Raumplanung
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Aufgaben und Definition der Raumplanung
Aufgaben
Die Aufgabe der Raumplanung gemäß § 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Verbindung auf die unterschiedliche Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum gemeinsam in Übereinstimmung bringt. Dabei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und der Zusammenhalt Europas geschaffen werden.
Da das Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung nicht verbindlich definiert, für stellt einen Hyperonymie dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung und die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) und informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.
Definition
Es fällt den Raumplanern oft schwer, eine Begriffserklärung für ihre Disziplin zu finden, weil oft inhaltliche Wertungen Teil der Begriffsbestimmung werden sollen.
Der mittlerweile emeritierte Lehrstuhlinhaber für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund Heinrich Schoof definiert Raumplanung folgendermaßen: „Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers wichtig sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet." (Schoof, Heinrich: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999)
Geschichte
In Deutschland und Österreich etablierte sich die wissenschaftliche Raumplanung mit der Ostforschung und Volks- und Kulturbodenforschung in der Zwischenkriegszeit. Die Raumplanerinnen beschäftigten sich u.a. mit Lebensraum-Konzepten, der Umvolkung und Überfremdung so genannter "Volksgruppen" und der Bevölkerungspolitik für die deutschen Siedlungsgebiete. Apodiktisch hatte Hans Grimm großen Einfluss auf die Raumplanungsforschung, fachliche Impulse kamen von dem Sozialgeograph Friedrich Ratzel. Raumplaner durchmachen im Nationalsozialismus einen Karriere-Boom. An dem Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Nach der Befreiung 1945 gab es in der Teutonia weder personell noch zu den bisherigen Forschungen, zu ihrer Methodik und ihrem Wortgut größere Veränderungen.
- Siehe auch: Aktion Ritterbusch, Ostforschung
Ebenen der Raumplanung in Deutschland
Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht verweigern darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip"). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:
- Auf der Ebene des Bundes: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Raumordnungsbericht
- Auf der Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan
- Auf der Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan oder Gebietsentwicklungsplan in NRW
- Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)
Strukturen der Raumplanung in Deutschland - Planungsebenen
Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.
Europaebene: Auf europäischer Ebene erfolgt die Abstimmung mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie die EU, die EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie die europäische Tagung der Verkehrsminister. Benachbart gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z.B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer oder das EU finanzierte COMMIN Projekt, das sich auf das Baltikum spezialisiert hat.
Bundesebene: Die nationale Ebene, also der Bund, hat nur die Rahmenkompetenz. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Lehre und Verbänden, unterstützt.
Landesebene: Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das BMI und in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber unregelmäßig auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.
Regionsebene: Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Land selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim BehördenmodelI wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe geachtet und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z.B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.
Spitzenverbände, Fachakademien: Neben diesen behördlichen Institutionen befassen einander Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind zuerst der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Schulung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Hochschule für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und die Deutsche Hochschule für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Charakter und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.
Übersicht über das Planungssystem in Deutschland
| Planungsebene | Institution | Programm, Plan | Fachplanung |
| Europäische Union | Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) | Empfehlungen und Texte der Konferenzen | Einwirken auf alle Ebenen |
| Bundesrepublik | Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung | Bundesraumordnungsprogramm | |
| Bundesland | Oberste Landesplanungsbehörde | Landesentwicklungsprogramm, -plan | |
| Region | Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident | Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan) | |
| Gemeinde | Magistrat, Baudezernat | Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung | |
| Haus, Objekt | Bauherr, Architekt | Bauplan | |
frei nach: H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB
Aus- und Weiterbildung
Studium der Raumplanung in Deutschland
Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen gelehrt werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber aufwärts gibt es zusätzliche Studienfächer, etwa Architektur, Geographie oder auchVermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird. Auch wenn die Raumplanung als querschnittsorientierte Disziplin gilt, schließt das Studieren in der Regel mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.).
An folgenden deutschen Universitäten werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:
- Universität Dortmund (Raumplanung)
- Technische Universität Kaiserslautern (Raum- und Umweltplanung)
- Technische Universität Berlin (Stadt- und Regionalplanung)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus (Stadt- und Regionalplanung)
- Technische Universität Hamburg-Harburg (Stadtplanung)
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Stadtplanung)
- Universität Kassel (Stadt- und Landschaftsplanung)
Darüber aufwärts vorliegen andere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Architektur/Städtebau)
- Universität Bayreuth (Geographie/Raumplanung)
- Universität Bonn (Vermessungswesen/Städtebau)
- Technische Universität Darmstadt (Architektur/Städtebau, Bauingenieurwesen/Umwelt- und Raumplanung)
- Universität Hannover (Architektur/Städtebau)
- Universität Karlsruhe (TH) (Bauingenieurwesen/Raum- und Infrastrukturplanung)
- Technische Universität München (Architektur/Städtebau)
- Fachhochschule München (Vermessungswesen/Geoinformatik)
- Universität Stuttgart (Bauingenieurwesen, Architektur/Städtebau, Umweltschutztechnik)
- Technische Fachhochschule Stuttgart (Architektur/Städtebau/Stadtplanung)
- Universität Trier (Angewandte Geographie/Raumentwicklung)
- Bauhaus-Universität Weimar (Architektur/Städtebau/Europäische Urbanistik)
Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Element des juristischen Studiums, wieso an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät daneben Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.
Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland
Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist auf der einen Seite ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Bedingen Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Hochschulausbildung vermittelte Wissen hinausgehen.
Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Hilfe bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Fokus in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Angrenzend bestehen überlicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen fit von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Expertise vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.
Einige öffentliche und private Planungsträger, z. B. Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Expertise zu stärker werden und sich praxisgerecht einzuarbeiten.
Studium der Raumplanung in Österreich und der Schweiz
In Österreich kann Raumplanung an der Technischen Universität Wien belesen werden. In der Schweiz ist das Studieren der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: als Nachdiplom-Studium an der ETH Zürich oder an der HSR Akademie Rapperswil.
Berufsverbände/Interessenvertretung
In Deutschland wetteifern zwei Berufsverbände um die Mitgliedschaft und Interessenvertretung von Raumplanerinnen und Raumplanern:
- Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL)
- Informationskreis für Raumplanung e. V. (IfR)
Mitglieder der SRL erhalten kostenfrei die Magazin "PlanerIn", das Gegenstück des IfR heißt "RaumPlanung". Alle beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen in der PlanerInnenszene.
In der Eidgenossenschaft heisst der Berufsverband
- Fachverband Schweizer RaumplanerInnen (FSU).
Siehe auch: Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, Informationskreis für Raumplanung e. V., Punkt-axiales System
Ebenen der Raumplanung in Österreich
Bundesebene:
Trotz massiven Einflussmöglichkeiten auf den Raum hat der Bund keine Raumplanungskompetenz in Österreich. Es gibt auch kein Bundesraumordnungsgesetz. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), die eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Abstimmung der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene ist, hat nur empfehlenden Charakter.
Landesebene:
Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Legislative auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedliche Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen.
Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinde verbindlich sind.
Die Landesplanung ist darüber auf für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.
Gemeindeebene:
Die Gemeinden aufweisen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen.
In den meisten Ländern stillstehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz.
Literatur
- Heuel-Fabianek, B., Kühn, K., Mank, G.: Raumverträglichkeitsstudie (RVS) für die Europäische SpallationsNeutronenQuelle ESS am Standort Forschungszentrum Jülich. Vorhabenbezogene Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirks Köln – Teilabschnitt Region Aachen. 2003. ESS-Bericht "ESS 03-134-M. ISSN 1433-559X
- H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB, ISBN 382528106X
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1999): Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Hannover
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2005): Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover: ARL, ISBN 3888385555
- Langhagen-Rohrbach, Christian (2005): Raumordnung und Raumplanung, Darmstadt: WBG, ISBN 353418792X
Weblinks
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Alle Bauordnungen
- Deutsches Institut für Urbanisitik
- Institut fuer Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen
- International Network of Urban Research and Action
- Institut für Raumplanung an der Universität Dortmund
- Planum - the European Heft of Planning
- planungsstudium.net
- Zentralinstitut für Raumplanung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Österreichisches Institut für Raumplanung (ÖIR)
- Informationskreis für Raumplanung (IfR) e.V.
- Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL e.V.)
- Link-Portal zur Stadt- und Regionalentwicklung
Internetseite des COMMIN Projektes zur Vernetzung innerhalb der Baltikregion.
cy:Cynllunio en:Spatial planning fr:Aménagement du territoire nl:Ruimtelijke ordening
pt:Zoneamento(TID 20400)
1991/69