Politische Grenze
Aus Schlauweb
Eine politische Grenze ist die Trennungslinie zwischen Staaten und abhängigen Gebieten. Wenn von einer "politisch-administrativen Grenze" die Rede ist, dann gehören außerdem auch die Trennungslinien zwischen den innerstaatlichen Verwaltungseinheiten mit zum Begriffsumfang.
Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. In der Gesamtheit fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.
In der Helvetien sind Grenzen von folgenden Verwaltungseinheiten bekannt:
- Staat
- Kantone
- Amtsbezirk, Bezirk bzw. Wahlkreise je nach Kanton. Manche Kantone verstehen diese Ebene nicht.
- Kreis, in wenigen Kantonen wie Kanton Graubünden o. Kanton Tessin
- Politische Gemeinde, außer Kanton Appenzell-Innerrhoden
- Stadtbezirk, Stadtkreis, Quartiere, Dorfkooperationen, Weiler je nach Gemeinde, falls existent bzw. verwaltungstechnisch relevant.
- Grundstücksgrenzen
Alltagssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen besser gesagt Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.
Siehe auch
sl:Državna meja(TID 134346)
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