Vatikanstadt
Aus Schlauweb
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| Amtssprache | Latein, Italienisch, Deutsch1 | ||||
| Hauptstadt | --- | ||||
| Staatsform | Absolute Wahlmonarchie | ||||
| Staatsoberhaupt | Benedikt XVI. | ||||
| Kardinalstaatssekretär | Angelo Sodano | ||||
| Präsident des Governatorato (SCV) | Edmund Casimir Szoka | ||||
| Fläche | 0,44 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 932 Bevölkerung (Juli 2005) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 2.071 Bevölkerung pro km² | ||||
| Unabhängigkeit | 11. Februar 1929 (Lateranvertrag) | ||||
| Nationalfeiertag | 19. April (Wahl von Benedikt XVI.) | ||||
| Währung | Euro | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Nationalhymne | Inno e Marcia Pontificale | ||||
| Kfz-Kennzeichen | V | ||||
| Internet-TLD | .va | ||||
| Vorwahl | +39 06 (zugeteilt: +379) | ||||
| Offizielle Web-Angebot | www.vatican.va | ||||
| 1Offizielle Sprache der Schweizergarde ist Deutsch. | |||||
| Bild:LocationVaticanCity.png | |||||
| Bild:Va-karte.png
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Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und Schweiz) oder auchStaat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich) ist der kleinste von der UNO anerkannte eigenständige Staat der Welt. Er liegt innerhalb des Stadtgebiets von Rom (Italien) und hat eine Fläche von 0,44 km² und 932 Bürger (davon 552 Staatsbürger). Zur Vatikanstadt gehören der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.
Der Staat der Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, Staatschef ist der Papst. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Staat auf internationaler Ebene.
Inhaltsverzeichnis |
Geographie
Hauptartikel: Territorium der Vatikanstadt
Auf dem Raum der Vatikanstadt befinden sich unter anderem:
- der Petersdom
- die Sixtinische Kapelle
- die Vatikanischen Museen (die Vatikanischen Sammlungen)
- die Vatikanische Bibliothek
- das Vatikanische Geheimarchiv
- die Vatikanische Pinakothek
- der Vatikanische Bahnhof, der den Vatikan mit Waren versorgt
- die Vatikanischen Gärten
- die Leoninische Mauer
- der Päpstliche Palast
- das Gouvernatoratsgebäude
Nahe sind folgende Gebäude und Grundstücke im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls (jedoch nicht Teil vatikanischen Staatsgebietes):
- Castel Gandolfo
- Santa Maria Maggiore
- Kirche San Giovanni in Laterano
- Kirche San Paolo fuori le Mura
- Palazzo Courtial
- Palazzo di Propaganda Fide
- Palazzo di San Callisto
- Palazzo del Vicariato
- Palazzo della Cancelleria
- Sitz der Kongregation für die orientalischen Kirchen
- Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre
Bevölkerung
Von den etwa 800 Menschen, die im Kirchenstaat leben, haben ungefähr 550 die vatikanische Staatsbürgerschaft (darunter sind ca. 110 Schweizergardisten - Staatsbürger auf Zeit - und etwa 50 alternative Laien). Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zeitweise und an eine Funktion leibeigen verliehen. Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft. Sie wird den hohen Mitgliedern der Kurie, den Angehörigen der Staatsbürger Garde sowie allen im Kirchenstaat oder in Rom lebenden Kardinälen zuerkannt, darüber hinauf denjenigen, die mit Sondererlaubnis des Papstes auf Periode in der Vatikanstadt wohnen. Gut 40 Prozent der Staatsbürger halten sich allerdings nicht im Vatikanstaat oder in der Gemeinde Rom auf. Bei ihnen handelt es sich um die päpstlichen Gesandten und Nuntien, die für die Phase ihres Amtes ebenso vatikanische Staatsbürger sind.
Im Kirchenstaat lebt der Bischof mit seinen Kardinälen, Prälaten und den Schweizergardisten. Von den 3.000 Angestellten lebt praktisch keine Sau im Kirchenstaat selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Belegschaft der staatseigenen Bank (Vatikanbank) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:
- Hauspersonal: Köche, Reinigungskräfte, Kammerdiener etc.
- Geistlichkeit: Priester, die auch einen Großteil der Verwaltungs- und kunsthistorischen Aufgaben übernehmen.
- Sicherheit: Päpstliche Schweizergarde, Gendarmeria und Aufsichtspersonal für Kirchen und Museen.
- Rundfunk und Presse: Herausgeber des L'Osservatore Romano sowie von Radio Vaticano.
- Lehrpersonal für die dem Vatikan angeschlossenen Universitäten und Lehrstühle.
Geschichte
Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, für der Lateranpalast. "Vatikan" bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel Roms (mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein geringer Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus beerdigen wurde. Schon wenig später baute man dort eine erste Kirche, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an ihrer Stelle eine große Grabeskirche errichten - St. Peter. Der Kirchenstaat wurde damit zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden sonstige Gebäude auf dem Hügel, überwiegend so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch über Wehranlagen verfügten. Unter Leo IV. wurden in der Mittelpunkt des 9. Jahrhunderts größere Befestigungen um den gesamten Wallfahrtsort errichtet (Leostadt).
Mit dem Zerfall des römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte, konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Areal um Rom, welches somit zur Geschlechtszelle des künftigen Kirchenstaats wurde. 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert. Die Päpste residierten jedoch nicht im Vatikan, stattdessen im Lateranpalast, und die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom blieb bis auf den heutigen Tag die Lateranbasilika.
Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Kirchenspaltung sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Kirchenstaat bot dafür bei der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus' auch ausreichend unbebauten Raum. Erstens Nikolaus V. entwarf Zentrum des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die aber unter ihm und seinen Nachfolgern nur partiell vollzogen wurden. Partiell planvoll, zum Teil aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und alternative Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch in diesen Tagen die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte aber bis 1650. Kurz darauf erhielt auch der Petersplatz seine heutige Form.
Parallel zum Erweiterung des Vatikans weitete sich auch das Gebiet des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte er sich über das heutige Mittelitalien, allerdings wurde 1798 im Zuge der französischen Umwälzung das Gebiet zur „Römischen Republik“ erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Vatikan jedoch nochmal her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Vatikan durch König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt, jedoch blieb in ihr natürlich die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Vatikan in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Erst durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem faschistischen Königreich Italien unter Benito Mussolini wurde der Vatikan nochmal als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er aber nur noch das von einer Wall begrenzte Gelände um den Petersdom.
Politik
Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhls (nach internationalem Recht ein weiteres souveränes, jedoch nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt), Präsident ist der Papst. Bestimmte Besitzungen des Verehren Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innerer Sicherheit des Staates sind die Schweizer Garde und der vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.
Der Papst ist als Pastor von Rom ex officio Vorsitzender des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates<ref>Grundgesetz der Vatikanstadt</ref>).
Seitdem 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats beauftragt.
Während der Sedisvakanz, also der Zeitraum zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, verfügt das Kardinalskollegium über alle Befugnisse des Papstes, wobei natürlich die vordringliche Aufgabe die Kalibrierung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen ist. Gesetzliche Bestimmungen, die vom Kardinalskollegium während der Sedisvakanz erlassen wurden, sind nur in dringlichen Fällen zulässig und in ihrer Wirksamkeit auf die Zeitabstand der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Pontifex Maximus steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.
Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Bischof von Rom eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern zurückhalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstlichen Kommission für die Vatikanstadt aus. Sie wird vom Pontifex Maximus für jedes Mal fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Bischof von Rom durch das Staatssekretariat zur Expertise unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Spezifikation der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.
Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Edmund Casimir Kardinal Szoka gleichzeitig auch der Vorsitzende der Päpstlichen Ausschuss ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorat, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Komitee oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.
Die Justizgewalt besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht in jeder Straf- oder Zivilsache und in jedweder Phase allumfassend einzugreifen und z. B. die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder auch sich selbst übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nimmer zulässig.
Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Vereinigte Staaten auf, statt überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit auch kein Subjekt der Vereinten Nationen (während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).
Wirtschaft
Als souveräner Staat wickelt der Vatikanstaat seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.
Anfang der 1990er Jahre haben anliegend der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über zweitausend Jahre gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:
- Der Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten steht der "Finanzminister" der Weltkirche vor (Kardinal Sergio Sebastiani)
- Als Gouverneur des Stadtstaates Vatikan ist Kardinal Edmund Szoka für Einnahmen und Auflage auf dem Gebiet zuständig.
- Die Vermögensverwaltung des Heiligen Stuhles (Apsa) leitet Kardinal Attilio Nicora. Über die Apsa werden die Gehälter gezahlt und auch über anfallende Investitionen entschieden.
- Das Institut für Religiöse Werke (IOR), besser bekannt als Vatikanbank, wurde 1942 von Papst Pius XII. gegründet. Die Bank wird von einem weltlichen Manager, dem Bankbeamter Angelo Caloia, geführt und von einer Kardinalskommission kontrolliert. Eigentümer dieser Einrichtung ist der Papst, der auch Anspruch auf ihre Gewinne hat.
Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikanstaats gehören die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Umsätze des Supermarktes, ebenso wie die Einnahmen der Vatikantankstelle, der Arzneiausgabe und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse.
Übrige Haupteinnahmen werden von Souvenirständen und durch freiwillige Stiften erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Mio. Euro an den Kirchenstaat gespendet. Sonstige Einnahmequellen sind der Vertrieb von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken an Sammler. Die Verleih von rund 2.400 Häusern außerhalb des Vatikans garantiert ein regelmäßiges Einkommen.
Im Übrigen besitzt der Kirchenstaat Gold, das er in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarde Euro sowie (unbezahlbare) Kunstschätze, von denen der frühere Patriarch von AlexandriaJohannes Paul II. sagte: "Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen".
Von der Staatsbilanz des Vatikans sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese fließen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, Räte und Kirchengerichte mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Unterlagen verschiedener Bistümer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrücklich als Weltkirche und da der Kirchenstaat wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen über den Verband der Diözesen Deutschlands dann alle deutschen Bistümer alljährlich einen Anteil für die Aufgaben der Weltkirche bei.
Siehe auch: Finanz- und Vermögensentwicklung der Vatikanstadt
Besonderheiten
Telefonkarten
In der Vatikanstadt und den exterritorialen Voraussetzen gibt es einige Telefonzellen. Es gibt auch vatikanische Telefonkarten, die nur dort, nicht jedoch in italienischen Fernsprechhäuschen funktionieren. Fast alle Käufer der Telefonkarten nutzen sie als Sammelobjekte, denn nur einige Personen haben Zutritt zu den Orten, an denen die vatikanischen Kartentelefone installiert sind (z. B. Vatikanische Bibliothek). Somit ist der Absatz der Telefonkarten zu einer lukrativen Einnahmequelle für den Staatshaushalt geworden.Bahnhof
Der Vatikanstaat verfügt seither 1933 auch über einen eigenen Bahnhof mit 852 m Schienenstrecke. Dieser wurde zuletzt nur noch zwei mal 1979 (zum nächsten Halt in Rom) und 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II. benutzt. Seither 2003 ist in diesem Halt ein Kaufhaus untergebracht. Ansonsten wird diese Schienenstrecke nur noch zum Gütertransport benutzt.
Mehrwertsteuer
Im Kirchenstaat gibt es keine Mehrwertsteuer.
Quellenangaben
<references />
Literatur
- Fabrizio Rossi: Der Vatikan. Politik und Organisation. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51483-9
- Thomas J. Reese: Im Innern des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche. Fischer, Frankfurt a. M. 2000, ISBN 3-10-062921-3
- Niccolo Del Re (Hg.)/dt. Bearbeitung: Elmar Bordfeld: Vatikanlexikon. Pattloch, Augsburg 1998. ISBN 3-629-00815-1
Weblinks
| (TID 646251) | Wikinews: Portal:Vatikan – aktuelle Nachrichten |
(TID 342006)
| (TID 646251) | Wikisource: Grundgesetz des Staats der Vatikanstadt – Quellentexte |
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| (TID 646251) | Wiktionary: Vatikanstadt – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
(TID 222120)
- Vatican.va - offizielle deutschsprachige Seite des Vatikanstaates
- Artikel zum Vatikan aus dem Ökumenischen Heiligenlexikon
- Stadtplan der Vatikanstadt
- Vaticano Web (Italienisch)
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