Kantor
Aus Schlauweb
Der Kantor (lat. cantare, singen) ist ein Vorsänger respektive ein Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren, namentlich mit dieser Bezeichnung, gibt es in evangelischen (wie in Leipzig den Thomaskantor, in Dresden den Kreuzkantor), in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden (Chazzan).
Als Kantor oder Kantorin wird auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person bezeichnet, wobei Kantoren wenigstens bei der evangelischen und katholischen Kirche im Hauptberuf beschäftigt sind. Bei hervorragenden musikalischen Leistung und entsprechender Tätigkeit kann dieser Titel auch nebenamtlichen Kirchenmusikern als Höflichkeitstitel verliehen werden.
In seiner Eigenschaft als Kirchenmusiker der Gemeinde ist der Kantor in der Regel auch Organist respektive Pianist und begleitet den Gemeindegesang. Annähernd alle Gemeinden handhaben hierfür ein Gesangbuch. Auch bekleidet der Kantor in der Liturgie vieler Kirchen und Synagogen ein eigenständiges Amt als Vorsänger im Gottesdienst. Ein Kantor ist meistens auch Leiter einer Kantorei, zu der Kinderchor, Kirchenchor, Posaunenchor, und unter Umständen noch ein Begleitensemble für Kantaten gehört, momentan okkasionell auch noch Band und Gospelchor.
In Mitteldeutschland und zu früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff "Kantor" (auch "Kanter" ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers ebenso war (z. B. in der Magdeburger Börde).
Jede Menge Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt angrenzend dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.
Ein Vikariatskantor ist der Kantor eines Vikariates der Römisch-Katholischen Kirche.
Ein Kreiskantor bzw. Bezirkskantor ist der Kantor eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche.
(TID 30173)
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