Kantor
Aus Schlauweb
Der Kantor (lat. cantare, singen) ist ein Vorsänger besser gesagt ein Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren, namentlich mit dieser Bezeichnung, gibt es in evangelischen (wie in Leipzig den Thomaskantor, in Dresden den Kreuzkantor), in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden (Chazzan).
Als Kantor oder Kantorin wird auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person bezeichnet, wobei Kantoren wenigstens bei der evangelischen und katholischen Kirche im Hauptberuf tätig sind. Bei hervorragenden musikalischen Leistung und entsprechender Tätigkeit kann dieser Titel auch nebenamtlichen Kirchenmusikern als Höflichkeitstitel verliehen werden.
In seiner Eigenschaft als Kirchenmusiker der Gemeinde ist der Kantor zumeist auch Organist vielmehr Pianist und begleitet den Gemeindegesang. Fast alle Gemeinden benutzen hierfür ein Gesangbuch. Auch bekleidet der Kantor in der Liturgie vieler Kirchen und Synagogen ein eigenständiges Amt als Vorsänger im Gottesdienst. Ein Kantor ist des Öfteren auch Leiter einer Kantorei, zu der Kinderchor, Kirchenchor, Posaunenchor, und u.U. noch ein Begleitensemble für Kantaten gehört, momentan ab und zu auch noch Band und Gospelchor.
In Mitteldeutschland und zu früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff "Kantor" (auch "Kanter" ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers gleich war (z. B. in der Magdeburger Börde).
Etliche Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt anliegend dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.
Ein Vikariatskantor ist der Kantor eines Vikariates der Römisch-Katholischen Kirche.
Ein Kreiskantor bzw. Bezirkskantor ist der Kantor eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche.
(TID 30173)
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