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Journalist

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Dieser Artikel oder Absatz stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Konstellation in anderen Ländern zu schildern.

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Berufstätiger Heinz Abel (PHOENIX) im Gespräch mit Peter Fahrenholz (Süddeutsche Zeitung, im Bild rechts) für die Live-Sendung "Wahl '05"
Journalist [ʒʊrnaˈlɪst

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] war ursprünglich, im 17. und 18. Jahrhundert, ein Herausgeber, wenn nicht wenn schon der alleinige Autor eines Journals – im Fallgrube des literarischen Journals mit der Beurteilung neuester wissenschaftlicher Publikationen (Literatur) befasst, im Fallgrube des historischen oder politischen Journals der Kommentator von Zeitungsnachrichten, die zu diesem Zeitpunkt in der Regel ohne Kommentar und anonym in den Zeitungen abgedruckt wurden. Die damit einhergehende Arbeitsteilung – der Medienvertreter konnte sich zeitlebens darauf zurückziehen, er kommentiere die Nachrichten lediglich, sei für sie selbst jedoch nicht verantwortlich – trug vorwiegend dem instabilen Schutz der Meinungsäußerung Rechnung.

Mit der Einführung eines stabileren Presserechts im 19. und 20. Jahrhundert löste sich der Journalismus vom Journal. Die Analyse und der Kommentar zogen in die Zeitungen ein, die damit Plattformen öffentlicher Debatten wurden; in der Ausdifferenzierung in Berichterstattung und Kommentar lebt innerhalb der Journal die alte Arbeitsteilung fort. Der Publizist selbst wurde professionell flexibel, er ist nicht länger auf das Magazin beschränkt. Seine Arbeit besteht seit diesen Umschichtungen primär in der Recherche, der Aufarbeitung und dem Angebot von Information in den tagesaktuellen Medien des Drucksektors, des Radios, des Fernsehens und kumulativ des Internets.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

Vierte Gewalt

Aus den Erfahrungen mit dem Dritten Reich haben die Väter des Grundgesetzes den Medien, besonders den Journalisten, Freiheiten eingeräumt. Deutlich wird dies in der im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Pressefreiheit. Die Journalisten können sich benachbart Priestern als einzige auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, d. h. sie können vor Gericht die Aussage verweigern, wer ihnen die Angaben zu einer bestimmten Geschichte vorgegeben hat.

Denn gerade dadurch, dass ein Informant so sichergehen kann, nicht genannt zu werden, kann Enthüllung von z. B. Bestechungen eine „Kontrollfunktion“ gegenüber dem Staat ausüben. Aus diesem Grunde werden Journalisten und Medien oft als Vierte Gewalt im Staate bezeichnet.

Ebenso informieren Journalisten die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Damit tragen sie zum Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Um ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz der Gesellschaft fair werden zu können, stillstehen Journalisten besondere Recherchebefugnisse zu, die die Pressegesetze der Länder unter den Begriffen „Auskunftsrecht“ oder „Informationsrecht“ regeln. Zusicherungen, Auskünfte von allgemeinem Interesse von Behörden und Ämtern zu erhalten, dehnte höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon auf Unternehmen aus, wo Recherchen notwendig waren, um entsprechende Missstände und Fehlentwicklungen aufzudecken.

Kritik

In den vergangenen Jahren bringen Amtsmissbrauch und Sensationsgier den Beruf steigernd in die Kritik. Von Bedeutung ist, dass journalistische Aufklärungsaufgaben das Kompetenzmonopol der Juristen weitgehend unangetastet lässt: meist bestimmen Juristen, in welcher Weise Rechtsthemen behandelt werden. Sie schreiben fast die gesamte Literatur über rechtliche Belange, und in den führenden Medien bestimmen meist Journalisten mit Jurastudium, welche Art von Rechtsaufklärung veröffentlicht wird. Die Kontrollfunktion der Journalisten kann in diesem Bereich als eingeschränkt wertgeschätzt werden, ist jedoch auch durch die Komplexität der Thematik bedingt.

Ausbildung

Da der Begriff „Journalist“ juristisch nicht geschützt ist, wie Arzt, Erbauer oder Bäcker, kann sich alle Berichterstatter nennen. Die Bezeichnung Redakteur ist auch nicht geschützt, wird aber tarifvertraglich festgelegt.

Üblich für die professionelle Ausübung ist eine zweijährige Ausbildung in einer oder mehreren Redaktionen als Volontariat, dem üblicherweise eine gewisse Zeit der freien journalistischen Tätigkeit vorausgeangen ist. Sonstige Möglichkeiten sind der Visite einer Journalistenschule oder ein Journalistik-Studium. Jedoch ist das Berufsfeld offen für Quereinsteiger (insbesondere mit Spezialwissen), sofern sie mindestens die Matura (Abitur) besitzen.

Voraussetzung für den Beruf des Journalisten ist in erster Linie die handwerkliche Beherrschung von Kommunikation, sei es Sprache, Foto oder Film. Darüber aufwärts werden von einem Journalisten soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, logisches und analytisches Denken, Kreativität sowie Kontaktfähigkeit verlangt. Außer vom Lokaljournalisten, der ein Universaltalent sein sollte, sind in den Mantelredaktionen bei den Printmedien sowie von Hörfunk und TV steigernd Fachleute gefragt.

Tätigkeitsgebiete

Bild:Journalisten.jpg
Fotojournalisten

Journalisten arbeiten in Printmedien wie Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter, aber auch im Hörfunk und Fernsehen sowie Nachrichtenagenturen oder aberPressebüros.

Mit dem Internetzeitalter kamen als jüngstes Tätigkeitsfeld Online-Redaktionen hinzu. Auch sind Journalisten als Pressesprecher oder Pressereferenten in den Pressestellen (auch PR- oder Marketingabteilungen) von Wirtschaftsunternehmen, Behörden oder Organisationen tätig.

Im Bereich der Tageszeitungen arbeitet ein großer Teil als Lokaljournalist. Bei überregionalen Tageszeitungen, bei Zeitschriften und in den Bereichen Funk und TV findet i. d. R. eine Spezialisierung auf bestimmte Ressorts statt, z. B. Nachrichten, Sport, Wirtschaft, Kultur, Musik, Wissenschaft, aber auch für Seitengestaltung und Überschriftenformulierung, Recherche, Koordination.

Wer bei Presse, Hörfunk oder Nachrichtenagenturen Nachrichten innerhalb einer Redaktion bearbeitet, also redigiert, gilt als Redakteur. Dabei werden Bild- und Text-Redakteur unterschieden. Im Gegensatz dazu arbeitet der Reporter vor Ort, etwa bei einem großen Unglück oder einer Naturkatastrophe, recherchiert also die Datenansammlung einer Geschichte. Ein Korrespondent ist für seine Heimatredaktion (Zeitung, Hörfunk, Fernsehen, Nachrichtenagentur) in der Bundes- oder Landeshauptstadt oder auswärtig tätig.

Nahe den angestellten Journalisten gibt es auch freiberufliche Journalisten. Diese arbeiten auf Honorar-Basis oder handeln Pauschalverträge aus. Jede MengeModeratoren im Television sind freie Journalisten. Benachbart denjenigen, die sich freiwillig gegen eine Festanstellung entschieden haben und gut verdient, nimmt das Heer der auftragsknappen oder -losen Journalisten mit Nebenjobs ständig zu. Selbst große Medien haben Festangestellte und freie Mitarbeiter entlassen.

Darstellungsformen

In seiner Arbeit benutzt der Berufstätiger unterschiedliche Darstellungsformen. Benachbart der reinen Vermittlung von Daten (Nachricht, Bericht, Fotografie, Film und Interview) fließen in den anderen Darstellungsformen auch persönliche Wertungen ein: Reportage und Feature. Eine ausschließlich persönliche Wertung eines Sachverhaltes findet sich im Kommentar und in der Glosse.

Geringes Berufsprestige

Das Berufsprestige der Journalisten ist gering. Dies veranschaulicht die folgende Skala (Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005):

  1. Arzt
  2. Krankenschwester
  3. Polizist
  4. Hochschulprofessor
  5. Pfarrer
  6. Geistlicher
  7. Lehrer
  8. Rechtsanwalt
  9. Ingenieur
  10. Botschafter
  11. Diplomat
  12. Apotheker
  13. Unternehmer
  14. Atomphysiker
  15. Spitzensportler
  16. Informatiker
  17. Programmierer
  18. Schriftsteller
  19. Manager in einem Großunternehmen
  20. Offizier
  21. Journalist
  22. Buchhändler
  23. Politiker
  24. Fernsehmoderator
  25. Gewerkschaftsführer.

Quelle: Institut für Meinungsforschung Allensbach, „Allensbacher Berichte“, Nr. 12/2005.

Tätigkeitsfelder

KorrespondentReporterBildredakteurKolumnistFeuilletonistLokaljournalistLeitartiklerFotojournalistVideojournalistModerator – Sportjournalist

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Literatur

  • Walther von LaRoche: Einführung in den praktischen Journalismus, 13. Aufl. München, Leipzig 1992
  • Claudia Mast (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit, 7. Aufl. Stabilität 1994
  • Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon Publizistik Massenkommunikation, Frankfurt a. M. 1994
  • Wolf Schneider: Deutsch für Profis. Wege zu gutem Stil (Buchtipp bzgl. sprachliche Ausdrucksfähigkeit und -sicherheit)
  • Deutscher Fachjournalisten-Verband (Hrsg.): Fachjournalismus. Expertenwissen professionell vermitteln, Haltbarkeit 2004

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Siehe auch

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Wikiquote: Journalist – Zitate

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Weblinks

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