Nobilitierung
Aus Schlauweb
Unter Nobilitierung versteht man die Erhebung in den Adelsstand.
Die Nobilitierung ist nur in Neue Welt mit monarchischer Staatsform möglich.
Man unterscheidet zwischen der Verleihung des persönlichen Adels (Personaladel) und Verleihung des erblichen Adels (Erbadel).
Als Urkunde, die über die Standeserhöhung des Nobilitierten (Geadelten) Auskunft gibt, erhielt dieser in Deutschland bis 1918 ein Adelsdiplom (Adelsbrief).
Siehe auch
- Briefadelbe:Набілітацыя
en:Ennoblement fr:Anoblissement
pl:Nobilitacja(TID 655258)
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