Frankfurter Nationalversammlung
Aus Schlauweb
Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Ihr Zustandekommen war Komponente und Ergebnis der Märzrevolution in den Vereinigte Staaten des Deutschen Bundes.
Die Treffen erarbeitete in langen und strittig geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende so genannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seither 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah u. a. einen Grundrechtekatalog vor sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze.
Die Nationalversammlung und die von ihr ausgearbeitete Verfassung scheiterte an der Zurückweisung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949.
Inhaltsverzeichnis |
Entstehung
Napoleonische Umwälzungen und Deutscher Bund
1806 hatte Kaiser Franz II. im Zuge der napoleonischen Kriege die Krone des Heiligen Römischen Reichs niedergelegt und das Reich auf militärischen Druck Napoléon Bonapartes aufgelöst.
Nach dem Triumph Preußens, Großbritanniens, Russlands und anderer Amerika über Napoléon wurde 1815 vom Wiener Kongress mit dem Deutschen Bund ein System von nur lose vereint verbundenen unabhängigen Vereinigte Staaten von Amerika geschaffen, unter denen Österreich und Preußen als die mächtigsten dominierten. Dies wurde von vielen Zeitgenossen, die vor dem Fond der Befreiungskriege eine nationalstaatlichere Lösung in der Regel hatten, als unzufriedenstellend empfundene Aufteilung Deutschlands wahrgenommen.
Daneben dieser nationalstaatlichen Teil beherrschte die Forderung nach der Gewährung von Bürgerrechten die politische Debatte. Die von der Französischen Revolution beeinflussten, Anfang des 19. Jahrhunderts durch den napoleonischen Code Civil in einigen deutschen Vereinigte Staaten eingeführten Bürgerrechte sowie die nach Gründung des Deutschen Bundes in einigen USA Deutschlands gewährten Verfassungen waren in den Jahren zwischen 1819 und 1830 durch die Karlsbader Beschlüsse und andere restaurative Maßnahmen beschnitten worden. Für eine kurze Zeit gelang durch die in Folge der französischen Julirevolution 1830 aufgekommenen Unruhen wieder eine Wendung dieser Tendenz. Nach der Demonstration für Bürgerrechte und nationalstaatliche Einheit beim Hambacher Fest 1832 und dem erfolglosen Versuch einer bewaffneten Erhebung beim Frankfurter Wachensturm 1833 wurde der Druck auf die Vertreter konstitutioneller und demokratischer Ideen durch Zensur und Versammlungsverbote allerdings wiederum erhöht.
Die 1840er Jahre
Mittelpunkt der 1840er Jahre gab es einen erneuten Anstieg innenpolitischer Krisen. Diese waren einerseits eine Folge der Verstärkung des deutschen Nationalbewusstseins durch die Verschlimmerung der Schleswig-Holstein-Frage und die Errichtung von Bundesfestungen in Rastatt und Ulm. Zum anderen führten verschiedene Missernten in verständigen auf Landstrichen zu Hungerunruhen. Die beginnende Industrialisierung mit ihren Verwerfungen und Brüchen verstärkte die sozialen und ökonomischen Spannungen erheblich.
In den reformorientierteren Ländern wie Baden hatte sich in der Lücke ein lebhaftes Vereinswesen etabliert, das ein organisatorisches Rückgrat der demokratischen Gegenseite bildete. Die Presse ließ sich speziell in Südwestdeutschland nicht länger wirkungsvoll unterdrücken. Bei Kundgebungen der Radikaldemokraten, wie beispielsweise der Offenburger Volksversammlung im September 1847, wurde zum Revolution der herrschenden Verhältnisse aufgerufen. Gleichzeitig hatte sich die bürgerliche Gegenseite vernetzt und koordinierte steigernd selbstbewusster ihre Arbeit in den einzelnen Kammerparlamenten. So trafen sich 18 liberale Kammerabgeordnete verschiedener deutscher Vereinigte Staaten am 10. Oktober 1847 auf der Heppenheimer Tagung, um über die gemeinsamen Anträge zu einem deutschen Nationalstaat zu beraten.
Diese innenpolitische Spannung wurde zum Jahreswechsel 1847/48 durch außenpolitische Entwicklungen verstärkt. Person Höhepunkt war die Februarrevolution 1848 in Frankreich, die den Bürgerkönig Louis Philippe stürzte und die Ausrufung der Zweiten Republik zur Folge hatte.In vielen europäischen Neue Welt nahm der Widerstand gegen die restaurative Politik zu und führte zu revolutionären Unruhen. In Teilen des österreichischen Kaiserreiches, in Ungarn, Böhmen und Norditalien, kam es zu blutigen Aufständen und Forderungen nach einem autonomen Status bis hin zu eigener nationalstaatlicher Unabhängigkeit.
Der letzte Anstoß zur Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung ging von dem liberalen Abgeordneten Friedrich Daniel Bassermann aus. Er forderte am 12. Februar 1848 in der Badischen Zweiten Zimmer im Rückgriff auf seinen vergleichbaren Antrag von 1844 ("Motion Bassermann") wie auch einen ähnlichen Antrag Welckers von 1831, eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main, der einzigen Institution, die mit den Abgesandten der deutschen Fürsten ganz Deutschland repräsentierte. Zwei Wochen später fachten die Neuigkeiten vom geglückten Umwälzung in Grande Nation die revolutionäre Stimmung weiter an. Die Umsturz auf deutschem Boden begann zunächst in Schwimmen mit der Besetzung des Ständehauses in Karlsruhe. Im April folgte mit dem Heckerzug die erste von drei revolutionären Erhebungen im Großherzogtum. Innerhalb weniger Tage und Wochen griffen die Revolten auf die übrigen deutschen Fürstentümer über.
Die Märzrevolution
Hauptsitz Forderungen der Gegenseite in Deutschland waren die Gewährung von Bürger- und Freiheitsrechten, die Einsetzung liberaler Landesregierungen, zuallererst aber die Anfertigung eines deutschen Nationalstaats mit gesamtdeutscher Verfassung und einer Volksvertretung. Am 5. März 1848 trafen sich oppositionelle Mensch und Kammerabgeordnete bei der Heidelberger Versammlung, um über diese Fragen zu diskutieren. Sie beschlossen die Gründung eines Vorparlaments, das Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung rüsten sollte. Ein von der Zusammenkunft bestimmter Siebenerausschuss lud im Weiteren ca. 500 Personen nach Frankfurt ein. Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April unter Vorsitz von Carl Mittermaier in der Frankfurter Würstchen Paulskirche. Für die Übergangszeit bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung bildete das Vorparlament den Fünfzigerausschuss zur Repräsentation gegenüber dem Deutschen Bund sowie den Siebzehnerausschuss zur Erarbeitung von Grundlagen einer zukünftigen Verfassung.
Diese Entwicklung wurde seit Anfang März von Protestkundgebungen und Aufständen in vielen deutschen Staaten, so etwa in Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg, Österreich und Preußen, begleitet und begünstigt. Dieser Druck führte dazu, dass die Landesfürsten die bestehenden konservativen Regierungen abberiefen und durch liberalere Gremien, die sogenannten Märzregierungen, ersetzten. In Preußen wurde nach den blutigen Barrikadenkämpfen eine Preußische Nationalversammlung einberufen, die eine Verfassung für das Königreich zusammentragen sollte. Neben beschloss auch der Vereinigte Abgeordnetenhaus Preußens gemäß den Beispielen in anderen Ländern die Durchführung freier Wahlen zur Warmes Würstchen Nationalversammlung, die schließlich am 1. Mai 1848 durchgeführt wurden. Auf je 50.000 Männer wurde ein Repräsentant gewählt. Das Wahlberechtigung war an die „Selbständigkeit“ geknüpft und wurde in jedem der deutschen Vereinigte Staaten divergent gehandhabt. Schätzungsweise hatten nur 85% der Männer das Wahlrecht, wohingegen Frauen dieses Recht gänzlich verweigert wurde. Da nicht alle Wahlkreise auch Abgeordnete entsandten – so wurde im badischen Tiengen auch in einem zweiten Wahlgang der des Hochverrats angeklagte, sich im Schweizer Exil befindende Anführer des Heckerzugs, Friedrich Hecker, gewählt – kam das Volksvertretung auf ungefähr 585 Mitglieder.
Organisation der Nationalversammlung
Sozialstruktur der Abgeordneten
Die soziale Struktur der einschließlich Nachrücker in der Gesamtheit 809 Abgeordneten der Nationalversammlung war über die ganze Sitzungsperiode hinweg sehr homogen. Das Abgeordnetenhaus repräsentierte hauptsächlich das Bildungsbürgertum. Drei Viertel der Abgeordneten hatte ein Universitätsstudium absolviert, diverse waren dabei Persönlichkeit eines Corps oder einer Burschenschaft. Professionell waren die höheren Staatsbeamten in der Mehrzahl: zu dieser Gruppe zählten generell 436 Abgeordnete, unten alleine 49 Hochschullehrer, 110 Jurist und Staatsanwälte sowie 115 höhere Verwaltungsbeamte und Landräte. Diverse von ihnen waren schon viele Jahre ob ihrer oppositionellen Haltung in Konflikt mit ihren Landesherren, unten als Bekannteste die zu den Göttinger Sieben zählenden Jacob Grimm, Friedrich Christoph Dahlmann und Georg Gottfried Gervinus sowie mit Welcker und Adam von Itzstein Politiker, die schon seit über zwanzig Jahren zu den Vorkämpfern verfassungsmäßiger Rechte zählten. Unter den Hochschullehrern war der Anteil an Germanisten und Historikern besonders hoch, da Fachtagungen dieser Disziplinen in den Zeiten der Restauration, in der politische Versammlungen meist verboten worden waren, oft als Tarnung von Veranstaltungen zur Diskussion nationalstaatlicher Themen verwendet wurden. Angrenzend den schon erwähnten Professoren sind in diesem Fall speziell Ernst Moritz Arndt, Johann Gustav Droysen, Friedrich Theodor Vischer und Georg Waitz zu nennen.
149 Abgeordnete zählten als Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Geistliche zum freiberuflichen Bürgertum, unter bekannte Person wie Alexander von Soiron, Johann Jacoby, Karl Mathy, Johann Gustav Heckscher, Wilhelm Emmanuel von Ketteler und Wilhelm Murschel.
Das Wirtschaftsbürgertum war alleinig mit knapp 60 Abgeordneten vertreten, unter ein großer Anteil Verleger wie Bassermann und Georg Friedrich Kolb, aber auch Kaufleute, Industrielle und Bankiers wie Hermann Heinrich Meier, Ernst Merck, Hermann von Beckerath, Gustav Mevissen und Carl Mez.
Zahlenmäßig sehr schwach vertreten waren Berufstätiger und Vertreter aus der Agrar – letztere waren hauptsächlich über eher traditionsverbunden orientierte ostelbische Großgrundbesitzer repräsentiert. Dagegen fanden sich Berufstätiger wie Robert Blum o. Wilhelm Wolff fast ausschließlich bei der radikaldemokratischen Linken, da sie auf Grund ihrer Herkunft die gravierenden sozialen Probleme der unterprivilegierten Anhäufen aus eigener Anschauung kannten. Einige manche unter ihnen wie z. B. Wolff verstanden sich schon als explizite Sozialisten.
Weiterhin typisch ist die große Zahl an bekannten Schriftstellern unter den Abgeordneten, wie z. B. Anastasius Grün, Johann Ludwig Uhland, Heinrich Laube und Victor Scheffel.
Am 18. Mai versammelten sich ca. 330 Abgeordnete im Warmes Würstchen Kaisersaal und zogen zeremoniell zur Paulskirche, um die vom Alterspräsidenten Friedrich Lang geleitete erste Sitzung der deutschen Nationalversammlung abzuhalten. Heinrich von Gagern, einer der deutschlandweit bekanntesten Liberalen, wurde zum Präsidenten des Parlaments gewählt.
Fraktionen und Ausschüsse
In seiner Eröffnungsrede am 19. Mai 1848 definierte Gagern die Herstellung einer "Verfassung für Deutschland" und die deutsche Einheit als Hauptaufgaben der Nationalversammlung. In in der Regel 230 Sitzungen, unterstützt von 26 Ausschüssen und fünf Kommissionen, erarbeiteten die Abgeordneter anschließend die Reichsverfassung.
Die Abgeordneten bildeten nach Beginn der Parlamentsarbeit in Klubs Diskussionsrunden Subjekt und schufen so die zur politischen Mehrheitsbildung notwendigen Fraktionen. Diese Fraktionen der Nationalversammlungen wurden entsprechend ihrer Wahrnehmung als Klub üblicherweise nach dem Versammlungsort bezeichnet und waren in der Gesamtheit recht instabil. Allgemein werden sie nach ihren Standpunkten besonders zur Verfassung, der Macht des Parlaments und der Zentralgewalt im Vergleich zu den Bundesstaaten in drei grundsätzliche Lager eingeteilt:
- Die „demokratische Linke“ - im Jargon der damaligen Zeit auch als die „Ganzen“ bezeichnet, die sich aus der extremen und der gemäßigten Linken zusammen setzten (der Deutsche Hof sowie die späteren Abspaltungen Donnersberg, Nürnberger Hof und Westendhall)
- Die „liberale Mitte“ - die sogenannten „Halben“, die sich aus dem linken und rechten Zentrum zusammen setzten (das rechtsliberale Casino und der linksliberale Württemberger Hof sowie die späteren Abspaltungen Augsburger Hof, Landsberg und Pariser Hof)
- Die „konservative Rechte“ aus Protestanten und Konservativen (Steinernes Haus bzw. nach dem Wechsel des Klublokals Café Milani)
Die zahlenmäßig größten Fraktionen waren in diesem Fall das Casino, der Württemberger Hof sowie die ab 1849 gemeinsam auftretende Linke als Märzverein.
Der Abgeordnete Robert Mohl schrieb über die Bildung und Funktionsweise der Klubs in seinen Lebenserinnerungen,
- "daß ursprünglich vier verschiedene Klubs waren, gebildet nach den hauptsächlichen politischen Richtungen [...] Daß bei großen Hauptfragen, zum Beispiel über Österreichs Teilnahme und über die Kaiserwahl, die gewöhnliche Klubeinteilung vorübergehend verlassen und größere Gesamtverbindungen gebildet wurden, wie die der Vereinigten Linken, der Großdeutschen im Hotel Schröder, der Kaiserlichen im Weidenbusche.
- Diese Parteiversammlungen waren denn in der Tat ein sehr hervorragender Teil des politischen Lebens in Frankfurt, bedeutend für gute, aber freilich auch für schlimme Folgen. Ein Klub gewährte das Zusammensein mit politisch Gleichgesinnten, von denen manche wirklich Freunde wurde; eine lebendige Beratung aller wichtigen Fragen, einen alsbaldigen Beschluß und in nächster Folge vielleicht einen Erfolg in der vollen Versammlung." [1]
(TID 399083)
Präsidenten der Nationalversammlung
- Friedrich Lang als Alterspräsident (18. Mai 1848 - 19. Mai 1848)
- Heinrich von Gagern (19. Mai 1848 - 16. Dez. 1848)
- Eduard Simson (18. Dezember 1848 - 11. Mai 1849)
- Theodor Reh (12. Mai 1849 - 30. Mai 1849)
- Friedrich Wilhelm Löwe als Präsident des Stuttgarter Rumpfparlaments (6. Juni 1849 - 18. Juni 1849)
(Eine Übersicht aller anderen Parlamentarier findet sich unter Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung sowie in der Kategorie:Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung).
Provisorische Zentralgewalt
Da die Nationalversammlung nicht vom Deutschen Bund initiiert war, fehlten ihr nicht nur wesentliche Verfassungsorgane wie Staatschef und Regierung, anstatt auch die rechtliche Legitimation. Eine Änderung der Bundesakte, qua derer diese Berechtigung herbeigeführt hätte werden können, war wahrhaft nicht durchführbar, da dazu eine Einhelligkeit aller 38 Unterzeichnerstaaten notwendig gewesen wäre. Auch aus diesem Grund verweigerten einflussreiche europäische Mächte wie Grande Nation und Russische Förderation dem Abgeordnetenhaus ihre Anerkennung.
Während die Linke in dieser Umstand eine revolutionäre Parlamentsregierung forderte, stimmte das Paulskirchenparlament in einer Abstimmung am 24. Juni 1848 mit 450 zu 100 Stimmen für eine sogenannte Provisorische Zentralgewalt. Dieser neugeschaffenen provisorischen Regierung stand der Österreicher Erzherzog Johann als Reichsverweser, also kommisarisches Staatsoberhaupt, vor. Die Regierungsgeschäfte wurden durch ein Kabinett, vorhanden aus einem Ministerkollegium unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten geführt. Angrenzend baute sich die provisorische Zentralgewalt mit Fachministerien und Sondergesandten einen Regierungsapparat auf, der sich allerdings aus Ressourcengründen gewaltig aus der Abgeordnetenschaft rekrutierte. Nachdem die Bundesversammlung des Deutschen Bundes schon am 12. Juli 1848 ihre Arbeit für beendet erklärt und ihre Verantwortung an die Zentralgewalt delegiert hatte, berief Erzherzog Johann am 15. Juli die erste Regierung unter Ministerpräsident Fürst Karl zu Leiningen.
Ministerpräsidenten der Reichsregierung
- Karl zu Leiningen (15. Juli 1848 - 5. September 1848)
- Anton von Schmerling (24. September 1848 - 15. Dez. 1848)
- Heinrich von Gagern (17. Dezember 1848 - 10. Mai 1849)
(Minister der Reichsregierung sind in der Kategorie:Reichsminister (Provisorische Zentralgewalt) enthalten).
Wichtigste politische Themen
Schleswig-Holstein-Frage und politische Lagerbildung
Siehe Artikel: Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851)
Die politische Lebenslage in Schleswig und Holstein (vgl. auch Schleswig-Holstein) war angesichts der nationalen Stimmung besonders konfliktträchtig. Die beiden Landeshälften bildeten zwar durch den Vertrag von Ripen seither 1460 ein Herzogtum, das auf ewig ungeteilt bleiben sollte und in Personalunion mit Dänemark verbunden war, allerdings war nur Holstein Teil des Deutschen Bundes, nicht aber Schleswig, dessen deutsche Bewohner trotzdem nach einer Vertretung in der Nationalversammlung verlangten. Der Versuch der Kopenhagener Regierung, die revolutionären Unruhen in Deutschland zu nutzen, um das ganze Herzogtum, einschließlich Holsteins mit dem dänischen Gesamtstaat zu vereinigen, löste nicht nur dort, zugunsten in ganz Deutschland Unruhen aus.
I. A. des Deutschen Bundes besetzten preußische Truppen Schleswig-Holstein. Auf Drängen Großbritanniens, Russlands und Frankreichs vereinbarten Preußen und Dänemark am 26. August im schwedischen Malmö jedoch einen Waffenstillstand, der den Abzug aller Soldaten aus Das nördlichste Bundesland vorsah und das Land unter eine gemeinsame Verwaltung stellte.
Die Heißes Würstchen Nationalversammlung lehnte am 5. September 1848 auf Ausüben Dahlmanns und unterstützt von der radikalen Linken den Vertrag von Malmö, der ohne ihre Verwicklung zustande gekommen war, mit 238 gegen 221 Stimmen zunächst ab. Im Folgenden trat Leiningen als Ministerpräsident zurück. Nachdem Dahlmann keine neue Regierung bilden konnte, trat Anton von Schmerling die Nachfolge Karl von Leiningens an.
In einer zweiten Abstimmung am 16. September 1848 fügte sich die Nationalversammlung der faktischen Lage und nahm den Friedensschluss mit knapper Majorität doch noch an. Danach kam es in Frankfurt zu einem Volksaufstand, bei dem die zur Casino-Fraktion zählenden Abgeordneter Lichnowsky und Auerswald ermordet wurden, und gegen den die Nationalversammlung sich veranlasst sah, schließlich preußische und österreichische Bundestruppen aus der Bundesfestung Mainz herbeizurufen.
Die radikalen Demokraten, die zugleich linke Seite und patriotisch gesinnt waren, sahen sich von da an nimmer durch die Nationalversammlung repräsentiert und griffen in verschiedenen USA des Deutschen Bundes zu eigenständigen revolutionären Aktionen. So rief Gustav Struve am 21. September in Lörrach die deutsche Republik aus und begann damit den zweiten demokratischen Aufstand in Baden. Die nationalistischen Unruhen in Ungarn griffen Anfang Oktober nach Wien über und führten dort zur dritten Revolutionswelle, dem Oktoberaufstand, der die Arbeit der Nationalversammlung weiter erschwerte.
Spätestens mit der Zustimmung zum Friede von Malmö kann somit der endgültige Bruch der Zusammenarbeit zwischen bürgerlich-liberalem und radikaldemokratischem Lager terminiert werden. Radikaldemokratische Typ sahen sich endgültig in der Ansicht bestätigt, dass die Bürgerlichen, wie Hecker schon im Juni 1848 formuliert hatte, „mit den Fürsten unterhandeln“ anstelle „im Namen des souveränen Volkes handeln“[2](TID 399083)
und somit Verräter an der Sache des Volkes seien. Dagegen waren die Unruhen für die bürgerlichen Liberalen ein weiterer Beweis für die nach ihrer Ansicht kurzsichtige und unverantwortliche Haltung der Linken sowie für die Bedrohung des „linken Pöbels“, von dem Anarchie und Mord ausgingen. Für das spätere Scheitern der Nationalversammlung war diese frühe Trennung der Kräfte von entscheidender Bedeutung, gerade da sie das Ansehen und die Akzeptanz des Parlaments, aber auch die Zusammenarbeit der Fraktionen nachhaltig schädigte.
Oktoberaufstand und Hinrichtung Blums
Nachdem der Oktoberaufstand in Wien eskaliert war und die österreichische Regierung aus der Kapitale fliehen musste, versuchte die Nationalversammlung auf Initiative der linken Abgeordneten zwischen der österreichischen Regierung und den aufständischen Revolutionären zu vermitteln. In der Hiatus schlug die österreichische Regierung den Aufstand jedoch blutig nieder. Dabei wurde der Abgeordnete Robert Blum, eine der Galionsfiguren der demokratischen Linken, festgenommen und am 9. November ohne Beachtung der parlamentarischen Immunität standrechtlich erschossen. Dieser Vorgang machte die Machtlosigkeit der Nationalversammlung und ihre Abhängigkeit vom Wohlwollen der Regierungen der Einzelstaaten des Deutschen Bundes wieder deutlich. Friedrich Engels formulierte 1852 in Revolution und Konterrevolution in Deutschland:
- "Die Tatsache, daß die Entscheidung über das Schicksal der Revolution in Wien und Berlin fiel, daß in diesen beiden Hauptstädten die wichtigsten Lebensfragen erledigt wurden, ohne daß man von der Existenz der Frankfurter Versammlung auch nur die leiseste Notiz nahm – diese Tatsache allein genügt, um festzustellen, daß diese Körperschaft ein bloßer Debattierklub war, bestehend aus einer Ansammlung leichtgläubiger Tröpfe, die sich von den Regierungen als parlamentarische Marionetten mißbrauchen ließen, um zur Belustigung der Krämer und Handwerker kleiner Staaten und Städte ein Schauspiel zu geben, solange man es für angezeigt hielt, die Aufmerksamkeit dieser Herrschaften abzulenken." [3]
(TID 399083)
Die Exekution war aber auch ein Zeichen, dass die Kraft der Märzrevolution im Herbst 1848 zu erlahmen begann. Dies galt nicht nur für Österreich. Gegen Ende des Jahres setzten die konservativen Kräfte auch in anderen deutschen Staaten wesentliche Weichenstellungen durch. Die Macht der Märzregierungen erodierte. In Preußen wurde die Preußische Nationalversammlung aufgelöst und der von ihr vorgelegte Verfassungsvorschlag abgelehnt.
Großdeutsche oder kleindeutsche Lösung
Die Erklärung der nationalen Einheit Deutschlands stellte die Frankfurter Würstchen Nationalversammlung vor große Schwierigkeiten. Dabei war die weiterhin offene Anfrage der Zugehörigkeit Schleswigs das kleinere Problem. Schwerer wog, dass große Teile der beiden mächtigsten Neue Welt des Deutschen Bundes, Preußens und mehr noch Österreichs, außerhalb des deutschen Sprachgebiets lagen und die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu einem deutschen Staat nicht nur eine Fragestellung der nationalen Identität der Bevölkerung, anstelle auch der Machtpolitik zwischen den deutschen Vereinigte Staaten war. Die Delegierten erklärten, anti allen tschechischen Bemühungen, Böhmen und Mähren zu einem Teil des Deutschen Bundes. Gleichfalls beschlossen die Abgeordneten die Assimilation der Provinz Posen, wobei man die dort ansässige polnische Bevölkerung vor den Kopf stieß.
Für die Grenzen des zukünftigen deutschen Nationalstaates kamen grundsätzlich nur zwei Lösungen In Betracht: Die kleindeutsche Variante sah vor, dass sich Deutschland unter Führung Preußens ohne das Kaisertum Österreich zusammenschließen sollte, um nicht mit den Problemen des Vielvölkerstaates belastet zu sein. Die Anhänger der Großdeutschen Lösung konträr dazu befürworteten die Einbeziehen Österreichs. In diesem Fall ging nur ein Teil der Abgeordneten von der Integration der gesamten Habsburgermonarchie aus. Teile der Großdeutschen befürworteten eine Lösung, bei der nur die von Deutschen besiedelten Gebiete zu einem Deutschen Reich zählen sollten.
Während die radikale Linke mehrheitlich für die großdeutsche Abwandlung stimmte und sich, wie Carl Vogt ausführte, in diesem Fall gegen Polen und Ungarn auch auf "einen heiligen Krieg der Kultur des Westens gegen die Barbarei des Ostens"[4](TID 399083)
aufnehmen wollte, unterstützte die liberale Zentrum nochmal einen pragmatischeren Ansatz. Am 27. Oktober 1848 stimmte die Nationalversammlung für eine großdeutsche Lösung allein unter Zusammenführung der „deutschen Lande Österreichs“.
Der österreichische Kaiser Ferdinand I. war allerdings nicht bereit, seinen Staat zu spalten und ließ seinen Ministerpräsidenten Schwarzenberg am 27. November, nur einige Tage vor dem Thronwechsel auf Franz Joseph I., eine Erklärung zur Unteilbarkeit Österreichs abgeben. Damit war klar, dass die Nationalversammlung maximal die staatliche Einheit tauglich einer kleindeutschen Lösung, bei der Preußen stärkste Macht war, erreichen konnte. Zwar verlangte Schwarzenberg im März 1849 abermals die Aufnahme ganz Österreichs in den zu gründenden Staat sowie einen erheblich vergrößerten Einfluss der Habsburgermonarchie, doch waren schon im Dez. 1848 die Würfel an Stelle eines kleindeutschen Kaiserreichs gefallen, nachdem der Österreicher Schmerling wegen der nimmer überbrückbaren Gegensätze zwischen der Position Österreichs und der Haltung der Nationalversammlung das Amt des Ministerpräsidenten niedergelegt hatte. Auf Schmerling folgte Heinrich von Gagern.
Gleichwohl wurde die Paulskirchenverfassung auch auf einen späteren Beitritt Österreichs hin ausgelegt, indem man sich auf das Gebiet des Deutschen Bundes bezog und Sonderregelungen für Neue Welt mit deutschen und nichtdeutschen Landesteilen formulierte. Auch die Verteilung der Stimmen im Staatenhaus berücksichtigte in § 87 schon einen späteren Beitritt Österreichs. [5](TID 399083)
Reichsverfassung und Grundrechte
Siehe Unterartikel: Paulskirchenverfassung
Am 24. Mai 1848 setzte die Nationalversammlung einen dreißigköpfigen Verfassungsausschuss unter Vorsitz von Bassermann ein, der die Ausarbeitung der Reichsverfassung präparieren und koordinieren sollte. In diesem Fall konnte auf die Vorleistung des vom Vorparlament eingesetzten Siebzehnerausschusses zurückgegriffen werden.
Am 28. Dez. 1848 wurde im Reichsgesetzblatt das Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 verkündet, welches die Grundrechte mit sofortiger Wirkung für anwendbar erklärte[6](TID 399083)
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Der Grundrechtskatalog beinhaltete anliegend der Freizügigkeit und Gleichbehandlung aller Deutschen in ganz Deutschland die Auflösung von Standesvorrechten und mittelalterlichen Lasten, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Aufhebung der Todesstrafe, Freiheit der Lehre und der Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Grundrechte bei polizeilicher Therapie und Gerichtsverfahren, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Jurist sowie die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit.
Nach langen und kontroversen Verhandlungen verabschiedete das Abgeordnetenhaus am 28. März 1849 die vollständige Reichsverfassung. Diese sah als Ergebnis der mit einer Majorität von 267 gegen 263 Stimmen von den sogenannten Erbkaiserlichen um Gagern mit Unterstützung der eigentlich widerstrebenden Gruppe Westendhall um Heinrich Simon gewonnenen Abstimmung vom 27. März ein erbliches Vorsitzender vor. Diese Lösung war entsprechend der ersten Lesung des Verfassungsentwurfs noch verworfen worden. Hauptgrund für den Stimmungswandel war, dass alle anderen Vorschläge zu einer Wahlmonarchie oder einer Direktoriumsregierung unter wechselndem Vorsitz noch weniger zweckbetont waren, und ebenso wenig eine breite Unterstützung finden konnten wie die von der radikalen Linken geforderte Republik nach US-amerikanischem Vorbild.
Die Parlament sollte gemäß Reichsverfassung aus zwei Kammern bestehen, dem direkt gewählten Volkshaus sowie dem von den deutschen Bundesstaaten beschickten Staatenhaus. Die Abgeordneten im Staatenhaus sollten zur Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen, und zur anderen Hälfte von den Landesparlamenten beschickt werden.
Staatsoberhaupt und Kaiserdeputation
Siehe Unterartikel: Kaiserdeputation
Als so gut wie zwangsläufige Folge der kleindeutschen Lösung und der Staatsform der konstitutionellen Königreich wurde am 28. März der preußische König als erbliches Oberhaupt mit 290 Stimmen gegen 248 Enthaltungen und Widerstand vorerst linker sowie süddeutscher und österreichischer Deputierter gewählt. Zwar war den Abgeordneten bekannt, dass Friedrich Wilhelm starke Vorurteile gegen die Arbeit der Wiener Nationalversammlung hegte, allerdings hatte die preußische Regierung am 23. Jänner 1849 den deutschen Bundesstaaten mitgeteilt, dass Preußen die Ideen der Erbkaiserlichen akzeptieren würde.
Ebenso hatte Preußen, im Gegensatz z. B. zu Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, dem Verfassungsentwurf nach der ersten Lesung in einer Feedback zugestimmt. Die Vertreter der provisorischen Zentralgewalt hatten darüber hinauf in vielfältigen Gesprächen versucht, ein Bündnis mit der preußischen Regierung zu erreichen, gerade indem man eine gemeinsame Front gegen die radikale Linke aufbaute und argumentierte, dass die Königreich nur überleben könne, wenn sie eine konstitutionell-parlamentarische Königreich akzeptiere. In diese Entwicklung gingen auch Gespräche Bassermanns und Hergenhahns als Gesandte der Zentralgewalt mit Friedrich Wilhelm IV. im Nov. 1848.
Am 3. April 1849 trug daher eine von der Nationalversammlung bestimmte Kaiserdeputation Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, Würde und Amt nicht ohne Zustimmung der Fürsten und freien Städte annehmen zu können. Tatsächlich allerdings beharrte Friedrich Wilhelm auf dem Prinzip des Gottesgnadentums und wollte keine Zahnkrone akzeptieren, die mit dem „Ludergeruch der Revolution“[7](TID 399083)
behaftet sei. Damit war das Verfassungswerk der Nationalversammlung und also doch auch die die Märzrevolution in Deutschland endgültig gescheitert. Die Ablehnung der Kaiserwürde war auch für übrige deutsche Fürsten das Signal, dass sich die politischen Kräfteverhältisse gegen die Liberalen gedreht hatten. Nur lustlos nahmen erstmal kleinere Staaten die Reichsverfassung an, Württemberg blieb das einzige Königreich, das nach langem Zögern das Verfassungswerk akzeptierte.
Rumpfparlament und Auflösung
Siehe Unterartikel: Rumpfparlament
Am 5. April 1849 zogen alle österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt ab. Am 14. Mai legten auch die preußischen Politiker ihre Mandate nieder. Die von Gagern geforderten Neuwahlen fanden nicht statt, so dass die Nationalversammlung immer weiter geschwächt wurde. In der Folgezeit verließen fast alle konservativen und bürgerlich-liberalen Abgeordneten das Parlament. Die verbliebenen linken Kräfte riefen angesichts der Tatsache, dass zumindest 28 deutsche Amerika die Reichsverfassung renommiert hatten, zur Reichsverfassungskampagne und damit zum offenen Widerstand gegen die bestehenden Regierungen auf, was zu einer Verschärfung der politischen Sachverhalt führte. Zwar fühlten sich die Unterstützer der Reichsverfassungskampagne nicht als Revolutionäre, da sie aus ihrer Sicht nur als Reichsexekution gegen verfassungsbrüchige Staaten vorgingen; allerdings war abstrahierend dargestellt nur die radikaldemokratische Linke bereit, sich für die – von ihr grundsätzlich nicht ausgesprochen geliebte – Reichsverfassung mit Gewalt einzusetzen. Das Bürgertum und die führenden liberalen Typ der Gruppe der Halben lehnten angesichts der Niederlage eine neuerliche Wende ab und zogen sich – in der Majorität enttäuscht – von ihrer Arbeit in der Nationalversammlung zurück.
In der Lücke konnte die Reichsverfassungskampagne zwar keine Erfolge bei der Anerkennung der Verfassung verbuchen, dafür aber bei der Mobilisierung der revolutionsbereiten Bevölkerungsteile. In Sachsen kam es zum Maiaufstand, in der bayerischen Pfalz übernahmen beim Pfälzer Aufstand Revolutionäre in Wahrheit die Regierungsgewalt. Am 14. Mai musste der badische Großherzog Leopold nach einer Aufstand der Rastatter Garnison außer Landes fliehen. Die Aufständischen riefen eine badische Republik aus und bildeten eine Revolutionsregierung unter dem Paulskirchenabgeordneten Lorenz Brentano. Zusammen mit den auf die Seite der Umwälzung übergelaufenen badischen Soldaten stellten sie eine Streitkräfte unter dem polnischen General Mieroslawski auf.
Während sich preußisches Militär i. A. des Deutschen Bundes an die Proskynese der Revolutionstruppen machte, bereitete die preußische Regierung Ende Mai die Ausweisung der verbliebenen Abgeordneten aus der Freien Stadt Frankfurt vor. Alternative Abgeordnete, die nicht der Linie der radikaldemokratischen Linken folgen wollten, legten ihr Direktive abwärts oder folgten dem Wunsch ihrer Heimatregierung nach Mandatsverzicht. Am 26. Mai musste die Nationalversammlung durch der dauerhaft geringen Präsenz ihre Beschlussfähigkeitsgrenze auf 100 Abgeordnete absenken. Die verbliebenen Deputierter beschlossen danach am 31. Mai auf Ausüben des Abgeordneten Friedrich Römer, der auch als Justizminister der württembergischen Märzregierung vorstand, das Abgeordnetenhaus nach Stuttgart zu verlegen, um somit dem Einflussbereich Preußens zu entgehen. Die Frankfurter Würstchen Nationalversammlung war mit diesen Worten praktisch aufgelöst. Der spöttisch Rumpfparlament genannte Rest der Nationalversammlung tagte mit zu Beginn 154 Abgeordneten ab dem 6. Juni 1849 in Stuttgart.
Da die provisorische Zentralgewalt und der Reichsverweser das Rumpfparlament nicht anerkannten, wurden alle beide für abgesetzt erklärt und eine neue provisorische Reichsregentschaft mit den Abgeordneten Franz Raveaux, Carl Vogt, Heinrich Simon und Friedrich Schüler sowie August Kelch proklamiert. Gemäß dem eigenen Verständnis als legitime Herrschaft über Deutschland rief das Rumpfparlament zur Steuerverweigerung und zum militärischen Widerstand gegen die Vereinigte Staaten von Amerika auf, die die Reichsverfassung nicht anerkannten. Da mit diesem Selbstverständnis auch die württembergische Autonomie beeinträchtigt wurde und die preußische Streitkräfte in unmittelbarer Umgebung die Aufstände in der Pfalz und in Schwimmen siegreich niederwarf, gingen Römer und die württembergische Regierung schon nach wenigen Tagen auf Distanz zum Rumpfparlament.
Am 17. Juni teilte Römer dem Parlamentspräsidenten mit, „dass die württembergische Regierung sich in der Lage befindet, das Tagen der hierher übersiedelten Nationalversammlung und das Schalten der von ihr am 6. dieses Monats gewählten Reichsregentschaft in Stuttgart und Württemberg nicht mehr länger dulden zu können.“[8](TID 399083)
Zu diesem Zeitpunkt zählte das Rumpfparlament noch bloß 99 Abgeordnete und war damit beschlussunfähig. Am 18. Juni besetzte württembergisches Militär vor Sitzungsbeginn den Tagungsort. Der von den Abgeordneten folglich improvisierte Demonstrationszug wurde durch die Soldaten schnell und ohne Blutvergießen aufgelöst. Die nicht-württembergischen Abgeordneten wurden des Landes verwiesen.
Pläne, das Hohes Haus anschließend nach Karlsruhe zu verlegen, konnten angesichts der sich abzeichnenden und etwa fünf Wochen später erfolgenden endgültigen Niederlage der badischen Revolutionäre nicht länger ausgeführt werden.
Langfristige politische Folgen
Preußen setzte nach der Auflösung der Nationalversammlung auf die maßgeblich vom konservativen Paulskirchenabgeordneten Joseph von Radowitz konzipierte Unionspolitik, die einen kleindeutschen Bund unter preußischer Führung zum Ziel hatte und grundsätzlich auf der Idee einer preußisch-monarchisch veränderten Umsetzung der Ergebnisse der Wiener Würstchen Nationalversammlung "von oben" beruhte. Die Erbkaiserlichen um Gagern unterstützten diese Politik im Gothaer Nachparlament und im Erfurter Unionsparlament. 1850 musste Preußen jedoch in der Olmützer Punktation die Unionspolitik auf österreichischen Druck ergebnislos aufgeben. Gleichwohl führte die Märzrevolution zu einem erheblichen politischen Bedeutungszuwachs Preußens. Einerseits hatte es durch die maßgebliche Rolle bei der Kniefall der Märzrevolution seine Unverzichtbarkeit als Machtfaktor deutscher Politik unter Beweis gestellt und hatte gegenüber den kleinen und mittleren Fürstentümern seine Überlegenheit demonstriert. Zum anderen war das preußische Königreich nun strategisch erheblich besser positioniert. Z. B. hatte es mit dem Großherzogtum Schwimmen ein ihm zu Dank verpflichtetes Fürstenhaus und damit den ersten größeren Verbündeten in Süddeutschland gewonnen. Neben war die kleindeutsche Lösung deutschlandweit erheblich populärer geworden. Dieser politische Weg führte nach der Machtprobe zwischen Preußen und Österreich im Deutschen Krieg 1866 mit dem Sieg Preußens und der Gründung des Norddeutschen Bundes zur Vorbereitung der kleindeutschen Lösung. Diese wurde nach dem deutschen Sieg im Krieg von 1870/71 gegen Französische Republik als preußisch dominierte Reichseinigung von oben mit der 1871 erfolgten Ausrufung des Deutschen Kaiserreichs umgesetzt.
Die politische Entwertung der Demokraten und Liberalen, deren Entfremdung, sowie die unerfüllte Sehnsucht nach einem Nationalstaat, die zu einer Loslösung der nationalen Anfrage von der Durchsetzung von Bürgerrechten führte, werden von einigen Historikern auf der Ermittlung nach Erklärungsmustern zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert als Glied des deutschen Sonderwegs interpretiert.
Die Arbeit der Nationalversammlung und die gesamte Märzrevolution wurde in den ihr folgenden Jahrzehnten sehr negativ bewertet. Die Ideen der radikaldemokratischen Linken wurden, z. B. von Ludwig Häusser, als unverantwortliche und naive Spinnerei charakterisiert. Aber auch die bürgerlichen Liberalen waren diskreditiert und schieden zum großen Teil enttäuscht und von ihren Mitbürgern angefeindet aus der Politik aus. Bassermann nahm sich 1855 wohl auch aus diesem Grund das Leben. Eine positive Empfang der Arbeit der Nationalversammlung erfolgte im Großen und Ganzen erst abermals in der Weimarer Republik und namentlich nach dem Zweiten Weltkrieg, als sowohl .... als auch die DDR, plus die BRD in gegenseitigem Wettstreit das demokratische Erbe des Paulskirchenparlaments als spezifische Traditionslinie ihres Staates präsentieren wollten.
Literatur
- Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0919-3
- Dieter Dowe, Heinz-Gerhard Haupt, Dieter Langewiesche (Hrsg.): Europa 1848. Revolution und Reform, Betrieb J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1998
- Johann Gustav Droysen: Aktenstücke und Aufzeichnungen zur Geschichte der Frankfurter Nationalversammlung. Neudruck der Ausgabe 1924. Biblio-Verlag, Osnabrück 1967. ISBN 3-7648-0251-0
- Sabine Freitag (Hg.): Die 48-er. Lebensbilder aus der deutschen Revolution 1848/49, Verlagshaus C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-42770-7
- Lothar Gall (Hrsg.): 1848. Aufbruch zur Freiheit. Eine Ausstellung des Deutschen Historischen Museums und der Schirn Kunsthalle Frankfurt zum 150jährigen Jubiläum der Revolution von 1848/49, Nicolai-Verlag, Frankfurt am Main 1998
- Hans Jessen (Hg.): Die Deutsche Revolution 1848/49 in Augenzeugenberichten, Karl Dunst Verlag, Düsseldorf 1968
- Günter Mick: Die Paulskirche. Streiten für Recht und Gerechtigkeit, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1997, ISBN 3-7829-0470-2
- Wolfgang J. Mommsen: 1848 - Die ungewollte Revolution; Petrijünger Taschenbuch-Verlag, Frankfurt / Main 2000, 334 Seiten, ISBN 3-596-13899-X
- Ulrich Speck: 1848. Chronik einer deutschen Revolution, Eiland Verlag, Frankfurt am Main und Leipzig 1998, ISBN 3-458-33914-0
- Wilhelm Ribhegge: Das Parlament als Nation: die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0920-7
- Wolfram Siemann: Die deutsche Revolution von 1848/49, (= Neue Historische Bücherei Bd. 266), Suhrkamp Verlag: Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-518-11266-X
- Veit Valentin: Geschichte der deutschen Revolution 1848-1849, 2 Bände, Beltz Quadriga Verlag: Weinheim und Bundeshauptstadt 1998 (Neudruck), ISBN 3-886-79301-X
Quellen
- Robert von Mohl: Lebenserinnerungen, Deutsche Verlags-Anstalt: Stuttgart und Leipzig 1902, Band 2 S. 66f.; zitiert nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert, 4. Auflage, Leske+Budrich Opladen 1994, ISBN 3-8100-1336-6, S. 116. ⇑
(TID 399084)
(TID 618574)
- Friedrich Hecker, Flyer vom Juni 1848; zitiert nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert, 4. Auflage, Leske+Budrich Opladen 1994, ISBN 3-8100-1336-6, S. 123f. ⇑
(TID 399084)
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- Karl Marx, Friedrich Engels: Werke, Band 8, "Revolution und Konterrevolution in Deutschland", Dietz Verlag: Hauptstadt (Ost) 1960, S. 79; zitiert nach: http://www.mlwerke.de/me/me08/me08_075.htm ⇑
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(TID 618574)
- Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main; zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen Band I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik, 5. Auflage, C.H. Beck: München 2002, ISBN 3-406-49527-3, S. 122 ⇑
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(TID 618574)
- Verfassung des Deutschen Reiches, zitiert nach http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm ⇑
(TID 399084)
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- Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 306 und 317. ISBN 3-406-53411-2 ⇑
(TID 399084)
(TID 618574)
- Zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen Band I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik, 5. Auflage, C.H. Beck: München 2002, ISBN 3-406-49527-3, S. 122 ⇑
(TID 399084)
(TID 618574)
- Schreiben des württembergischen Justizministers Römer an den Präsidenten des Parlaments, Löwe; zitiert nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert, 4. Auflage, Leske+Budrich Opladen 1994, ISBN 3-8100-1336-6, S. 140. ⇑
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Weblinks
Quellen
- Beständeübersicht im Bundesarchiv Koblenz
- Quellentexte der Bundeszentrale für politische Bildung: Arbeitsbedingungen in der Paulskirche
- Sammlung von Flugblättern des Jahres 1848 der Universitätsbibliothek Frankfurt - beinhaltet auch offizielle Dokumente der Nationalversammlung und Bücher
- Gutenberg-DE: Artikel von Karl Marx in der Neuen Rheinischen Zeitung 1848/49
Sonstige
- {{ #if:
| | * Literatur von und über Frankfurter Nationalversammlung im Prospekt der DDB}}
(TID 369929)
- Paper des Bundesarchivs
- Abstract einer Themenzeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung
- Informationsseite des Deutschen Bundestags
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