Islam
Aus Schlauweb
Grün: sunnitische Gebiete, rot: schiitische Gebiete, blau: Ibaditen (Oman)
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- الإسلام
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) ist mit ca. 1,2 Tausend Millionen Anhängern nach dem Christentum (ca. 2,0 Mrd. Anhänger) die zweitgrößte Religion der Welt. Seine Anhänger werden als Muslime oder (deutlich seltener und veraltet) als Moslem bezeichnet. Die Bezeichnung „Mohammedaner“ wird von vielen Muslimen abgelehnt, da sie den Impression erweckt, Hellseher stünde vor Gott zentral des islamischen Glaubens. Im Persischen ist mohammadi jedoch allerdings gebräuchlich.
In älterer Literatur finden sich für Muslime die Bezeichnungen Muselman (vom türkischen Musulman, das aus der persischen Pluralform Musliman gebildet wurde) sowie Moslem, das auf eine Umschrift der persischen Vokalzeichen u als o und i als e zurückgeht.
Der Islam ist eine monotheistische Religion, die sich strikt vom Polytheismus und auch von der christlichen Vorstellung von Inkarnation und Trinität abgrenzt. Er gründet sich auf dem Koran, der für Muslime das unverfälschte Wort Gottes ist. Zweite Erkenntnisquelle sind die Worte und Handlungen (Sunna) des Propheten Mohammed.
Manche Muslime stellen in jüngerer Zeit einen volksetymologischen Beziehung des Wortes „Islam“ zum Wort Salam (سلام(TID 634578)
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, lexikalisch unter der selben Wurzel سلم(TID 634578)
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eingeordnet) her und leiten daraus die kausative Bedeutung „Frieden schaffen“ oder „Frieden stiften“ für den Begriff „Islam“ ab. Eine solche Bedeutung des Begriffes „Islam“ ist allerdings weder im Heiliges Buch des Islam selbst noch in der in diesen Tagen uneingeschränkt gültigen klassischen Koranexegese nachweisbar.
Inhaltsverzeichnis |
Die Entstehung des Islam
Siehe den Hauptartikel Geschichte des Islam
Der Religionsstifter Mohammed (arabisch: محمد der Vielgelobte) wurde um 570 als Sohn eines Händlers aus dem Stamme der Quraisch in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach islamischer Überlieferung erschien ihm im Alter von etwa 40 Jahren der Erzengel Gabriel, der ihm die Verse einer göttlichen Offenbarung diktierte, deren Verkündigung Seher den Rest seines Lebens beschäftigen sollte. Mohammeds Offenbarungen wurden unter der Regierung Uthman ibn Affans, des dritten Kalifen, gesammelt und kanonisiert. Diese Kollektion der Offenbarungen Mohammeds ist es, was man dieser Tage unter Koran versteht. Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen Monotheismus fand im polytheistischen Mekka jener Zeit einige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter dem Druck ihrer Typ gezwungen, Mekka zu verlassen. Die Übersiedlung in das nördlich gelegene Yathrib (Medina) brachte Hellseher mit den dort siedelnden jüdischen Stämmen in Kontakt, die er allerdings nicht von seinem göttlichen Auftrag zu überzeugen vermochte. Ihre Weigerung, ihn als eigenen Propheten anzuerkennen, ließ in Wahrsager die Vorstellung reifen, daß Juden und Christen vom rechten Weg des einen Gottes abgewichen waren und ihre Offenbarungen verfälscht seien. Daraus scheint sich für ihn ergeben zu haben, dass er nicht nur die Offenbarung der schon existierenden monotheistischen Religionen fortführte, stattdessen dass es vielmehr seine Aufgabe sei, den ursprünglichen abrahamitischen Monotheismus wiederzuerrichten. Diesen Beschluss verkündete er anlässlich der Abschiedswallfahrt kurz vor seinem Tode. Der Islam als eigenständige Gottesglauben war geboren. Sichtbares Zeichen dieses Wandels war es, dass die Gebetsrichtung schon kurze Zeit nach der Hedschra geändert wurde: von Jerusalem, der Stätte des judaeo-christlichen Monotheismus hin nach Mekka, dem Ort der Kaaba, dem "Hause Gottes" (بيت الله). Das Jahr, in dem die Hedschra stattfand, wurde durch Beschluss des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der islamischen Zeitrechnung festgelegt.
Grundlagen des Islam
Die fünf Säulen
Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jedweder Muselmann verpflichtet ist, sind:
- Das Glaubensbekenntnis Schahada (شهادة
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): Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes. (s.o.) Die Schiiten fügen in der Regel noch den Satz hinzu: und Ali ist der Freund Gottes. Gemeint ist hier Ali ibn Abi Talib. Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt beziehungsweise Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit).
Das Stimmen der Schahada in ehrlicher Absicht (niya) hinlänglich aus, um Mensch zu werden. Sie ist auch das Erste, was einem Neugeborenem ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden. In der heutigen islamischen Kultur verliert ein Moslem, der den Islam verlässt, häufig seine familiären und gesellschaftlichen Bindungen, seine Rechte und Erbansprüche. In der Rechtstheorie, in einigen Ländern auch in der Rechtspraxis, wird das Abfallen vom Islam mit dem Tode bestraft. (Siehe: ridda)
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) ist religiöse Pflicht. Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht.
Erst einmal erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: wudu'; persisch: âbdast) mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stillstehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Puder verwendet (tayammum). Das Verkürzen, Zusammenlegen, Vorziehen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, etwa auf dem Weg zu oder bei Krankheit. Am Freitag wird das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Ort oder des Viertels, verrichtet. Es wird von der Predigt (chutba) begleitet, deren Grundlagen der Bd. und die Aussprüche des Propheten sind und die oft auch tagesaktuelle Fragen behandelt.
- Die Almosensteuer Zakāt (زكاة
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). Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5-10 % ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Schuldigkeit des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.
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). Im Monat Ramadān, der sich pro Jahr um 11 Tage verschiebt, wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Sure 2, Vers 187) – bis zum vollendeten Abendrot gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltung im Verhalten geübt.
Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, statt um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Deshalb ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Mensch getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.
- Die Pilgerfahrt Haddsch (حج
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). Einmal in seinem Leben soll der Persönlichkeit die Pilgerfahrt nach Mekka antreten, um dort u. a. die heilige Kaaba siebenmal zu umschreiten. Die Pilgerfahrt findet im letzten Mondmonat statt, und wird dann zur Verbindlichkeit für ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Maßgeblich dafür ob die Pilgerfahrt zur Verpflichtung wird, sind u. a. seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Schuldigkeit der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:
„...und die Leute sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus (d. i. die Kaaba von Mekka) zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden.“
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Die Ausdeutung des hier verwendeten Ausdruckes „Möglichkeit finden“ erfolgt in einem Prophetenspruch (Hadith), dessen Isnad allerdings als „schwach“ eingestuft ist. Demnach ist der Eigentum von Reiseproviant und Reittier (arabisch: al-zâd wa-'l-râhila) die Bedingung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht.
Glaubensgrundsätze
Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:
- den einzigen Gott (arab. Allah)
- seine Engel
- seine Offenbarung (heilige Bücher: Thora, die Evangelien, den Koran etc.)
- seine Gesandten, die Propheten Gottes: unten Adam, Abraham, Moses, Jesus und zuletzt Mohammed
- den Tag des jüngsten Gerichts und das Leben nach dem Tod: Der Mensch werde eines Tages für seine Taten zur Verantwortung gezogen und mit dem Höllenfeuer bestraft bzw. mit dem Paradies belohnt
- die göttliche Vorsehung.
Erwähnt werden diese Glaubensartikel wie auch im Heiliges Buch des Islam (z.B. Sure 4, Vers 136):
„Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“
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Auch in Hadithen, wie folgendem Urteil des Propheten, heißt es:
„Der Vertrauen besteht darin, dass du an Gott glaubst und an seine Engel, an seine Bücher, an seine Propheten und an den Jüngsten Tag, sowie an die göttliche Vorsehung des Guten und des Bösen.“
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Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird ausdrücklich als polytheistisch abgelehnt, ebenso jede Personalisierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine „99 schönsten Namen“ (al-asmāʾu ʾl-ḥusnā) beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Leute können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Erbarmen offenbart hat. Die Definierung der Attribute Gottes mit der Koranauslegung führte im sunnitischen Islam zur Zeit der Abbasiden vorerst in den Einbläuen der Mu'tazila und ihrer Mensch zu heftigen Auseinandersetzungen.
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) (mehrfach im Koran, zum Beispiel in Sure 7, Vers 157).
Die Scharia
Scharia (الشريعة(TID 634578)
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(Šarīʿa), eig. „der Weg zur Wasserstelle“) ist das islamische Recht. Es regelt nicht nur das Leben der Muslime durch die oben erwähnten Grundsätze, anstatt auch sämtliche zwischenmenschlichen Beziehungen durch Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht (ḥudūd / ʿuqūbāt), sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt durch das Kriegsrecht (siehe Dschihad).
Der Islam versteht sich als eine unauflösbare Einheit von Theismus und Staat und von Theismus und Recht. Das islamische Recht ist eine religiöse Pflichtenlehre, die das Verhalten des Einzelnen und zu Gott plus zu seinen Mitmenschen regelt und moralisch bewertet. Somit widerspricht der Islam den politischen und gesellschaftlichen Ordnungsprinzipien des Laizismus und des Pluralismus, da alle Bereiche des täglichen Lebens ausschließlich gemäß Normen des islamischen religiösen Gesetzes reguliert werden. Während im abendländischen Recht was auch immer legal ist, was das Gesetz nicht verbietet, verbietet das islamische Recht alles, was nicht zulässig gesetzlich ist.
Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Andere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa („der mystische Weg“), Haqiqa („Wahrheit“) und Ma'rifa („Erkenntnis“).
Richtungen
Sunniten
Der Islam ist in viele Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 90 % die zahlenmäßig größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten. Die Wahhabiten genannte Tendenz des Sunnitischen Islam ist keine Rechtsschule, aber stark an der der Hanbaliten angelehnt.
Die Rechtsschulen sind häufig geographisch auseinander getrieben (z.B. Hanafiten in der Türkei, Malikiten in Nordafrika).
Die Unterschiede zur zweitgrößten Glaubensrichtung, deren Anhänger als Schiiten bezeichnet werden, liegen in der Überzeugung, auf welche Grundlage sich die Herrschaft des obersten Führers (Kalif bei den Sunniten, Imam bei den Schiiten) gründet. Für die Sunniten ist der Kalif ein Führer, der von seinen Anhängern angesichts seiner weltlichen, administrativen Fähigkeiten gewählt wird. Für die Schiiten kann der Imam dagegen nur ein rechtmäßiger Nachfolger Mohammeds sein und gleichzeitig auch Nachfolger Alis (des Schwiegersohns Mohammeds). Während der Kalif also nur ein weltlicher Verteidiger der Religionsgemeinschaft ist, stellt der Imam im Glauben der Schiiten ein unfehlbares und vollkommenes geistliches und mit diviner Macht ausgestattetes Oberhaupt dar. Ihm wird übrigens auch die Sündenlosigkeit zugesprochen.
Schiiten
Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Mainstream sind die so genannten Imamiten oder Zwölferschia, die vorerst im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit gebräuchlich sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die überwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschia finden sich in diesen Tagen nur noch im Jemen.
Charidschiten
Die Charidschiten, die sogenannten „Auszügler“, die die Politische Kraft des vierten Kalifen Ali ibn Abi Talib verlassen haben sind die Anhänger der ältesten religiösen Sekte im Islam des 7. Jahrhunderts. Sie lehnten sowohl .... als auch die Berechtigung von Ali wie auch von Uthman ibn Affan als Kalifen ab. Ihre Bewegung ist unter den ersten Kalifen der Abbasiden schon erloschen. Ihr Hauptlinie ist in diesen Tagen die kleinste Entwicklung des Islams, die Ibaditen. Sie leben in erster Linie in Südalgerien (Mzab), auf der tunesischen Eiland Djerba und in Oman.
Sufismus
Wie fast alle Religionen bzw. religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische intern Dimension des Islam ist der Sufismus (arabisch tasawwuf تصوف(TID 634578)
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). Der inwendig Aspekt wird auch Tariqa, der äußere Schari'a genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die Charakter der Birne steht für Tariqa, also für die Hauptsache der Religion, die ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das Glas, also die Hülle, steht für Schari'a, aber ohne eine Freund hätte das Glas alleine als Glühlampe keinen Sinn.
Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt.
Weitere Gruppen
Alternative Gruppen sind die Aleviten und die Ahmadiyya. Aus dem schiitischen Islam haben sich auch die eigenständigen Religionen der Drusen, der Jesiden, des Babismus und die Theismus der Baha'i entwickelt.
Geschichte
Die politische Geschichte des Islam und des Kalifats wird in eigenen Artikeln behandelt. Eine Herrscherliste bietet die Liste der Kalifen.
Gegenwart
Dieser Tage ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Okzident über den Eintreffen Morgenland und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Orient zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, der europäische Teil der Türkei und Albanien. Diverse alternative Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf zwischen 900 Mio. und 1,4 Milliarde geschätzt.
Islamische Konferenz
Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Neue Welt mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.
Umsetzung der Scharia
Seit der Kairoer Vereinbarung 1990 soll die Scharia erneut Basis der Legislative in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. In Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan demgegenüber kommt sie vollständig zur Geltung.
In der Türkei wird die Scharia in der Rechtsprechung überhaupt nicht praktiziert. Allerdings sieht die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft divergent aus. So existiert z.B. die glaubwürdig nicht anerkannte islamische Ehe; immerhin in ländlichen Bedürfen wird auch Polygynie praktiziert. In manchen USA gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen (z.B. in Nigeria).
Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung), die oft weltumspannend kritisiert werden, finden in relativ wenigen islamischen Ländern Anwendung (Saudi-Arabien, Sudan, Iran) und werden auch innerhalb des Islams z. T. kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen strengen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden, so beispielsweise die Pflicht, mindestens vier erwachsene männliche Muslime als Machen vorzuführen, welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben.
Hier gibt es allerdings eine Grauzone, z. B. bei so genannten „Ehrendelikten“ (wie z. B. Tötungen wegen Ehebruchs). Selbst in der laizistischen Türkei konnte bis vor kurzer Zeit noch bei solchen Delikten mit mildernden Umständen für die moslemischen Täter gerechnet werden. Erst 2004, im Zuge der Annäherung an die Europäische Union wurde ein Gesetz durch das Hohes Haus beschlossen, das den so genannten Ehrenmord an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet.
Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei.
Die Heiligen Stätten des Islam
Im Islam gilt eine Pulk von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Zuerst natürlich Mekka als Geburtsort Mohammeds mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt. Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Zugkraft entfaltete, und schließlich Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.
Nahe gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs. Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts. Abgesehen von den ersten drei vergöttern Stätten ist der Status der „heiligen“ Städte – wie die Hagiolatrie selbst – im Islam ein äußerst kontroverses Thema.
Jerusalem stellt in der Aufzählung der verehren Städte deswegen einen Ausreißer dar, als sich der aus dem Heiliges Buch des Islam hergeleitete Anspruch geschichtlich nicht belegen lässt. Dessen ungeachtet ist er für Muslime unisono eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.
Der Islam und andere Religionen
Der Islam unterscheidet bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen und polytheistischen Religionen. Juden, Christen und Johanneschristen haben eine Sonderstellung als „Leute der Schrift“; ihnen wurde nach muslimischer Auffassung ebenso das Wort Gottes offenbart, sie hätten es jedoch falsch interpretiert. Im islamischen Staat sind sie „Dhimmi“, die eine Kopfsteuer löhnen müssen, die höher ist, als die von Muslimen zu zahlende Almosensteuer und die unter Demutsbezeugung zu bezahlen ist. Zugang zum Militär ist ihnen verwehrt. Für bestehende Gotteshäuser gilt ein gewisser Bestandsschutz; in ihnen ist die Religionsausübung frei, währenddessen Muslime nicht gestört werden, was z. B. das Läuten von Glocken oder die Durchführung von Prozessionen ausschließt.
Trotz der Aussage, dass es „keinen Zwang im Glauben“ gebe (Koran: Sure 2, Vers 256), werden nach der Scharīa Polytheisten nicht geduldet, siehe dazu auch Glaubensfreiheit. Der Islam teilt die Welt in zwei Gebiete, auf der einen Seite das „Gebiet des Islam“ (Dar al-Islam), in dem der Islam schon herrscht, und in das „Gebiet des Krieges“ (Dar al-Harb).
Siehe auch: Dschihad
Siehe auch
- Euroislam
- Satanische Verse
- Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
- Islamische Organisationen in Deutschland
- Islamische Organisationen in Österreich
- Islamische Organisationen in der Schweiz
- Kein Zwang im Glauben – zur Religionsfreiheit im Islam
- Islamischer Kalender
- Islamismus
- Fiqh
Literatur
Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.
Grundwissen
- Elger, Ralf. Islam. Frankfurt: Fischer, 2002. ISBN 3596153689
- Elger, Ralf, Hg. Kleines Islam-Lexikon. München: Beck, 2001. ISBN 340647556-6
- Endreß, Gerhard. Der Islam: Eine Einführung in seine Geschichte. München: Beck, 1997. ISBN 3406428843
- Esposito, John L. Von Kopftuch bis Scharia: Was man über den Islam wissen sollte. Leipzig: Reclam, 2004. ISBN 3379201057
- Hartmann, Richard. Die Religion des Islam. Berlin, 1944 (ND 1992, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt). ISBN 3534801326
- Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hg. Was jeder vom Islam wissen muss. 5. Aufl. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1996 (GTB 786). ISBN 3579007866
- Khoury, Adel Th. Der Islam. 6. Aufl. Freiburg: Herder, 2001. ISBN 3451052466
- Ruthven, Malise. Der Islam: Eine kurze Einführung. Stuttgart: Reclam, 2000. ISBN 3150180570
- Schaefer, Udo. Glaubenswelt Islam: Eine Einführung. Hildesheim: Olms, 2002 (Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 7). ISBN 3487101599
- Schimmel, Annemarie. Die Religion des Islam: Eine Einführung. Stuttgart: Reclam, 1990. ISBN 3150086396
- Strobl, Anna, und Vogel, Walter. Islam - die CD-ROM. Graz: Schnider, 1999. ISBN 3900993955
- Watt, Montgomery W. Der Islam. 3 Bde. Stuttgart: Kohlhammer, 1980-1990. (Bd. 2: ISBN 3170057073)
Geschichte
- Halm, Heinz, Haarmann, Ulrich und Gronke, Monika, Hgg. Geschichte der arabischen Welt. München: Beck, 2001. ISBN 3406474861
- Halm, Heinz. Der Islam: Geschichte und Gegenwart. München: Beck, 2004. ISBN 3406519172
- Kettermann, Günter. Atlas zur Geschichte des Islam. Darmstadt, 2001. ISBN 3534141180
- Küng, Hans. Der Islam: Geschichte, Gegenwart, Zukunft. München/Zürich, 2004. ISBN 3492046479
- Nagel, Tilman. Geschichte der islamischen Theologie. München: Beck, 1994. ISBN 3406379818
- Noth, Albrecht , und Paul, Jürgen, Hgg. Der islamische Orient: Grundzüge seiner Geschichte. Würzburg: Ergon, 1998. ISBN 3932004566
- Rebiai, Marcel. Islam, Israel und die Gemeinde. Schleife, 2004. ISBN 3907827422
- van Ess, Josef. Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. 6 Bde. Berlin: Springer, 1991-1995.
Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme
- Diner, Dan. Versiegelte Zeit: Über den Stillstand in der islamischen Welt. Propyläen Verlag. ISBN 3549072449
- Ende, Werner, und Steinbach, Udo, Hg. Der Islam in der Gegenwart. München: Beck, 2005. ISBN 3406097405
- Gabriel, Mark A. Islam und Terrorismus. Lake Mary/Florida: Resch, 2004. ISBN 393519739X
- Huntington, Samuel P. Kampf der Kulturen. Goldmann, 2002. ISBN 3442151902
- Kermani, Navid. Dynamit des Geistes: Martyrium, Islam und Nihilismus. ISBN 3892446229
- Kermani, Navid. Strategie der Eskalation: Der Nahe Osten und die Politik des Westens. ISBN 389244966X
- Khoury, Adel. Th. Der Islam und die westliche Welt. Primus. ISBN 3896784374
- Ye'or, Bat. Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam. Gräfelfing: Resch, 2002. ISBN 3935197195
Weblinks
| (TID 646251) | Wiktionary: Islam – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
(TID 222120)
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(TID 269231)
- Darstellung des Islam durch den Zentralrat der Muslime in Deutschland
- Eintrag in Religion in Geschichte und Gegenwart (4. Auflage) (pdf)
- „Der Islam“ von der Bundeszentrale für politische Bildung
- Der Islam in Westeuropa-Linkliste
- Das Verhältnis des Koran zum Judentumaf:Islam
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