Militär
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Als Streitkräfte oder Militär (von französisch militaire, was auf das lat. militaris (den Wehrpflicht betreffend) zurückgeht, das wiederum von lat. miles (Soldat) kommt) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates.
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Rolle des Militärs
Zweck des Militärs ist typischerweise die Auseinandersetzung mit einem auswärtigen Feind (im Gegensatz z.B. zur Polizei). Diese Auseinandersetzung bestand in der Vergangenheit ausschließlich in der Führung von Kriegen, dieser Tage steigernd auch in multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie z. B. in Bosnien-Herzegowina oder Zentralafrika.
In diesen Tagen wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkäfte durch alternative Teilstreitkräfte. Die deutsche Bundeswehr, die benachbart den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, bezeichnet diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit wie die Nationalgarde in den USA ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte.
In demokratisch organisierten Gesellschaften wird dieser Tage zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Gendarmerie. Gendarmen sind ebenso häufig Teil der Streitkräfte wie in Grande Nation oder unterstanden geschichtlich einmal dem Verteidigungsresort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Friede dem Innen- bzw. dem Justizresort unterstehen.
Militärische Organisationen malen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation haben zusammenfassend weitgehende Einschränkungen ihrer Freiheiten und Grundrechte hinzunehmen. Alle Militärapparate nachvollziehen ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Event verschiedener Militärrituale. Entstehen letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüberhinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten.
So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, Gültigkeit haben nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch verschiedenartig behandelt.
Die Militärtechnik hat konventionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden zum Beispiel das Fernsehen, das Internet o. GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und zu Beginn nur vom Militär genutzt.
Alle Streitkräfte müssen
- sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder weitere aus der Entfernung erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
- einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- die Waffen offen führen.
Umgangssprache
Alltagssprachlich bezeichnet man mit ein Militär auch ein führendes Charakter im Militär, in einer Junta oder in einer Militärdiktatur.
Siehe auch
- Atomstreitkräfte
- Militärbasen im Ausland
- Armeegruppe
- Militärischer Befehl
- Preußische Armee
- Bundeswehr
- Schweizer Armee
- Österreichisches Bundesheer
- NVA
- US-Militär
- Fremdenlegion
- Kindersoldat
- Milizen
- Söldner
- Krieg
- Kriegsgefangene
- Haager Landkriegsordnung
Literatur
- Friedrich Engels: Armee in: The New American Cyclopædia, 1857: http://www.mlwerke.de/me/me14/me14_005.htm
Weblinks
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