohes Beschäftigungsniveau, beständiges nichtinflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Annäherung der Wirtschaftsleistung, Heben des Lebensstandards und der Lebensqualität, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Mitglieder und Beitrittskandidaten
Gründung und bisherige Erweiterungen
Hauptartikel: EU-Erweiterung
Nachdem die EGKS 1951 von Belgien, der BRD Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Königreich der Niederlande gegründet wurde schritt die Erweiterung der Vorgänger der EU immer weiter vorran. 1973 traten dann in der ersten Norderweiterung Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei. Während sich die norwegische Regierung für einen Beitritt zur Europäischen Union aussprach, lehnte die Bevölkerung ihn in einer Volkabstimmung ab.
In den 80er Jahren wurden Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) aufgenommen. Mit der Wiedervereinigung der DDR und der BRD am 3. Oktober 1990 traten die Länder der DDR der BRD und damit auch der EG bei. Nach dem Vertrag von Maastricht traten anfang 1995 Schweden, Finnland und Österreich der EU bei. Norwegen trat trotz erneuter Regierungsbemühungen nicht bei, da der Beitritt nochmals in einem Volksabstimmung abgelehnt wurde.
Mit der dritten Erweiterung traten am 1. Mai 2004 10 Amerika der Europäischen Union bei. Unten 7 Vereinigte Staaten aus dem ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) sowie Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel).
Mitgliedstaaten der EU
Hauptartikel: Mitgliedstaaten der EU
Zur Zeit sind folgende USA Mitglieder der Europäischen Union: </br>Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Beitrittskandidaten
Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU
Nachdem Bulgarien und Rumänien die Beitrittsverhandlungen positiv abgeschlossen haben, werden sie wahrscheinlich am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Durch seine schlechte Wirtschafts- und Rechtslage hat besonders Rumänien strenge Auflagen erhalten, die vor dem Beitritt erfüllt werden müssen. Für den Fall, dass diese nicht rechtzeitig ausgeführt werden, kann der Beitritt um ein Jahr verschoben werden.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) wurden mit Kroatien am 4. October 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Ursprünglich wurde ein gemeinsamer Beitritt mit Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 angestrebt, wahrscheinlich ist jedoch ein Beitritt im Jahr 2009.
Seit dem 4. Oktober 2005 führt die Türkei ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen mit der EU, diese könnten laut Expertenmeinung so weit wie 15 Jahre andauern. Der Beitritt ist in der EU sehr umstritten. Angekündigte Volksabstimmungen über den Beitritt in Grande Nation und in Österreich stellen hohe Hürden dar. Kritiker monieren die schlechte wirtschaftliche Lage, die Kulturunterschiede sowie die geringe Achtung der Menschenrechte. Befürworter wiederum plädieren auf die europäische Geschichte, in der die Türkei seit 500 Jahren eine wichtige Rolle spielt. Auch wird gerne auf die sicherheitspolitische Bedeutung der Türkei hingewiesen. Ein Beitritt der Türkei zur EU könnte frühestens im Jahre 2015 erfolgen.
Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Festgesetzter Zeitpunkt für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen.
Andere mittelfristige potentielle Beitrittskandidaten sind die restlichen Vereinigte Staaten von Amerika des Westbalkans, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, so wie es auf dem EU-Gipfel 2003 in Thessaloniki zugesichert wurde.
Die Ukraine strebt den Beitritt an, die EU möchte aber gegenwärtig über verstärkte Beziehungen nicht hinausgehen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass sie in nächster Zeit den Status eines Beitrittskandidaten bekommt.
Es gibt theoretische Überlegungen, die EU auch für die so genannten Maghreb-Staaten und Israel zu öffnen.
Beitrittsbedingungen
Um der Europäischen Union anschließen zu können, muss ein Land die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Schon vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die u. a. eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes ausstehen kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigentümlich machen.
Die drei Säulen der Europäischen Union
Hauptartikel: Drei Säulen der Europäischen Union
Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurde 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.
Bild:Saeulenmodell EU.png
Die Europäischen Gemeinschaften
Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen entsprechend der ersten Säule fallen innerhalb der EU-Organe, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft im gleichen Sinne viele Rechte und Pflichten.
Die erste Säule ist supranational:
- Mehrheitsbeschlüsse (Möglichkeit der Überstimmung von Mitgliedstaaten)
- Durchgriffswirkung des EG-Rechts (unmittelbare Geltung, Anwendung)
- Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht
- Unabhängige Organe (z. B. EG-Kommission)
- Zwingende Gerichtsbarkeit (EuGH)<ref>Europ. und Öffentl. Wirtschaftsrecht I; 3. Auflage - Springer, Wien/NewYork</ref>
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Vereinigte Staaten von Amerika sich darauf einigen.
Ziele der Außenpolitik sind die Sicherung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert ausschließlich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben keine unmittelbare Wirkung, an Stelle müssen erst durch Rechtsakte vollzogen werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.
Die politischen Organe
Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union
Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Legislative den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Zu beachten ist hier jedoch, dass die danach genannten Organe Institutionen der Europäischen Gemeinschaften sind. Die Europäische Union als Dachorganisation der Europäischen Gemeinschaften, die GASP und die PJZS haben keine eigenen Organe.
| Exekutive | Legislative | Legislative | Judikative |
| Europäische Kommission | Rat der Europäischen Union | Europäisches Parlament | Europäischer Gerichtshof |
| Bild:Berlaymont.jpg | Bild:Justus Lipsius.jpg | Bild:Europaeisches Parlament.jpg | |
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Exekutive
Europäische Kommission
Hauptartikel: Europäische Kommission
Die Europäische Komitee ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für das Vorschlagen von Gesetzen und die Überwachung von deren Einhaltung zuständig. Die Komitee ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Die Europäische Ausschuss besteht gerade aus 25 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Ausschuss leitet. Sie ist auf 5 Jahre gewählt.
Die Europäische Kommission entspricht in Deutschland am ehesten der Bundesregierung.
Legislative
Rat der Europäischen Union
Hauptartikel: Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Europäischen Gemeinschaften. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Gesetzgebung die Mitgliedstaaten und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Abgeordnetenhaus Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der Europäischen Gemeinschaften das Oberhaus. Da der Ministerrat internationale Verträge abschließt, ist er auch Teil der Exekutive.
Der Rat der Europäischen Union entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesrat.
Europäisches Parlament
Hauptartikel: Europäisches Parlament
Das Europäische Volksvertretung ist der zweite Teil der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaften. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Gesetzgebung die Bevölkerung. Das Europäische Volksvertretung hat derzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. Das Europäische Volksvertretung hat zwei Dienstsitze (sprich Plenarsäle), einer in Brüssel und ein zweiter in Straßburg. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Gemeinschaften entspricht das Europäische Volksvertretung damit dem Unterhaus.
Das Europäische Parlament entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundestag.
Judikative
Europäischer Gerichtshof
Hauptartikel: Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gericht (auch: EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Europäischen Gemeinschaften. Benachbart dem eigentlichen Europäischen Gericht existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Alle beide Instanzen bestehen aus je einem Jurist pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Zeitabstand von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt (zum Teil) eine Neubesetzung beider Instanzen.
Der Europäische Gerichtshof entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesverfassungsgericht.
Sonstige Hauptorgane
Europäischer Rechnungshof
Hauptartikel: Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Budget der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, statt leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter.
Der Europäische Rechnungshof entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesrechnungshof.
Europäischer Rat
Hauptartikel: Europäischer Rat
Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Podiumsdiskussion der EU, bis jetzt jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats-, und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Jedoch ist der Rat nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Der Vorsitz rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern.
Der Europäische Rat entspricht in Deutschland keinem Verfassungsorgan.
Europäische Zentralbank
Hauptartikel: Europäische Zentralbank
Die Geldpolitik in den Euro-Ländern wird seit dem 1. Jan. 1999 von der Europäischen Zentralbank (Sitz in Frankfurt am Main) bestimmt. Die Bank ist von der nationalen Politik unabhängig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Absicherung der Preisstabilität. Geeignet des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB/Zentralbankrat) legt sie die Leitzinsen fest.
Die Europäische Zentralbank entspricht in Deutschland am ehesten der Deutschen Bundesbank
Rechtsetzung
Hauptartikel: Rechtsetzung der EG
Zur jur. verbindlichen Umsetzung ihrer Politiken stillstehen der EU drei Instrumente zur Verfügung:
Politikfelder
Zollunion und Binnenmarkt
Seitdem 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Deal zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber partiell noch Jahre später an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Deal mit anderen Vereinigte Staaten von Amerika gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europäische Gemeinschaft auch Subjekt in der Welthandelsorganisation und dennoch alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht.
Über die Zollunion hinauf geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es europäisch größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, anstatt nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Abnehmer bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.
Seit dem Vertrag von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen, das mit den europäischen Staaten vereinbart, dass auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen verzichtet wird. Diese Vereinbarung wurde an Stelle einer verbesserten Kontrolle der EU-Außengrenzen getroffen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso in Kraft sein bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.
Wettbewerbspolitik
Um Wirtschaftskartelle und -monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die Kartellbehörden der einzelnen Staaten ergänzt. Benachbart der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Vereinigte Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z.B. Ostdeutschland).
Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass etliche Monopole, beispielsweise im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.
Wirtschafts- und Währungsunion
Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Schaffung des freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Typ waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark, sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten, annehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Vereinigte Staaten von Amerika als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.
Wirtschaftspolitik
Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU erst einmal in der Agrar und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik zum Beispiel in Portugal und Spanien Erfolge zu auflisten hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, aufwendig und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. Global wird die EU deshalb speziell von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Zufolge des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Agrar-Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.
Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig der EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei was auch immer alternative als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind des Weiteren weniger tropische Entwicklungsländer als in erster Linie USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Agrar - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil.
Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z.B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Lehre gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. ob von Pauperismus ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z.B. Städtisch und INTERREG finanziert. Städtisch dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Ostdeutschland, dessen Förderungssumme bis Ende 2006 über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird wahrscheinlich nicht länger zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere Bruttoinlandsprodukt-Durchschnittswert der EU.
Finanzhilfen und Förderprogramme
Hauptartikel: Förderprogramme der EU
Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Sondervermögen für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, stattdessen über Umwege über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.
Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU anschließen wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben und um die Stabilität zu sichern.
Die Europäische Union fördert neue Technologien. So wurden diverse Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat mittlerweile global verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z.B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Absprache mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Abkommen und Programme mit anderen Ländern/Regionen
Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Die Beziehungen zwischen Neue Welt werden auch nach außen als Kompensation von Interessen betrachtet.
- MEDA-Programm
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU
- Cotonou-Abkommen mit den AKP-Staaten (Entwicklungshilfe)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Ein Ziel ist die eigene Verteidigung und die Vergrößerung der militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Deklaration einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu vervollständigen und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich außerdem per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen.
Die Union besitzt kein eigenes Militär stattdessen greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. So genannte Friedenseinsätze sollen unter Obhut der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind umstritten, wie der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.
Kulturpolitik
Im Vertrag von Maastricht hat die EU Kompetenzen im kulturellen Gebiet erhalten. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Speziell ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.
Finanzhaushalt
| Mitgliedstaat | Haushalts- beiträge 2005 (Mio. Euro) |
|---|---|
| Bild:Flag of Germany.svg Deutschland (TID 519698) | align="right"|21.313 |
| Bild:Flag of France.svg Frankreich (TID 519699) | align="right"|16.888 |
| Bild:Flag of Italy.svg Italien (TID 519701) | align="right"|13.996 |
| Bild:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich (TID 519706) | align="right"|12.339 |
| Bild:Flag of Spain.svg Spanien (TID 564375) | align="right"| 8.901 |
| Bild:Flag of the Netherlands.svg Niederlande (TID 564365) | align="right"| 5.412 |
| Bild:Flag of Belgium.svg Belgien (TID 564350) | align="right"| 4.091 |
| Bild:Flag of Sweden.svg Schweden (TID 564368) | align="right"| 2.817 |
| Bild:Flag of Poland.svg Polen (TID 519703) | align="right"| 2.367 |
| Bild:Flag of Austria.svg Österreich (TID 564366) | align="right"| 2.209 |
| Bild:Flag of Denmark.svg Dänemark (TID 564351) | align="right"| 2.066 |
| Bild:Flag of Greece.svg Griechenland (TID 641038) | align="right"| 1.848 |
| Bild:Flag of Finland.svg Finnland (TID 564353) | align="right"| 1.512 |
| Bild:Flag of Portugal.svg Portugal (TID 564367) | align="right"| 1.385 |
| Bild:Flag of Ireland.svg Irland (TID 564357) | align="right"| 1.366 |
| Bild:Flag of the Czech Republic.svg Tschechien (TID 564376) | align="right"| 999 |
| Bild:Flag of Hungary.svg Ungarn (TID 564377) | align="right"| 896 |
| Bild:Flag of Slovakia.svg Slowakei (TID 564371) | align="right"| 382 |
| Bild:Flag of Slovenia.svg Slowenien (TID 564374) | align="right"| 285 |
| Bild:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg (TID 564361) | align="right"| 238 |
| Bild:Flag of Lithuania.svg Litauen (TID 564360) | align="right"| 211 |
| Bild:Flag of Cyprus.svg Zypern (TID 564379) | align="right"| 157 |
| Bild:Flag of Latvia.svg Lettland (TID 564359) | align="right"| 126 |
| Bild:Flag of Estonia.svg Estland (TID 564352) | align="right"| 99 |
| Bild:Flag of Malta.svg Malta (TID 564363) | align="right"| 51 |
| Bild:European flag.svg Gesamt | 101.954 |
Zur Finanzierung der Auflageziffern verfügt die Europäischen Union über so genannte Eigenmittel, die man als Steuereinnahmen definieren könnte. Es sind zuallererst Beiträge der Mitgliedstaaten, zu geringerem Teil aus eigenen Einnahmen wie den Import-Zöllen an den Außengrenzen.
Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Einerseits wird ein Teil der Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der USA abgeführt. Letztere stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den USA berücksichtigt. Eine Ausnahmefall stellt hier bis auf weiteres das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt (Britenrabatt). Diese Ausnahmefall wurde von der damaligen britischen Premierministerin Margaret Thatcher ausgehandelt da es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gibt und dadurch auch weniger Fördermittel erhält. Die EU darf keine Kredite aufnehmen.
Geschichtliche Entwicklung
Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Besonders wurde eine neue Kapern auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) eingeführt, die sich durch einen bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte.
Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Höchstgrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Jan. 2002 in Kraft trat.
Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde ident erhalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurde eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Jan. 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Decken der Erhebungskosten beibehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde somit geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils komprimiert wird.
Künftiger Finanzrahmen
Im Zuge der Spezifikation des Finanzrahmens 2007 – 2013 wurde von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Britenrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4,6 Milliarde Euro Ersparnis. Großbritannien begründet den Nachlass mit der unterproportionalen Förderung der Landwirtschaft. Im EU-Durchschnitt werden 40 % der EU-Mittel für die Landbau aufgewendet, in Großbritannien nur 20 %. In Dänemark und Deutschland – dem größten Nettozahler der EU – werden allerdings nur rund 12 % der EU-Mittel für die Agrar aufgewendet, ohne dass diesen Vereinigte Staaten von Amerika ein Vergünstigung gewährt würde.
Ein erster Vorschlag zur Reorganisation scheiterte beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedstaaten nicht sich verständigen auf konnten. Ein zweiter EU-Gipfel im Dezember 2005 brachte den Durchbruch. Der Haushaltsplan wurde auf 862,4 Tausend Millionen Euro festgelegt. Dies entspricht 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Die Briten erklärten sich bereit, während der sieben Jahre auf einen Anteil von 10,5 Tausend Millionen Euro des Britenrabatts zu verzichten. Im Gegenzug willigten die Franzosen ein, in den Jahren 2008/2009 eine gründliche Überprüfung der Ein- und Auflageziffern (einschließlich der Agrarpolitik) von der EU-Kommission vornehmen zu lassen. Deutschland verzichtet auf 100 Mio. Euro seiner Strukturfonds-Erhöhung von 400 Mio. EUR für Polens. Der Strukturfonds für Ostdeutschland und Bayern liegt somit bei 13,3 Mrd. EUR + 300 Mio. EUR = 13,6 Mrd. EUR. Die Angleichung der Nettozahlungen scheint nicht gelungen. Für zig Vereinigte Staaten erhöht sich der Nettorückfluss aus Brüssel, für Deutschland wird er möglicherweise von vielleicht 7 Mrd. EUR jährlich auf 10 Mrd. EUR jährlich steigen. Dieser Übereinkunft wurde vom Europäischen Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2006 mit überwältigender Majorität abgelehnt.
Kritikpunkte
Bürokratie und Demokratiedefizit
Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen der EU von einer gesichtslosen und schwer durchschaubaren Bürokratie getroffen werden.
Einige Politikwissenschaftler zurechtweisen ein Demokratiedefizit innerhalb der EU. Eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen sei festzustellen. So wird der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine Kontrollmöglichkeit hätten. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Logische Grundlage jedweder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat eine legislative Funktion ohne parlamentarische Kontrolle aus.
Der Beurteilung wird auf eine mögliche zusätzliche Berechtigungsnachweis durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation) entgegengehalten.
Zudem besitzt das EU-Parlament zu wenig legislative Kompetenzen, was aber mit der EU-Verfassung, sofern sie denn zustande kommt, ausgebessert werden soll. Aber auch bei den geplanten Reformen wird kritisiert, dass das Demokratiedefizit damit noch nicht ausgemerzt sei.
„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“
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Finanzierung
Die Finanzierung der EU ruht noch recht ungleichmäßig auf den Schultern der Mitglieder (vgl. Finanzhaushalt).
Auch die Verteilung der Gelder wird als uneinig betrachtet.
Verwaltungskosten
Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge voraussetzen eine Meute von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Gerade durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede übrige Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.
Verlust an regionalen Eigenheiten
Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes zum einen eine größere AnzahlWettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Berühren regionaler Eigenheiten. So entschied zum Beispiel der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland ordinär wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz eindringlich regionale Besondere Eigenschaften durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte Bratwürste „Original Nürnberger Rostbratwurst“ heißen.
Korruption
Hauptartikel: Korruption in der EU
Da immer eine größere AnzahlKompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich kumulativ das Problem der Bestechlichkeit sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht das Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude – OLAF) die Vergabe von EU-Aufträgen.
Umfrage zur Europäischen Union
Eine große Majorität der Deutschen sieht die Europäische Union als wirtschaftliche und soziale Bedrohung an. Einer Umfrage, die i. A. der EU-Kommission erstellt wurde, zufolge rechnet ein Großteil der Befragten mit einer heftigen ökonomischen Krise, sollten die EU-Staaten noch näher zusammenrücken. Die „Berliner Zeitung” berichtete, 84 % der Befragten hätten angegeben, Angstgefühl vor der Verlagerung von Jobs in sonstige EU-Länder zu haben. Alle zweite der Befragten sehe außerdem die Gefahr, dass es im Laufe der weiteren europäischen Einigung zu einer Wirtschaftskrise kommen könnte.
Verlust nationalstaatlicher Autorität
Durch die schrittweise Übergabe von Kompetenzen an die Union durch die Mitgliedstaaten, so wird kritisiert, verlören letztere erheblich an politischem Freiraum und auch staatlicher Souveränität. Diese Verlagerung von Kompetenzen bedeute ob des institutionellen Demokratiedefizits der Union auch immer eine Abwärtsentwicklung der Mitsprachmöglichkeit durch die Bürger der Mitgliedsstaaten. Die Herstellung des Amts des Europäischen Bürgerbeauftragten soll diesem Verlust an Mitsprachemöglichkeiten entgegenwirken. Dem Amt wird allerdings entgegengehalten, dass es mangelhaft sei, um am Bedeutungsverlust der nationalen Legislative bzw. des Gewichts der Ansicht der EU-Bürger etwas zu ändern, weil er - so wird argumentiert - im gleichen Sinne eine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften ist.
Als Österreich in den späten 1990ern eine Mitte-Rechts-Regierung aus der ÖVP und FPÖ bildete, wurde seitens Europäischer Union und ihrer Mitgliedsstaaten mit Sanktionen gedroht<ref>Alle gegen Haider - EU will Österreich wegen Haider isolieren, in: Der Tagesspiegel, 1. Feber 2000.</ref>. Kritisiert wird hier, dass sich die Union gegen das Ergebnis einer demokratisch verlaufenen Wahl in einem Mitgliedstaat gerichtet habe, ohne dafür eine politische oder vertragliche Berechtigungsnachweis zu besitzen.<ref>Gerd Langguth: EU-Boykott gegen Österreich?, Langfassung des Artikels aus dem Bonner Generalanzeiger vom 8. Febr. 2000.</ref>
Literatur
- Dagger, Steffen / Schröder, Till: Flagge zeigen - Landesvertretungen in Brüssel, in: Fachmagazin Politik & Informationsaustausch 2/2005
- Dauses, Manfred A. (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblattsammlung), 13. Ergänzungslieferung, C. H. Beck 2004, ISBN 3-406-44100-9
- Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999, ISBN 1555877397
- Hix, Simon: The Political System of the European Union, Second Edition, Palgrave MacMillan 2005, ISBN 033396182X
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003, ISBN 3825218538
- Jäger, Thomas / Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlagshaus 2002, ISBN 3810013560
- Keiler, Stephan / Grumböck, Christoph (Hrsg.): EuGH-Judikatur aktuell, Lindeverlag 2006, ISBN 3707306062 (Standardwerk); Inhaltsverzeichnis[[1]]
- Kohler-Koch, Beate / Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996, ISBN 340636909X
- Landfried, Christine: Das politische Europa: Differenz als Potenzial der Europäischen Union, 2. Aufl., Nomos, 2005, ISBN 3832910409
- McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002, ISBN 033394867X
- Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Omnia 1998, ISBN 3893440453
- Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe: Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht, Cornell University Press 1998, ISBN 0801485096
- Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 5. Aufl., Duke University Press 2003, ISBN 082232993X
- Oppermann, Thomas: Europarecht. Ein Studienbuch, 3. Aufl., Beck Juristischer Verlagshaus 7/2005, ISBN 3406535410 (für höchste Ansprüche)
- Pfetsch, Frank R. / Beichelt, Timm: Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse, UTB 2001, ISBN 3825219879
- Schröder, Ilka (Hrsg.): Weltmacht Europa - Hauptstadt Berlin. Ein EU-Handbuch, Gegenständlich Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3930786443
- Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Leske + Budrich Verlagshaus 1998, ISBN 3810019364
- Thiele, Alexander: Grundriss Europarecht, 4. Aufl., Altenberge 2005, ISBN 3980693228
- Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford University Press 2000, ISBN 019878242X
- Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche (Schriftenreihe der bpb, Bd. 442), Bonn 2004. (wichtiges Standardwerk)
Siehe auch
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(TID 222120)
- Portal:Europäische Union
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- Euro
- Zukunft der Europäischen Union
- Lissabon-Strategie
Weblinks
- Europäische Union – Offizielle Seite der EU
- EUR-Lex – Offizielle Elektronischer Karteikasten mit den Rechtsvorschriften der EU
- internationaler UNESCO Bildungsserver – Themenkomplex EU
- EU ABC – Wörterbuch zu Begriffen rund um die EU
- EU-Begriffe – Tabelle zu europäischen Institutionen und Jahrestagen (PDF)
- European Navigator – Multimedia Datensammlung zur Geschichte der EU (Englisch/Französisch)
- EU-Kritiker – Wie sinnvoll ist die EU?
- europa-digital – Nichtkommerzielle Berichte und Dossiers
- Bundeszentrale für politische Bildung – Akte zur Europäische Union
- mehr Demokratie e. V. – Wie demokratisch ist die EU ?
- Eurostat – Statistiken über die EU
- Europäisches Jugendportal – Onlinepräsenz für Jugendliche
- Europäische Statistik "Leben in Europa" - Europäische Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen.
- Europa - eine Erfolgsgeschichte Volltexte in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
Quellen
<references/>
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