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Vorstandsvorsitzender

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Als Vorstandsvorsitzenden im engeren Sinne bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft.

Nach deutschem Aktienrecht muss eine AG zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor. Die Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht.

Doch ist es zulässig, dass eine AG einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat, was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen zu diesem Punkt finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, immer wieder einmal - erst einmal bei Banken - auch einen Vorstandssprecher.

Der Unterschied zwischen Vorstandsvorsitzendem und Vorstandssprecher ist, dass der Sprecher aus der Zentrum seiner Vorstandskollegen hervor gewählt wird, diese Funktion aber keine Sonderrechte gewährt. Der Vorsitzende demgegenüber wird vom Aufsichtsrat gewählt, seine (möglichen) Sonderrechte gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern beschränken sich aber darauf, dass bei Vorstandsbeschlüssen seine Stimme bei Stimmgleichheit entscheiden kann und er die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern kann, gerade Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung zusätzliche Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-Directeur Géneral (PDG).

Z. T. werden auch die Vorsitzenden anderer Vorstände, etwa von Vereinen, Vorstandsvorsitzende genannt.

Vorstandsbezüge in Deutschland

Zu den Bestverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 30 DAX-Unternehmen. Diese sind ab dem Geschäftsjahr 2007 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet. 22 Konzerne taten dies schon 2005. Spitzenverdiener 2005 war der Vorstandschef der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog ein Salär von 11,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Harry Roels mit 6,78 Mio. Euro, gefolgt von DaimlerChrysler-Vorstand Dieter Zetsche mit 6,55 Mio. Euro. Am wenigsten verdiente Wolfgang Mayrhuber von der Lufthansa: 1,37 Mio. Euro.

Die angeführten Bezüge entwickeln sich aus dem (oft relativ geringen) Fixsalär und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein mehrfaches übertreffen kann.

Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.


Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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en:CEO

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