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Stadtstaat

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Ein Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.

Historische Stadtstaaten stillstehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien. Diese Form fand in der Folge Ausbreitung u. a. in Phönizien und nach Griechenland. Die griechische Polis wurde zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat.

Stadtstaaten im MA waren etwa die großen Stadtrepubliken im heutigen Italien und Russland (unter anderem Venedig, Florenz oder Genua in Italien und Nowgorod und Pskow in Russland) und die Freien Reichsstädte im Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, wie Nürnberg, Straßburg oder aberFrankfurt am Main. Auch jede MengeSchweizer Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor.

Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Stadtstaaten: Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg und Lübeck, sowie direkt daneben zum Deutschen Bund die polnischsprachige Republik Krakau, die 31 Jahre später durch Österreich annektiert wurde. Frankfurt wurde 1866 von Preußen annektiert, Lübeck fiel 1937 der Ausdehnung Preußens zum Opfer.

Berlin wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch das Besatzungsstatut bis zur Wiedervereinigung 1990 geteilt, Berlin (West) war somit rundum von der DDR umgeben und hatte als Stadtstaat einen Sonderstatus. Es war nicht offizieller Komponente der BRD, wurde aber weitgehend so behandelt. Kapitale als Ganzes stand eigentlich bis 1990 unter dem so genannten "Vier-Mächte-Status" und war in der Rechtsprechung gelenkt durch die Besatzungsmächte.

Gegenwart

In der BRD gibt es in diesen Tagen zwei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Landes haben: Berlin und Hamburg. Bremen wird häufig auch als Stadtstaat angesehen, besteht aber aus zwei räumlich von gegenseitig getrennten Städten (Bremen und Bremerhaven). Die Stadtstaaten sind selbstverständlich als Länder auch im Bundesrat vertreten und annehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, das besagt, dass Stadtstaaten höhere Auflage pro Bewohner haben als die Flächenstaaten.

In Österreich, Spanien, Mexiko und Belgien sind Wien, Madrid, Mexiko-Stadt und Brüssel auch Stadtstaaten, wobei die Hauptstadtregion Brüssel aus mehreren selbständigen Gemeinden besteht. Ähnlich verhält es sich in Groß-London (Greater London).

Für die deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit aber und abermal die Möglichkeit einer Verschmelzung mit angrenzenden Ländern diskutiert, z.B. Bremen mit Niedersachsen, Hamburg mit Schleswig-Holstein, und Bundeshauptstadt mit Brandenburg. Für Bundeshauptstadt und Brandenburg wird diese wiederholt diskutiert, obschon ein Fusionsvertrag beim Plebiszit 1996 in Brandenburg nicht einmal die Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten (Quorum) erreichte (und von über 60% der Abstimmenden abgelehnt wurde).

Souveräne Stadtstaaten: Singapur (eigentlich Inselstaat), Monaco, Vatikanstadt

Nichtsouveräner Stadtstaat: Gibraltar

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Siehe auch

da:Bystat en:City-state es:Ciudad estado fi:Kaupunkivaltio gl:Cidade-estado he:עיר מדינה is:Borgríki ja:都市国家 ko:도시 국가 nl:Stadstaat nn:Bystat no:Bystat pl:Wolne miasto pt:Cidade-Estado ru:Город-земля (ФРГ)

sv:Stadsstat

(TID 10721)

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