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Vorstand

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Der Vorstand ist die operative Leitung einer Organisation, z. B. eines Unternehmens oder eines Vereins.

Die meisten Organisationen sind in der Gestaltung des Vorstandes frei, in den meisten größeren Unternehmen finden sich im Leitendes Gremium jedoch ein Vorsitzender und zahlreiche Mitglieder, zum Beispiel die Leiter verschiedener Produktionsbereiche/Divisionen oder verschiedener Aufgabenbereiche.

In einer Aktiengesellschaft wird der Leitendes Gremium (§ 76 ff. AktG) durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt. Eine erneute Benennung ist möglich. Der Leitendes Gremium kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Der Leitendes Gremium muss nicht Aktionär und darf nicht Aufsichtsratsmitglied sein (§ 105 AktG). Wenn eine AG über reichlich 3 Millionen EUR Grundkapital verfügt, muss sich der Leitendes Gremium aus mindestens 2 Personen zusammensetzen, wenn die Satzung nichts anderes aussagt. Besteht der Leitendes Gremium aus mehreren Personen, so herrscht Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sowie Gesamtvertretungsbefugnis. Das Gehalt des Vorstandes kann außer einem fixen Betrag auch eine Einbindung am Jahresgewinn (Tantième) sein. Der Leitendes Gremium hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf das Wettbewerbsverbot zu achten und den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Unternehmens in Sachkenntnis zu setzen. Außerdem hat er die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht den Abschlussprüfern vorzulegen (§ 148 AktG).

Nach einer Amtsdauer kann der Leitendes Gremium auf der Hauptversammlung entlastet werden. Die Entlastung hat auf der einen Seite kommunikative (Billigung der Amtsführung der zurückliegenden Amtsperiode), aber auch rechtliche Bedeutung (Freistellung der Entlasteten von allen im Zeitpunkt der Beschlussfassung bei sorgfältiger Prüfung aller Daten erkennbaren Ersatzansprüchen).

Bei einem eingetragenen Verein wird der Leitendes Gremium (§ 26 BGB) durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er kann aus mehreren Personen bestehen und vertritt den Verein juristisch und außergerichtlich. Die Satzung des Vereins legt fest, für welchen Phase der Leitendes Gremium gewählt wird, aus welchen Mitgliedern (z. B. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer) er besteht und wie er den Verein vertritt.

Bezüge von Vorstandsmitgliedern in Deutschland

Im internationalen Vergleich Gültigkeit besitzen Bezüge von Vorstandsmitgliedern deutscher Firmen als durchschnittlich. Die Spanne genug von 40 000 € bis 6 Mio. €. Ein Drittel der Vorständsmitglieder verdient über 350 000 €, ein Drittel erhält zwischen 200 000 € und 350 000 € und ein weiteres Drittel verdient unter 200 000 €. Dabei treten kumulativ variable Vergütungsformen (Boni, Aktienoptionen) in den Vordergrund, die erst nach dem Erreichen bestimmter Unternehmensziele (Benchmarks) gezahlt werden.

(Die Geld in die Hand nehmen basieren auf einer ddp-Meldung vom 5. Mai 2006, die auf eine Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum zugriff.)

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Siehe auch

Bild:Wiktionary-ico-de.png

(TID 646251)

Wiktionary: Vorstand – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

(TID 222120)

Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

(TID 693571)


en:Board of directors

nl:Raad van Bestuur

(TID 23479)

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