Kommunionhelfer
Aus Schlauweb
In der römisch-katholischen Kirche können getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Verteilung der Kommunion beauftragt werden, um den Mangel an Klerikern (d. h. Priester und Diakone) oder an beauftragten Akolythen in einem Messe auszugleichen. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Tätigkeit beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, das bedeutet des geheiligten Brotes oder des verehren Kelches: (a) in den Fällen, in denen die Anzahl der anwesenden Vikar (oder beauftragten Akolythen) so gering ist, dass der Messe sich ohne ihren Einsatz ungebührlich in die Länge ziehen würde. (b) Ebenso können Kommunionhelfer die Kommunion außerhalb der Messfeier aus dem Tabernakel reichen (Kommunionfeier) sowie die Krankenkommunion überbringen. Dies geschieht jeweilig in Koordination mit dem zuständigen örtlichen Geistlichen. Statthaft ist die Anteilnahme eines Kommunionhelfers in der Messfeier besonders auch dann, wenn ohne seine Mithilfe die Kelchkommunion der Laienchristen sich nicht oder nur schwer ermöglichen lässt.
Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist chronologisch begrenzt. Sie begründet keine sonstige liturgische oder übrige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann die selbe Person verschiedene übrige Aufgaben im Messe oder der Gemeinde auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor oder Pastoral-/Gemeindereferent). Der Tätigkeit als Kommunionhelfer ist allerdings nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben. Ein künftiger Diakon und Pastor muss vor seiner Ordination den Tätigkeit als beauftragter Akolyth versehen.(TID 162170)
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