Höhenburg
Aus Schlauweb
Eine Höhenburg ist eine auf einer Anhöhe errichtete Burg. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Einordnung von Burganlagen mittels ihrer topografischen Lage. Nach dieser Segmentierung unterscheidet man Höhenburgen und so genannte Niederungsburgen (auch Flachlandburgen genannt).
Höhenburgen können mithilfe ihrer genauen Höhenlage noch weiter unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen:
- Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines rundherum steilen Berges liegen. Eine Sonderform stellen darunter die Felsenburgen dar.
- Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so von einem ansteigenden Gelände überhöht werden.
- Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges verteidigt werden mussten.
(TID 204267)
weisen eine solche Höhenlage auf.
Erst einmal war die Errichtung einer Höhenburg nur dem dynastischen Adel vorbehalten. Ab dem 12. Jahrhundert erbauten auch vornehme Reichministeriale repräsentative Höhenburgen, denen schließlich im 13. Jahrhundert auch der niedere Adel folgte.
Beispiele für Höhenburgen sind die Burg Kriebstein (Spornburg), die Marksburg (Gipfelburg), Burg Ehrenfels (Hangburg) und die Burg Schachenstein (Felsenburg).
Literatur
- Horst Wolfgang Böhme, Reinhard Friedrich, Barbara Schock-Werner (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Reclam, Stuttgart 2004, S. 156, ISBN 3-15-010547-1
- Friedrich-Wilhelm Krahe: Burgen und Wohntürme des deutschen Mittelalters. Bd. 1, Thorbecke, Stuttgart 2002, S. 21-23, ISBN 3-7995-0104-5
(TID 596311)
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