Vereinte Nationen
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| Bild:Disambig-grau2.png | Dieser Artikel befasst sich mit der Organisation Vereinte Nationen. Andere Bedeutungen der Abkürzungen UNO, UN und VN unter UNO (Begriffsklärung), UN (Begriffsklärung) respektive VN (Begriffsklärung). |
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Bild:Flag of the United Nations.svg Fahne der Vereinten Nationen | |
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WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN –
FEST ENTSCHLOSSEN, | |
| Bild:UN map.png | |
| Amtssprachen | Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch |
| Generalsekretär | Kofi Annan (seit 1997) |
| Gründung | 26. Juni 1945 |
| Inkrafttreten der UN-Charta | 24. Oktober 1945 |
| Mitgliedstaaten | 191 |
| Hauptsitz | New York (USA) |
| Internetseite | www.un.org |
Die Vereinten Nationen (VN; engl. United Nations, UN; oft UNO für United Nations Organisation) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 191 Staaten der Erde und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen
Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Friede auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Angehöriger im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Eruption des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.
| Bild:United Nations HQ - New York City.jpg |
| Bild:UNO New York.JPG Gebäude der UNO in New York |
| Bild:UN building, Genevra.jpg |
US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Regierungschef Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 USA in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Zuarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Produktion einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Vereinigte Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Integration Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 USA unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern.
Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Majorität der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.
Die Vereinten Nationen haben ihren Zentrale in New York und drei andere Sitze in Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO-Sitze nicht in dem jeweiligen Land befinden, statt nur von diesen umgeben werden, d. h. dass der Internationale Gericht in Den Haag ist, oder der Hauptbüro der UNO in New York. In der UNO Gültigkeit besitzen Regeln eigener Art und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, womit ihre Souveränität deshalb nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO eine Art „Internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch sind ihre Einrichtungen exterritoriales Gebiet, korrespondierend dem von Botschaften.
Mitglieder der Vereinten Nationen
Aktuell sind 191 Mitgliedsstaaten mit einem Sitz in den UN vertreten. Für eine vollständige Liste, siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) o. Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (chronologisch).
Die 51 Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela.
1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Subjekt der UNO bei. Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz 2002.
Keine Mitglieder sind u. a. der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Amerika (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik Reich der Mitte nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 wenn schon eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die Republik Reich der Mitte nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seit vertritt die Volksrepublik China, als ständiges Typ im Sicherheitsrat, die chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen.
Die Finanzierung der UN
Die UN finanzieren sich hauptsächlich aus Beiträgen ihrer Mitgliedsstaaten. Man unterscheidet Pflichtbeiträge, Pflicht- Beitragsumlagen und freiwillige Beitragsleistungen.
Die Pflichtbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten dienen der Finanzierung des ordentlichen Haushaltes der Organisation sowie partiell auch der Verwaltungsaufgaben ihrer Spezial- und Nebenorgane. Die Höhe der prozentualen Pflichtanteile aller Mitgliedsstaaten wird mit Hilfe eines Beitragsschlüssels berechnet. Dieser wird alle drei Jahre auf Empfehlung eines Beitragsausschusses neu von der Generalversammlung festgelegt. Die letzte und augenblicklich gültige Änderung des Berechnungsschlüssels wurde im Dez. 2000 beschlossen und trat am 1. Jänner 2001 in Kraft. Die Höhe der Beiträge wird seither auf Grundlage des Bruttosozialproduktes eines Landes durchschnittlich der letzten viereinhalb Jahre (davor sechs Jahre) sowie in Abhängigkeit der Schuldenbelastung, des Pro-Kopf-Einkommens und der Währungsschwankungen berechnet. Dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 % zum ordentlichen Budget beitragen muss und höchstens 25 % des Haushalts tragen darf. Vereinigte Staaten von Amerika wie Südkorea, Singapur und Brasilien mussten nach einer Übergangsphase ab 2004 einen höheren Prozentanteil des UNO-Haushaltes übernehmen. Land der aufgehenden Sonne konnte dank seiner rückläufigen Wirtschaftsentwicklung mit einer leichten Beitragssenkung rechnen. Die Beiträge der USA wurden reduziert, der Anteil Deutschlands blieb obskur gleich. Einnahmeverluste die angesichts der dreijährigen Übergangsphase entstanden wurden durch eine Privatspende des Medienunternehmers Ted Turner (CNN) in Höhe von 34 Mio. US-Dollar ausgeglichen<ref name=TAZ-2000-12-28>Andreas Zumach: Erpressung zahlt sich aus. TAZ 28. Dez. 2000</ref>. Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004-2006 sind die USA mit 22 %, Nippon mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Großbritannien mit 6,1 % und Französische Republik mit 6 %. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 % bei, etwa die Hälfte entrichten nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Der Deadline zur Begleichung der Beiträge der einzelnen Mitliedsstaaten ist der 31. Jan. des jeweiligen Jahres<ref name=HSFK-98-02>Hessische Schenkung Friedens- und Konfliktforschung: Die USA und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? HSFK-StandPunkte 2/98</ref>. Das Zweijahresbudget(nur Pflichtbeiträge) der UN für 1998/1999 betrug 2,8 Mrd. US-Dollar. Die regulären Budgeteinnahmen der UNO sanken jedoch von 405 Mio. US-Dollar in 1997 auf nur noch 279 Mio. US-Dollar 1998. Zum Fristende im Jahre 1998 hatten bloß 27 von 185 Mitgliedsstaaten ihre Beiträge in voll von Höhe gezahlt. Ca. 75 % der Rückstände am regulären Topf und ca. 50 % der Beiträge beim Peacekeeping waren zu diesem Zeitpunkt auf die Beitragseinbehaltung der USA zurückzuführen<ref name="HSFK-98-02"/>.
Bei den Pflicht-Beitragsumlagen handelt es sich auch um von den Mitgliedsstaaten zu zahlende Pflichtbeiträge. Diese dienen jedoch ausschliesslich der Finanzierung von Friedensoperationen. Die momentan gültigen Beitragssätze für die Pflicht-Beitragsumlagen wurden 1973 von der Generalversammlung festgelegt. Die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten UN-Staaten ausgeben demnach nur 10 % ihres Pflicht-Beitrages am ordentlichen UN-Haushalt, also 0,0001 %. Die übrigen Entwicklungsländer müssen Mittel in Höhe von 20% ihres Pflichtbeitrag entrichten. Die Industrieländer löhnen einen Betrag in Höhe ihres vollen Pflichtbeitrags. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates hinblättern Beträge in Höhe ihrer Pflichtbeiträge zuzüglich der vermöge der Entlastung der Entwicklungsländer entstandenen Mindereinnahmen. Letztere werden nach dem Verhältnis der Höhe der einzelnen Pflichtbeiträge gewichtet umgelegt. Für die Pflicht-Beitragsumlagen werden vom ordentlichen Topf getrennte Konten verwendet.<ref name="KH-UNF-1999">Klaus Hüfner: UN-Finanzierung. (Stand 1999)</ref>
Freiwillige Beitragsleistungen werden für die Finanzierung von Spezial- bzw. Nebenorganen der UN wie z.B. dem UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), UNICEF (Kinderhilfswerk), UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen), UNHCR (Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) und WPF (Welternährungsprogramm) verwendet. Staaten können durch die freie Entscheidung der Höhe ihrer freiwilligen Leistungen erheblichen Einfluß auf die Schwerpunkte der Tätigkeiten der UN geltend machen<ref name="KH-UNF-1999"/>.
Die Sonderrolle der USA
Die USA begannen seit Antritt der US-Regierung unter Ronald Reagan (1980-1984) einen zunehmenden Teil ihrer Pflichtbeiträge zum UNO-Haushalt sowie zum Peacekeeping-Budget der UNO zurückzubehalten. Diesen klaren Verstoß gegen die Vereinbarungen begründeten die USA ursprünglich mit politischer Besprechung an sich verständigen auf UNO-Programmen, später unter Präsident George Bush (ab 1988) warfen sie der UNO Ineffizienz und Geldverschwendung vor. Bis 1992 war der Schuldenbetrag der USA an die UNO auf 1,5 Mrd US-Dollar angewachsen. Der US-Kongress bezifferte den Schuldenbetrag 1997 unter Verweis auf angeblich erbrachte nichtgeldliche Leistungen an UNO-Peacekeeping-Missionen auf 926 Mio. US-Dollar und setzte die Löhnung als Druckmittel zur Senkung des prozentualen Pflichtanteiles der USA ein<ref name="TAZ-2000-12-28"/>. Zudem nutzten sie die Zurückhaltung ihres Budgetbeitrages wie im Fallgrube des ehemaligen Generaldirektors des OPCW (Organisation zum Verbot chemischer Waffen) José Bustani, des Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali oder im Fallgrube der Besetzung von UN-Kommissionen im Jahre 2001 als Druckmittel um personelle Änderungen innerhalb der UNO zu erzwingen<ref>Joachim Guilliard: Staatsstreich in der UNO (leicht gekürzt erschienen in) junge Welt 28. Apr. 2002</ref><ref name="HSFK-98-02"/><ref> Die USA drohen der UNO Netzzeitung 9. Mai 2001</ref> Die US-Regierung unter Bill Clinton handelte am 10. Juni 1997 im sogenannten Helms-Biden-Abkommen eine Senkung des US-Beitrages zum regulären UN-Budget von 25 % auf 20 % und eine Senkung des US-Beitrages für Peacekeeping-Einsätze von 31 % auf 25% aus<ref name="HSFK-98-02"/>.
Die Charta der Vereinten Nationen
Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen
Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Tagung nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein chronologisch nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich u. a. mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Zuschreibung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Ausrichten und Grundsätzen.
Am meisten kontrovers und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt:
- „Die UNO ist nicht befugt, in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.“
Organe der Vereinten Nationen
Hauptorgane
Gemäß Kapitel 3, Artikel 7 der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Nahe den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
- Die Generalversammlung (General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten, sie entscheidet auch über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär.
- Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn Mitglieder werden jedes Mal auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind verpflichtend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, unterhalb alle fünf ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem „Veto-Recht“ der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Enthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als „Veto“ gewertet.
- Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt.
- Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es seit 1994 (nach der Entlassung des vor ... unter US-Verwaltung stehenden Staates Palau in die Unabhängigkeit) keine Treuhandgebiete mehr gibt.
- Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als universelles völkerrechtliches Schiedsgericht.
Nebenorgane und Sonderorganisationen
Hauptartikel: UN-Spezialorganisation
Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Jetzt gibt es summa summarum 22 Nebenorgane, benachbart dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP.
Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und pekuniär selbständig, jedoch durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind partiell wenn schon älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet u. a. mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.
Arbeit und Ziele
Seit ihrer Gründung konnte die UNO jede Menge beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
- sie wirkte bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit
- sie entschärfte die Berlinkrise 1948–1949,
- die Kubakrise 1962
- die Nahostkrise 1973
- sie wirkte in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
- Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988
Sie sicherte direkt den Friede z. B. in
Verschiedene Ziele haben die Vereinten Nationen schon erreicht:
- Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
- Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
- Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich gut die Hälfte der global geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
- Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
- Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Mio. verlegte Minen
- 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.
Friedenssicherung
Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeiden und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass schon im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ...
- den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta).
Zur Verwirklichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Beteiligung der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:
- „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta).
Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist benachbart dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und wenn das nicht möglich ist nicht-militärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Im Vorfeld der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Sachverhalt beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann und Empfehlungen an die UNO-Mitglieder plädieren sowohl .... als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten.
Bei Zwangsmaßnahmen sind als auch nichtmilitärische Sanktionen sowohl .... als auch direktes militärisches Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).
Blauhelme
Hauptartikel: Friedenstruppen der Vereinten Nationen
Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen nahe der Uniform ihres Landes. Ein Direktive zur Absenden von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO schon 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.
Ruanda-Krise
1994 wurde in Ruanda eines der schwersten Straftat der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO untätig zusehen, da ihre Anzahl in erster Linie viel zu gering war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem Anweisung ausgestattet waren, das ein Eingreifen überhaupt gestattet hätte. Dieses Vorkommnis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO.
Bosnien-Krise
Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden von bosnischen Serben ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Panoptikum gestellt.
UNO-Sprachen
Obgleich die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt dienstlich benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs sind zwei - Engl. und Französisch - Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung fiktiv wurde. Amtssprache bedeutet, dass in jeglicher offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu stattfinden hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stillstehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Geschäftszimmer der Vereinten Nationen hat jede(r) Delegierte das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken. Auch müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte „Security Council/Conseil de sécurité“ in New York, Broschüren, Führungen usw.) Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte in der Regel aus.
Kritik an der UNO
Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates
Ein Kritikpunkt ist die geschichtlich bedingte Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Verwendung von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Amerika abzuwenden, so legte 1946-64 etwa die Sowjetunion 103 Mal Veto gegen einmütige Mehrheiten ein. Bei 69 Konventionen zu Israel legten die USA in 20 Fällen ein Veto ein.
Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Bewohner der ständigen Mitglieder stellen, stillstehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Zum Beispiel verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Mio. Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Volk leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen, denn die hierarchische Baukunst des UNO-Sicherheitsrates, die verständigen auf wenigen USA größere Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der Entwicklung der realen Macht der Nationen. In diesem Sinne ist der Sicherheitsrat ein Machtkonzentrations- und Handlungsorgan und dient nicht der Repräsentation. Selbst mit 15 Mitgliedern stieß er oft und schnell an die Grenze seiner Handlungsfähigkeit wegen der widerstreitenden Interessen, die durch jedes Typ transportiert werden.
Ein Sicherheitsrat, in dem ganz Mitgliedstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil fair repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig, da es beinahe unmöglich ist, für konkrete und bindende Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsensus von über 190 Staaten zu erwirken. Eine wirklich „gerechte“ Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Verfassung der UNO vonstatten gehen, unter Festigung von Rolle und Kompetenzen der Generalversammlung.
Die Ursachen dafür, dass es bis dato nicht zu einer solchen Reorganisation kam, scheinen sich auszubalancieren: Eine entschlossene Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation Rechnung trüge, implizierte einen Machtverlust der noch privilegierten ständigen Mitglieder – überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der Finanzierung der UNO aufbringen.
Kompetenzen
Ein zentrales Problem der UNO sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen. Es gelang der UNO zuallererst deshalb, fast alle Vereinigte Staaten der Welt unter einem Dach zu vereinen, weil die Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen kulturellen Überzeugungen und politischen Ideologien – auch wenn diese sich z. T. gegenseitig ausschließen – in deren Sinne und zu deren Gunsten entsprechend der Konstellation ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfähigen Weltorganisation vollständig aufgehen kann, wäre eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese Organisation in allen drei Bereichen der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) notwendig. Dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum ein Staat bereit. Letztlich behindern nationale Alleingänge die meisten Ansätze, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UNO zu gelangen. Beispiel dafür sind etwa die USA, die die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für eigene Bürger ablehnen und sich für den Fall eines gegen ihren Willen dort herbeigeführten Prozesses wenn schon die militärische „Befreiung“ widmen wollten, was die Ausweis des Internationalen Strafgerichtshofs zusammenfassend in Anfrage stellt. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die UNO kaum – oder gar nicht – in Karambolage mit den Interessen der USA Politik ausüben kann, da sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und anlagebedingt zu stark verwoben ist.
Manche Kritiker werfen der UNO deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller ausgegeben werden könnte, erstens stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren – ein allerdings sehr pointierter Standpunkt. Denn mehr Verbindlichkeit bedeutet notwendig auch mehr Uniformität. Nichtsdestotrotz es der UNO nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UNO-Missionen wirklich siegreich und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung ohne die UNO-Vermittlung besser abliefe, darf gleichermaßen bezweifelt werden. Realistisch betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, indessen sich die Völker der Welt nicht auf eine widerspruchsfreie und allerdings scharfe Bestimmung ihrer kulturellen und politischen Werte samt der sich daraus ergebenden Implikationen verständigen auf können und an diesem Anspruch sollte die UNO auch nicht gemessen werden.
Weitere Kritik
- Ein großer Fehlschlag war das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den Transferleistungen gerieten.
- Der UNO wird auch vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie sich dagegen aus Krisen in Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien, Ruanda und Peru.
- Bei Industriestaaten herrscht ein relatives Desinteresse an allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, werden diese oft nach stillschweigender Übereinkunft außerhalb oder beiläufig in der UNO behandelt.
- 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UNO zu stellen. Auf der einen Seite wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, indessen sie nicht sichergehen konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die Sowjetunion ihre Lehre nicht einstellen, derweil Washington über das Nuklearwaffen-Monopol verfügte. Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht, übrige Vereinigte Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Somit brachen diverse Kriege aus, die diese stellvertretend für die Supermächte ausfochten (Stellvertreterkriege).
- Ein weiterer, umstrittener Kritikpunkt ist, dass sich die UNO überproportional mit der Verurteilung Israels befassen würde. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden in der Plenum so jede Menge Resolutionen gegen Israel erlassen und so mehrere Sondersitzungen bzgl. Nahostkonflikt einziehen wie zu keinem anderen Thema. Im Sicherheitsrat werden diese Resolutionsentwürfe gewöhnlich nicht angenommen, da die USA meist stattdessen Israels ihr Veto einlegen. Somit sind sie auch nicht völkerrechtlich bindend. Dagegen würden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt selten thematisiert. So ist erst kürzlich ein Resolutionsentwurf, der erstmalig in der Geschichte der UNO betont den Antisemitismus verurteilen sollte, auch mit den Stimmen der arabischen USA abgelehnt worden. Einen Höhepunkt erreichte dies beim UNO-Kongress in Durban, wo der Zionismus als bedeutungsähnlich mit Rassismus erklärt wurde.
Literatur
- Dieter Göthel: Die Vereinten Nationen – Eine Innenansicht. Auswärtiges Amt, Kapitale 2002
- Günther Unser: Die UNO – Aufgaben, Strukturen, Politik. dtv, München 2004, ISBN 3-423-05254-6
- Klaus Dieter Wolf: Die UNO – Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. C.H.Beck, München 2005, ISBN 3-406-50878-2
- Sabine von Schorlemer (Hrsg.): Praxishandbuch UNO – Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen. Springer, Kapitale 2003, ISBN 3-540-43907-2
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8252-2243-8
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002
Siehe auch:
- Portal:Vereinte Nationen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Afrikanische Union
- Völkerrecht
- Model United Nations
- Global Governance
- Völkerbund
Weblinks
| (TID 646251) | Commons: Vereinten Nationen – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
(TID 269231)
- Informationen der Nobelstiftung zur Preisverleihung 2001 für die Vereinten Nationen (englisch)
(TID 558458)
(TID 558534)
- www.un.org – Internationale Seite der UNO (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch)
- www.un.org/... – Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats
- www.runiceurope.org/... – Regionales Informationszentrum der UNO mit Chartatext und Daten zum Aufbau
- www.dgvn.de – Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
- www.bpb.de/... – Bundeszentrale für politische Bildung: 60 Jahre Vereinte Nationen
- www.globalpolicy.org/eu - Daten und Analysen zur UNO
- www.uno-komitee.de – Ausschuss für eine demokratische UNO
- Brockhaus: Entstehung und Organisation der UNO
Quellen
<references/>
| (TID 646251) | Dieser Artikel wurde in die Aufzählung der Lesenswerten Artikel aufgenommen. |
(TID 368498)
| (TID 646251) | Dieser Artikel oder Abschnitt ist noch unvollständig und weist folgende Lücken auf: Personalkörper (Zusammensetzung, Qualifikation, Anzahl der Mitarbeiter); eigene Polizei |
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