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Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl

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Dies ist eine Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach fortgeschriebener Bevölkerung. Die Daten beziehen sich auf den 31. Dezember 2004. Im Großen und Ganzen hatte die Bundesrepublik Deutschland 82 500 849 Einwohner.


Rang Bundesland Fortgeschriebene</br>Bevölkerung</br>31. Dez. 2004 Anzahl
Stimmen
im
Bundesrat
Verhältnis
(Einwohnerzahl) zu
(Anzahl Stimmen im Bundesrat)
Vergleich der Stimmkraft
eines Einwohners
mit der Stimmkraft
eines Einwohners
von NRW
1 Nordrhein-Westfalen 18 075 352 6 3.013.281 1,00
2 Bayern 12 443 893 6 2.070.500 1,46
3 Baden-Württemberg 10 717 419 6 1.782.369 1,69
4 Niedersachsen  8 000 909 6 1.333.819 2,26
5 Hessen  6 097 765 5 1.219.553 2,47
6 Sachsen  4 296 284 4 1.074.062 2,81
7 Rheinland-Pfalz  4 061 105 4 1.014.750 2,97
8 Berlin  3 387 828 4 846.732 3,56
9 Schleswig-Holstein  2 828 760 4 705.750 4,27
10 Brandenburg  2 567 704 4 641.926 4,69
11 Sachsen-Anhalt  2 494 437 4 623.609 4,83
12 Thüringen  2 355 280 4 588.820 5,12
13 Hamburg  1 734 830 3 579.000 5,20
14 Mecklenburg-Vorpommern  1 719 653 3 573.218 5,26
15 Saarland  1 056 417 3 352.501 8,55
16 Bremen   663 213 3 221.214 13,62

Die Unterlagen zur fortgeschriebenen Bevölkerung zum Stand 31. Dezember 2004 wurden aus der Elektronischer Karteikasten des Statistischen Bundesamts übernommen (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon).

Bis jüngst war Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung auf die Einwohnerzahl noch das dreizehntgrößte Bundesland. Mittlerweile (spätestens seit 2004) wurde Mecklenburg-Vorpommern aber von Hamburg überholt und steht nun an vierzehnter Stelle (siehe oben in der Tabelle).

Je größer ein Bundesland in Verbindung auf seine Einwohnerzahl ist, desto mehr Bevölkerung eines solchen Bundeslands teilen sich eine Stimme im Bundesrat und desto weniger Stimmkraft hat ein Bürger eines solchen Bundeslands im Bundesrat. Dies gilt für sämtliche Bundesländer.

Ein Bewohner des Bundeslands Bremen zum Beispiel teilt sich eine Stimme im Ländervertretung mit 221.214 anderen Einwohnern seines Bundeslands, also mit 13,62-mal weniger Einwohnern als ein Bürger des Bundeslands Nordrhein-Westfalen, welcher sich seine Stimme im Ländervertretung mit 3.013.281 Einwohnern teilt. Somit hat ein Bewohner des Bundeslands Bremen im Ländervertretung 13,62-mal mehr Stimmkraft als ein Bewohner des Bundeslands NRW (siehe oben in der Tabelle).

Verfassungsrechtlich ist in der Literatur umstritten, ob die Einwohnerzahl (Deutsche und gebietsansässige Ausländer) oder nur die Zahl der ansässigen deutschen Staatsbürger (Deutsche i. S. des Art. 116 des Grundgesetzes mit Wohnsitz im Inland) maßgeblich ist. Praxis des Bundesrates ist die Ermittlung nach der Einwohnerzahl auf Grundlage des „Ergebnisses der amtlichen Weiterführung der Bevölkerungszahlen, sofern nicht die Ergebnisse einer amtlichen Volkszählung vorliegen“. In der Literatur wird diese Praxis für nicht verfassungsgemäß gehalten.

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