Warning: Invalid argument supplied for foreach() in /home/schlauweb_de/schlauweb.de/rssfetch/xmlparser.php on line 42
Recht - Schlauweb
Schlauweb.de
Das Lexikon im Internet
Suche:   

Recht

Aus Schlauweb

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Recht laut herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Einrichtung wird allgemein als "objektives Recht" bezeichnet. Es besteht im Großen und Ganzen aus einer unüberschaubar großen Zahl von Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt die Rechtssysteme wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht artikuliert werden.

Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht, ein Anspruch (zum Beispiel eines Verkäufers auf den Kaufpreis) oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.

Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist dieser Tage das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law (Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law) abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht hinauf übrige Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Die rechtsphilosophische Tendenz der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber - ein Recht, dass schon vor dem Staat existiert haben muss. Die Naturrechtslehre verlangt dabei ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Leute oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht berechtigt durch staatliche Legislative geändert werden kann.

Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – erstmal das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Eine Bestimmung des Begriffs Recht kann von zwei grundsätzlich verschiedenen Ansätzen ausgehen:

  • einem formalen Rechtsverständnis, das auf Entstehung und Wirkungsweise abstellt, oder
  • einem mehr inhaltlichen Verständnis, das sich damit befasst, welche Bewertungen dem Recht zu Grunde liegen, ob es einen gerechten Interessenausgleich findet und bestimmten Werten (Vernunft, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit) entspricht oder vollziehen soll.

Im formalen Sinn bezeichnet der Begriff Recht die Summe der geltenden Rechtsnormen (geschriebene und ungeschriebene). Rechtsnormen wiederum sind Regeln für das Verhalten einzelner Volk oder menschlicher Gemeinschaften, die dazu dienen, deren Zusammenleben zu ordnen und Konflikte zu lösen, und deren Einhaltung durch organisierten Zwang durchgesetzt werden kann.

Ein auf das inhaltliche Verständnis gerichteter Aphorismus zur Kunstfertigkeit der Fabrikation von Rechtsnormen ist aus der Antike überliefert und steht am Beginn der Digesten: „Ius est ars boni et aequi.“{{#if: | ({{#if: | : }}) | {{#if: | () }}

}}

(TID 647198)

(lat. „Recht ist die Kniff des Guten und des Gerechten.“)

Über diese Kernbedeutung aufwärts gestatten sich die vielen Facetten des Rechtsbegriffs kaum verschiedenartig als in einer Begriffsabgrenzung (meist in Begriffspaaren) darstellen:

Recht, Moral und Sitte

Recht und Moral decken sich häufig, jedoch nicht immer. Recht bezieht sich meist auf das äußere Verhalten des Menschen, während sich die Moral an die Gesinnung des Volk wendet. Das Recht unterscheidet sich von der Moral auch durch die Art, wie es unbedingte Rang fordert und in einem normierten Verfahren durch von der Gemeinschaft autorisierte Organe (Justiz, Sicherheitsbehörden) zwangsweise durchgesetzt wird. Moralisches Verhalten ist in der Gemeinschaft nur erzwingbar, soweit es durch das Recht gefordert wird. Und Recht entstammt oft moralischen Bewertungen. Es gibt allerdings auch moralisch neutrale Rechtssätze, z. B. das Links- oder Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr.

Eine Sitte wie eine Kleiderordnung kann jur. verbindlich sein: Richter und Rechtsanwälte sind ab und an legal verpflichtet, eine Robe zu tragen; Frauen aus Ländern des islamischen Rechtskreises sind in ihrer Vaterland rechtmäßig verpflichtet, ein Kopftuch zu tragen, müssen aber europäisch okkasionell aus den gleichen Gründen darauf verzichten.

Objektives Recht und subjektives Recht

Der Begriff objektives Recht umfasst im geschriebenen Recht die Rechtsordnung, das heißt die Vielfalt der rechtlichen Regelungen, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Leute zueinander oder zu übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen solchen Hoheitsträgern geregelt ist.

Wenn diese Regeln ausdrücklich gesetzt sind, spricht man von Rechtsnormen und dabei unter bestimmten Voraussetzungen von Gesetzen; es handelt sich dann um geschriebenes Recht. Diese Regeln können auch schon als Gewohnheitsrecht aus langjähriger Übung entstanden sein und als objektives Recht renommiert werden. Auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (Richterrecht) gehören aus rechtspositivistischer Sicht zum objektiven Recht. Nach neuerer Auffassung zählt man schließlich weiter zu diesem Punkt die einer Rechtsordnung zugrundeliegenden allgemeinen Rechtsgedanken. In diesen Fällen handelt es sich um ungeschriebenes Recht.

Unter subjektivem Recht versteht man die Vollziehungsbefehl eines konkreten Berechtigten, die sich aus dem objektiven Recht unmittelbar ergibt, oder die hieraus erworben wird.

Rechte und Pflichten

Aus einem Rechtsverhältnis resultieren als Rechtsfolgen einzelne Rechte und Pflichten beider Seiten. Der Verkäufer etwa hat ein subjektives Recht auf den Kaufpreis; der Käufer hat die Pflicht, diesen zu zahlen. Der Käufer dagegen hat ein Recht auf die Ablieferung und Übereignung der gekauften Ware (quid pro quo).

Formelles Recht und materielles Recht

Die Rechtsnormen, die Rechte und Pflichten regeln, bezeichnet man als materielles Recht, z. B. die Regelungen des Strafrechts, wann ein Mord vorliegt und wie er zu bestrafen ist, oder dass wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Vertragsverhältnis der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann.

Als formelles Recht werden dagegen diejenigen Regelungen bezeichnet, die dem Vorgang der Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts dienen, also gerade die Verfahrens- und Prozessordnungen der einzelnen Gerichtszweige. Sie regeln, meist nach den Rechtsgebieten unterschieden, die Zuständigkeit des Gerichts, das gerichtliche Verfahren und die Form der gerichtlichen Entscheidung. Dabei wird meist unterschieden zwischen einem Verfahren, in dem die grundlegenden Feststellungen getroffen werden (die meist mit einem Urteil enden), und einem Vollstreckungsverfahren, das der Durchsetzung der Gerichtsentscheidung dient.

Navteq Natural Guidance: Navigationsanweisungen sollen menschlich werden: Navteq will die Sprachanweisungen von Navigationsgeräten grundlegend überarbeiten. Künftig werden Sprachanweisungen so klingen, als würde sie ein Mensch erteilen. Damit soll die gesamte Navigation vereinfacht werden. (Ifa 2010, GPS)... Weiterlesen!

DivX: Neue Geräte, HTML 5 und ein Ersatz für Flash: DivX hat auf der Ifa nicht nur seine Partnerschaft mit dem Media Markt und neue DivX-fähige Endgeräte von Partnern angekündigt. Das Unternehmen will ab Freitag auch mit einer Browsererweiterung Flashplayer durch seinen eigenen, deutlich leistungsfähigeren DivX HiQ Webplayer ersetzen. (Flash, H.264)... Weiterlesen!

Grundlagen

Mit den Grundlagen des Rechts beschäftigt sich in erster Linie die Rechtsphilosophie.

Recht als Wertordnung

Dabei handelt es sich nicht um einen ungebundenen Willen, um Willkür. Dem Gesetzesbefehl liegen Wertungen, jeglicher Rechtsordnung eine bestimmte Wertordnung zu Grunde. Das Recht dient immer der Umsetzung von Wertvorstellungen. Die Annahme solcher Werte kann verschiedentlich begründet werden, etwa mit (religiösem) Glauben, mit ethischen Maßstäben oder einem mehr oder weniger intensiven Konsens der Rechtsgemeinschaft. Mit der Anfrage der inneren Rechtfertigung der gesetzlichen Gebote und Verbote befasst sich die Rechtsphilosophie. Die Frage, auf welchen Grundwerten eine Rechtsordnung basiert, betrifft das Problem, an welchem Maßstab sie sich messen möglich machen muss und auf welcher Grundlage sie verankert ist. Daran schließt sich auch unmittelbar die bedeutende Anfrage an, welchen Inhalt Richtig liegen kann. Auch bei der Fragestellung der praktischen Gestaltung einer Rechtsordnung spielt die Frage, wie Werte Einfluss auf Gesetz und Recht nehmen, eine wesentliche Rolle. Das deutsche Bundesverfassungsgericht postulierte in seinem Lüth-Urteil den Grundsatz, dass durch die Grundrechte des Grundgesetzes eine objektive Wertordnung für das gesamte Recht geschaffen wurde, und begründete damit die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten unter den Bürgern.

Aufbau der Rechtsnormen

Normbefehle (Rechtsnormen) werden im Voraus, vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung formuliert. Es muss daher zugleich geregelt werden, für welchen Fall sie gelten. So entsteht der Aufbau einer Rechtsnorm: „Wenn die Voraussetzungen A, B und C erfüllt sind, dann soll die Rechtsfolge R eintreten.“ Die Vielfalt der erforderlichen Voraussetzungen nennt man Tatbestand. Normen bestehen somit aus Tatbestand und Rechtsfolge.

Rechtsfolge ist das Entstehen von Rechten und Pflichten. Es gibt auch Normen, die als negative Rechtsfolge anordnen, dass Rechte und Pflichten gerade nicht entstehen (zum Beispiel: Wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ist ein Rechtsgeschäft nichtig).

Nette Nachbarn: Auch unter Bakterien gibt es einzelne selbstlose Wohltäter – und genau die helfen ganzen Gruppen von Mikroben, dem Angriff eines Antibiotikums zu widerstehen. Das haben US-Forscher bei der Untersuchung einer Kolonie von Escherichia-coli-Bakterien entdeckt, die sie mit täglich steigenden Mengen eines Antibiotikums traktierten. Überraschenderweise entwickelten nur ganz wenige Bakterien tatsächlich eine Resistenz gegen den Wirkstoff, beobachteten die Wissenschaftler. Trotzdem wurde die gesamte Kolonie stetig widerstandsfähiger gegenüber dem Medikament. Der Trick: Die resistenten Individuen produzierten einen Botenstoff, der ihren Artgenossen half, verschiedene Abwehrmechanismen gegen die tödliche Substanz zu aktivieren. Demnach entstehen resistente Bakterienkolonien völlig anders als bisher angenommen. ...... Weiterlesen!

N24 Dokumentation - Fünf Jahre auf dem Mars : Als 2004 die beiden NASA-Raumsonden Spirit und Opportunity auf dem Mars landeten, ging man von einer maximal sechsmonatigen Mission aus. Ihr Auftrag: die Suche nach Wasser auf dem roten Planeten. ... Weiterlesen!

Teilaspekte

Recht und Rechte gestatten sich nach verschiedenen Aspekten unterteilen.

Geltungsbereich

Nach dem Geltungsbereich unterscheidet man nationales (innerstaatliches) Recht, das innerhalb jedes einzelnen Staates gilt, Gemeinschaftsrecht einer Staatengemeinschaft und das Völkerrecht.

Das nationale Recht lässt sich nach dem Rechtsetzungsorgan noch weiter untergliedern. In einem Bundesstaat wie Deutschland gibt es Bundesrecht und Landesrecht. Unter der staatlichen Ebene gibt es öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) und berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts (Beispiel: Rechtsanwaltskammer), die für ihren Bereich ebenso Recht setzen können.

Das Völkerrecht wirkt über das Gebiet eines Staates hinaus. Es besteht aus Normen, die Rechte und Pflichten von Völkerrechtssubjekten regeln. Dabei handelt es sich in erster Linie um Staaten, aber auch um internationale Organisationen wie beispielsweise die Vereinten Nationen. Völkerrecht entsteht durch Staatsverträge zwischen zwei oder mehr Amerika oder durch Gewohnheit. Weiters gibt es allgemeine Rechtsgrundsätze des Völkerrechts.

Beim Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union ist umstritten, ob es sich um Völkerrecht oder – so die herrschende Meinung in der deutschen Rechtslehre – um ein Recht eigener Art handelt.

Öffentliches Recht und Privatrecht

Die Rechtsnormen werden in der Rechtswissenschaft in der Regel eingeteilt in öffentliches Recht und Privatrecht. Das öffentliche Recht ist meist gekennzeichnet von einem Über-/Unterordnungsverhältnis, das Privatrecht meist von gleichgeordneten Rechtsbeziehungen.

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder anderen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger oder Vereinigte Staaten zueinander. In diesem Sinne gehört zum öffentlichen Recht namentlich das Staatsrecht, das Völkerrecht, das Kirchenrecht, aber auch das Strafrecht, dazu die Prozessrechte, also namentlich auch das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht, sowie das gesamte Verwaltungsrecht mit zum Beispiel dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht. Im Unterschied zum Privatrecht ist im öffentlichen Recht der Einzelne als juristisch untergeordnet definiert, also Untertan, während im Privatrecht zwischen den Einzelnen Gleichberechtigung herrscht.

Das Privatrecht regelt demgegenüber die Rechtsbeziehungen der einzelnen Personen zueinander. Dazu gehört gerade das bürgerliche Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht), in Deutschland in der Regel im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das Handelsrecht, das Urheberrecht und das Privatversicherungsrecht.

Absolute Rechte und relative Rechte

Absolute Rechte nennt man Rechte, die absolut Gültigkeit besitzen (das heißt von jedermann zu beachten sind), wie etwa das Eigentum, das Urheberrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Habseligkeiten an einer Sache gibt dem Eigentümer die Befugnis, nach Belieben mit der Sache zu verfahren und zusätzliche von alle Einwirkung auszuschließen. Man spricht deshalb auch von einem „Herrschaftsrecht“, einem dinglichen Recht oder einem Recht „an einer Sache“. Nahe dem Habseligkeiten als grundsätzlich umfassendem Herrschaftsrecht gibt es beschränkte dingliche Rechte, die den Nutzung nur in bestimmten Beziehungen gestatten, wie den Nießbrauch. Auch das ist ein absolutes Recht.

Relative Rechte sind Rechte, die sich gegen bestimmte Personen richten. Unter den relativen Rechten ist von zentraler Bedeutung der Anspruch, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können (vgl. § 194

(TID 409122)

Bürgerliches Gesetzbuch). Dazu gehören typischerweise die Rechte aus Verträgen, z. B. beim Kaufvertrag der Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung und reziprok des Verkäufers auf Löhnung des Kaufpreises, aber auch jede Menge andere, z. B. der Schadensersatzanspruch aus Nichteinhaltung wegen der Verletzung des Körpers oder von Sachen anderer. Eine besondere Art von subjektiven Rechten sind Gestaltungsrechte, welche die Prokura geben, subjektive Rechte zu begründen, zu verändern oder aufzuheben – typischerweise etwa Kündigungserklärungen, die Anfechtung von Willenserklärungen oder der Rücktritt vom Vertrag.

DivX: Neue Geräte, HTML 5 und ein Ersatz für Flash: DivX hat auf der Ifa nicht nur seine Partnerschaft mit dem Media Markt und neue DivX-fähige Endgeräte von Partnern angekündigt. Das Unternehmen will ab Freitag auch mit einer Browsererweiterung Flashplayer durch seinen eigenen, deutlich leistungsfähigeren DivX HiQ Webplayer ersetzen. (Flash, H.264)... Weiterlesen!

Canon: Schwarz-Weiß-Laserdrucker erzeugt 40 Seiten pro Minute: Canon hat mit dem i-Sensys LBP6750dn einen netzwerkfähigen Schwarz-Weiß-Laserdrucker ins Programm genommen, der bis zu 40 Seiten pro Minute ausgeben kann und über eine automatische Duplexeinheit für den beidseitigen Druck verfügt. Er ist vor allem für Arbeitsgruppen und kleine Firmen konzipiert. (Drucker, Canon)... Weiterlesen!

Rechtsquellen

Den Begriff Rechtsquelle kann man in einem weiten und einem engen Sinn verstehen. In einem weiten Sinn betrifft er alle Faktoren, die das objektive Recht prägen. Diesem Begriff nach fallen etwa die rechtswissenschaftliche Lehre, die Praxis der Verwaltung und das Rechtsempfinden der Bürger und Rechtsanwender darunter.

Dem engeren Begriff nach ist all das Rechtsquelle, was für den Rechtsanwender verbindliche Rechtssätze erzeugt. Die Fragestellung nach den Rechtsquellen ist besonders vor dem Hintergrund des Gewaltenteilungsprinzips relevant, denn danach entscheidet sich, wer verbindliche Rechtssätze schaffen darf. Besonders wichtig ist als Rechtsquelle daher das geschriebene, in einem verfassungskonformen Verfahren geschaffene Recht sowie die Verfassung selbst. Benachbart gibt es als Rechtsquelle auch das Gewohnheitsrecht, welches gerade im Bereich des Völkerrechts noch eine große Rolle spielt.

Unter die genannten Kategorien fallen im Einzelnen die folgenden Rechtsquellen:

Völkerrecht

Die Rechtsquellen des Völkerrechts sind in Artikel 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH-Statut) aufgezählt. Diese Vorschrift legt fest, welche Quellen der Internationale Gericht (IGH) seinen Entscheidungen zu Grunde zu legen hat. Dies sind im Einzelnen:

Einzig Rechtserkenntnisquellen (Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen, Art. 38 Abs. 1 Buchst. d IGH-Statut) sind richterliche Entscheidungen (Richterrecht) und die anerkannten Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtler.

Europäisches Gemeinschaftsrecht

Die Rechtsquellen des Europarechts gestatten sich folgendermaßen unterteilen:

  • Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge: EU-Vertrag, EG-Vertrag, Euratom-Vertrag und dazugehörige Anhänge und Protokolle);
  • Sekundäres Gemeinschaftsrecht (siehe Artikel 249 EG-Vertrag)
    • Verordnung (unmittelbar geltendes Recht)
    • Richtlinie (richtet sich an die Staaten, wirkt nur ausnahmsweise unmittelbar für den Einzelnen)
    • Entscheidungen
    • Empfehlungen
    • Stellungnahme

Innerstaatliches Recht

Daneben dem Recht, das von öffentlichrechtlichen Rechtsetzungsorganen gesetzt wird, sind Rechtsquellen für einzelne Rechte und Pflichten auch:

Unigine: Oil Rush als erstes Spiel geplant: Der Entwickler der Grafikengine Unigine will bis Ende des Jahres das Spiel Oil Rush veröffentlichen. Oil Rush basiert auf der Unigine-Engine und wird für Linux, Windows und die Playstation 3 entwickelt. Zu dem Spiel wird es auch ein Entwicklerkit für Mods geben. (Playstation, Linux)... Weiterlesen!

Qriocity: Sony bringt Videos und Musik ins Heimkino: Videos und Musik aus dem Netz will Sony mit seiner neuen Onlineplattform Qriocity auf Fernseher und Blu-ray-Player liefern. Damit startet Sony einen weiteren Versuch, Angeboten wie iTunes, Hulu oder Netflix Konkurrenz zu machen. (Film, Disney)... Weiterlesen!

Einzelne Rechtsgebiete

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass sich die Komplexität des menschlichen Zusammenlebens in der Rechtsordnung widerspiegelt. Die dadurch bedingte Stofffülle führt ihrerseits dazu, dass sich das Recht in viele Teilgebiete aufgliedern lässt, was überwiegend stimmig der juristischen Ausbildung unabkömmlich ist.

Die traditionelle Aufteilung des Stoffs in der an den Hochschulen gelehrten Rechtswissenschaft nimmt dabei primär auf die bereits geschilderte Aufteilung in das Privatrecht zum einen und das öffentliche Recht andererseits Bezug. Nahe treten das Strafrecht und das Prozessrecht. Alle beide sind unnachsichtig genommen Glied des öffentlichen Rechts, da sie auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln. Die spezifischen Eigenheiten beider Rechtsgebiete lizenzieren jedoch ihre separate Heilverfahren in der Praxis sachgerecht erscheinen.

Das Privatrecht lässt sich weiter aufspalten in die einzelnen bürgerlichen Rechtsgebiete, also das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht, in das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Gesellschaftsrecht usf.

Das öffentliche Recht unterteilt sich weiter in die großen Bereiche des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Staatskirchenrechts. Das Steuerrecht, das ungegenständlich nur ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts ist, wird wegen seiner Bedeutung und seines Umfangs ebenso wie wegen seiner starken Bezüge zum Wirtschaftsrecht dieser Tage regelmäßig als eigenständiges Untergebiet des öffentlichen Rechts begriffen.

Eine schematische Übersicht über die Stoffgliederung des deutschen Rechts bietet der Artikel Systematische Struktur Deutsches Recht.

Tomtom Start XL: Einsteiger-Navigationsgerät mit Sechs-Button-Bedienung: Tomtom hat mit dem Start XL eine erweiterte Version des Start2 vorgestellt. Mit dem XL wird wieder die gewohnte Sechs-Button-Bedienung verwendet. Anders als beim Start2 gibt es eine Reihe von Komfortfunktionen. (Touchscreen, GPS)... Weiterlesen!

Wirkstoff gegen das Vergessen: US-Forscher sind auf einen zentralen Punkt bei der Entstehung von Alzheimer gestoßen: Sie haben ein Protein identifiziert, das entscheidend an der Bildung der auch als Plaques bezeichneten Eiweißverklumpungen beteiligt ist. Diese sind typisch für Alzheimer und scheinen eine wichtige Rolle beim Fortschreiten der Demenzerkrankung zu spielen. Die Ergebnisse sind besonders vielversprechend, da es bereits ein Medikament gibt, das das entdeckte Schlüsselprotein blockiert: Wie die Forscher schon in einer früheren Studie gezeigt haben, kann der Leukämie-Wirkstoff Imatinib dieses Protein gezielt unschädlich machen, ohne gesunden Zellen zu schaden. Um ihn gegen Alzheimer einsetzen zu können, müsste der Wirkstoff so verändert werden, das er auch das Gehirn erreicht. ...... Weiterlesen!

Zitate

  • „Die ursprüngliche Quelle des gegenwärtigen Rechtsbegriffs war die Disziplin der römischen Soldaten und die besondere Art ihrer kriegerischen Gemeinschaft.“{{#if: Max Weber

| (Max Weber{{#if: Wirtschaft und Gesellschaft | : Wirtschaft und Gesellschaft}}) | {{#if: Wirtschaft und Gesellschaft | (Wirtschaft und Gesellschaft) }}

}}

(TID 647198)

  • „Herrschendes Recht ist stets das Recht der herrschenden Klasse!“{{#if: Karl Marx

| (Karl Marx{{#if: | : }}) | {{#if: | () }}

}}

(TID 647198)


Drohender Staatsbankrott - EU stellt Griechenland unter Aufsicht : Die Europäische Union stellt Griechenland bei seiner Haushaltssanierung unter Aufsicht. Die Regierung in Athen plant massive Sparschritte. Im ganzen Land wächst deshalb der Unmut. Streiks drohen. ... Weiterlesen!

Opensolaris: Schillix wendet sich an Illumos: Die aktuelle Version 0.7.1 von Schillix soll die letzte Version sein, die den Opensolaris-Kern verwendet. Künftig wird Schillix auf dem Illumos-Projekt basieren. Das Illumos-Projekt ist als Fork von Opensolaris entstanden, nachdem Oracle das Projekt zunächst ignoriert hatte. (Sun, Oracle)... Weiterlesen!

Siehe auch

Nette Nachbarn: Auch unter Bakterien gibt es einzelne selbstlose Wohltäter – und genau die helfen ganzen Gruppen von Mikroben, dem Angriff eines Antibiotikums zu widerstehen. Das haben US-Forscher bei der Untersuchung einer Kolonie von Escherichia-coli-Bakterien entdeckt, die sie mit täglich steigenden Mengen eines Antibiotikums traktierten. Überraschenderweise entwickelten nur ganz wenige Bakterien tatsächlich eine Resistenz gegen den Wirkstoff, beobachteten die Wissenschaftler. Trotzdem wurde die gesamte Kolonie stetig widerstandsfähiger gegenüber dem Medikament. Der Trick: Die resistenten Individuen produzierten einen Botenstoff, der ihren Artgenossen half, verschiedene Abwehrmechanismen gegen die tödliche Substanz zu aktivieren. Demnach entstehen resistente Bakterienkolonien völlig anders als bisher angenommen. ...... Weiterlesen!

TPB AFK: Dokumentarfilm zeigt die Pirate-Bay-Gründer offline: Ein schwedischer Regisseur arbeitet an einem Dokumentarfilm über den Bittorrent-Tracker Pirate Bay und seine Gründer. Der Film soll nach dem Ende des Verfahrens gegen die drei Schweden über Tauschbörsen verbreitet werden. Die Produktion will der Regisseur über Spenden finanzieren. (Ogg, Tauschbörse)... Weiterlesen!

Literatur

Canon: Schwarz-Weiß-Laserdrucker erzeugt 40 Seiten pro Minute: Canon hat mit dem i-Sensys LBP6750dn einen netzwerkfähigen Schwarz-Weiß-Laserdrucker ins Programm genommen, der bis zu 40 Seiten pro Minute ausgeben kann und über eine automatische Duplexeinheit für den beidseitigen Druck verfügt. Er ist vor allem für Arbeitsgruppen und kleine Firmen konzipiert. (Drucker, Canon)... Weiterlesen!

Philips: 3D-Fernseher im Kinoformat: Philips bietet seinen Ultrabreitbildfernseher Cinema 21:9 nun auch in einer 3D-fähigen Platinum-Version. Die Bilddiagonale wurde zudem auf 147 cm (58 Zoll) vergrößert. (Fernseher, Display)... Weiterlesen!

Weblinks

in Hinblick auf Rights (Rechte)
Bild:Wiktionary-ico-de.png

(TID 646251)

Wiktionary: Recht – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

(TID 222120)

Bild:Wikiquote-logo.png
   

(TID 646251)

Wikiquote: Recht – Zitate

(TID 223246)

Bild:Wikisource-logo.png
   

(TID 646251)

Wikisource: Kategorie Recht – Quellentexte

(TID 260567)

Bild:Commons-logo.svg

(TID 646251)

Commons: Kategorie Recht – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

(TID 269231)

Bild:Wikinews-logo.png
   

(TID 646251)

Wikinews: Portal Recht – aktuelle Nachrichten

(TID 342006)


Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

(TID 693571)

an:Dreito

bg:Право cs:Právo en:Law en:Right eo:Juro es:Derecho fa:حقوق (قانونی) fi:Laki fr:Droit ia:Derecto it:Diritto ja:法 (法学) ja:権利 ky:Hukuk la:Ius nl:Recht pl:Prawo pt:Direito ro:Drept simple:Law sv:Lag sv:Juridik tr:hukuk

zh:法学

(TID 4501)

Garmin Nülink 1695: Navigationsgerät mit Navteq Traffic und 5-Zoll-Touchscreen: Mit dem Nülink 1695 ergänzt Garmin sein Sortiment an Navigationsgeräten mit Internetfunktion. Das neue Modell besitzt einen 5 Zoll großen Touchscreen, zeigt Kreuzungen möglichst realistisch und bietet Navteq Traffic für eine bessere Umgehung von Verkehrsstaus. (Touchscreen, GPS)... Weiterlesen!

Playstation Move im Test: Präzision mit 250 Millisekunden Verzögerung: Sonys Bewegungssteuerung ist da. Playstation Move setzt auf alles, was auf der Wii bereits funktionierte, und bringt Verbesserungen durch neue Technik und die Playstation-Eye-Kamera. (Playstation Move, Playstation 3)... Weiterlesen!


3033/105
Newsletter