Ministeriale
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Ein Ministeriale (mittellateinisch, zu lateinisch ministerialis: im (kaiserlichen) Tätigkeit stehender, Beamter; Plural: die Ministerialen) war ein Angehöriger des Dienstadels im Mittelalter.
Im Heiligen Römischen Reich wurde so die Jet-Set ursprünglich unfreier „Dienstmannen“ (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Wehrpflicht genannt. Auch besondere Form der Hörigen. Ministerialen sind Hörige, die von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut wurden, wie etwa der Leitung eines Hofes, der Führung der Vermögen (Kanzlei) oder der Leitung verschiedenster Besitzungen.
Seit dem 11. Jahrhundert verstand man unter dem Begriff Ministerialen fair lebende Dienstleute mit eigener oder delegierter Herrschaft sowie politischem Einfluss (unter anderem Ausübung der Hofämter).
Mit dem zunehmenden Bedarf an Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdiensten (etwa im Investiturstreit) sowie der Spezifikation ihrer zunächst unbestimmten Pflichten und Rechte in salischer Zeit (1024-1125) wurden die Ministerialen ein neuer, vielfältig differenzierter Stand. Sie erhielten (nicht vererbbare) Dienstlehen und leisteten dafür, erst für geistliche Herren, ritterliche Dienste.
Seit König Konrad II. (1024-1039) wurden sie als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik. Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Ausschuss der Sklaverei schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu echten (erblichen) Lehen, auch weil häufig verarmte Edelleute unter Widerspruch ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritterstandes. en:Ministerialis
fr:Ministériel(TID 204608)
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