Pallium
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| Bild:Disambig-grau2.png | Dieser Artikel befasst sich mit dem Pallium, das von römisch-katholischen Metropoliten aus zweiter Hand wird. Für sonstige Bedeutungen siehe Pallium (Begriffsklärung). |
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Das Pallium ist das Amtsabzeichen der Metropoliten der Lateinischen Kirche. Es ist ein ringförmiges, ca. 5-15 cm breites Band, eine Art Stola, und wird über dem Messgewand getragen. Auf das Pallium sind sechs schwarze Seidenkreuze gestickt. In die Enden auf der Brust und auf dem Rücken sind Bleistücke zur Beschwerung eingenäht. Oft wird das Pallium mit wertvollen Nadeln geschmückt, die ursprünglich zur Befestigung auf dem Messgewand dienten.
Das Pallium wird aus der Wolle zweier Schafe gefertigt, die vom Papst im Letztes Jahr am Tag der hl. Agnes (21. Januar) gesegnet wurden. Da deren Wolle in diesen Tagen nicht länger für alle neu ernannten Metropoliten ausreicht, wird auch alternative Wolle hinzugefügt. Gesponnen und gewoben werden die Pallien von den strikt klausurierten Nonnen des Klosters Santa Cecilia in Trastevere.
Bis ins 3. Jahrhundert war das Pallium Teil der Kluft hochrangiger staatlicher Beamter. Nach der konstantinischen Wende wurde es auch von geistlichen Würdenträgern übernommen. Der Kaiser, später der Papst, zeichnete damit verdienstvolle Bischöfe aus.
Seit dem 9. Jahrhundert ist das Pallium Teil der Distinktion (Pontifikalien) eines Metropoliten und wird diesem vom Kirchenoberhaupt verliehen. Es wird am Vorabend des Festes Peter und Paul gesegnet und in der Confessio des Petersdoms (Grab des Anbeten Petrus unter dem Hauptaltar) in einem goldenen Behältnis aufbewahrt, womit es zu einer Art Berührungsreliquie wird. Die Pallien geben dieser Nische die Bezeichnung Palliennische. Fälschlicherweise wird die goldene Schatulle, in der die Pallien aufbewahrt werden, oft für den Reliquienbehälter der Gerippe des Anbeten Petrus gehalten.
Das Pallium gilt als äußeres Zeichen der Verbundenheit der Metropoliten mit dem Papst. Es wird herkömmlich am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus (29. Juni) in Rom verliehen. Die feierliche Übergabe ist verbunden mit einem Treueschwur des Metropoliten gegenüber dem Bischof von Rom und seinen Nachfolgern. Gemäß Kirchenrecht muss ein Metropolit (d.h. ein Erzbischof mit eigener Kirchenprovinz) das Pallium innerhalb von drei Monaten nach seiner Ernennung vom Nachfolger Petri erbitten. Gebraucht wird das Pallium nur innerhalb der entsprechenden Kirchenprovinz. Allein der Stellvertreter Christi auf Erden darf das Pallium tragen, wann und wo immer er will. Die Überreichung des Palliums ist die einzige Gelegenheit bei der man zur gleichen Zeit und am gleichen Ort zwei oder zahlreiche Erzbischöfe mit Pallium sehen kann.
Das Pallium ist nicht übertragbar und muss daher mit dem verstorbenen Metropoliten das letzte Geleit geben werden.
Bischof von RomBenedikt XVI. trägt seit seiner Amtseinführung ein Pallium mit purpurnen Kreuzen, das nicht wie seit Jahrhunderten üblich verkürzt und verschmälert in Y-Form auf Brust und Rücken endet, für wie in früher Zeit des Papsttums die Enden des in V-Form gebildeten Kragens über die linke Schulter hängen lässt (vgl. Abbildung von Innozenz III.). Man interpretiert dies als einen Schritt auf die getrennten Kirchen der Orthodoxie hin, die das Omophorion in ähnlicher Form kennen.da:Pallium en:Pallium fr:Pallium it:Pallio nl:Pallium no:Pallium pl:Paliusz sl:Palij
sv:Pallium(TID 52552)
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