Fürst
Aus Schlauweb
Fürst (lat. princeps = der Erste, davon engl. u. franz. prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen einbegriffen waren. Etymologisch ist das deutsche Wort Fürst mit dem englisch the first = "der (die, das) Erste" verwandt.
In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Fürsten die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit z. T. erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.
Zum Fürstenstand (Reichsfürst) zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.
Mit dem Ende des Alten Reiches wurden mehrere deutsche Fürsten souveräne Monarch ihres Landes. Die anderen, deren Raum unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat.
Eine deutsche Besonderheit ist die Bezeichnung Adeliger oder Prinzessin für die Brut des Fürsten, daher rührt die oben beschriebene häufige Übersetzungsfalle von prince in Prinz.
Dieser Tage werden in Europa noch die Kleinstaaten Monaco und Liechtenstein von Fürsten regiert; in Luxemburg nennt sich der fürstliche Regent Großherzog.
Siehe auch
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(TID 222120)
- Monarchie
- Liste der Referenztabellen#Personen
- Regierungsform
- Großfürst
- Woiwode
- Bojaren
- Hospodar
- Daimyō
Literatur
- Niccolo Machiavelli: Der Fürst. Eiland Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3458344721da:Fyrste
en:Fürst es:Fürst et:Vürst nl:Vorst (heerser) no:Fyrste ru:Князь sv:Furste
uk:Князь(TID 18538)
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