Zweites Vatikanisches Konzil
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Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), welches von der katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil geschätzt wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Das zweite vatikanische Konzil wurde von Pontifex Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoralem und ökumenischem Denken einberufen. Der Kirchenoberhaupt wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Aktualisierung dogmatischer Sätze getreu ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Nach dem Tod von Stellvertreter Christi auf ErdenJohannes XXIII. im Im Jahre1963 wurde das Konzil durch Patriarch von AlexandriaPaul VI. fortgesetzt und beendet.
Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Unterredung mit Andersgläubigen. Binnenkirchlich trat in den Folgejahren eine in diesem Ausmaß nicht vermutete nachkonziliare Krise auf, deren Ursachen und Folgen sich einer sachgemäßen Beurteilung aktuell noch entziehen.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Einberufung
Der Gedanke eines neuen Konzils geht nach Informationen Angelo Giuseppe Roncallis auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani zurück, die am zweiten Tag jenes Konklaves geführt wurde, in welchem Bischof von Rom Johannes XXIII. gewählt wurde. Roncalli plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche der Gegenwart anpassen sollte. Dies beschrieb Johannes XXIII. als „Aggiornamento“ (Heutigwerden). Am 25. Januar 1959 gab der Stellvertreter Christi auf Erden vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.
Die Nachricht der Einziehung des Konzils wurde weltumspannend mit großer Aufmerksamkeit und selbst Wohlgefallen dagegen genommen. Nicht von den Socken von den Plänen bzw. der inhaltlichen Vorgabe war dagegen ein Gutteil der Kurienkardinäle, angeführt von den Kardinälen Giuseppe Siri und Alfredo Ottaviani. Diese befürchteten eine Aushöhlung der kirchlichen Lehre durch die Anpassung an den gerade herrschenden Zeitgeist. Die kuriale Gegenseite versuchte deswegen, auf die Pläne und Inhalte des Konzils größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Da Johannes XXIII. schon 78 Jahre alt war, spielten sie überwiegend auf Zeit.
Vorbereitung
Für die Vorbereitung des Konzils wurden diverse Vorbereitungskommissionen gegründet, deren wichtigster - der 800 Köpfe starken Ersten Vorbereitungskommission - der Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini vorstand. Diese Komitee befragte in päpstlichem Auftrag weltumspannend 3500 Bischöfe, Prälate, Ordensobere und Professoren an katholischen Universitäten. Auch diese Vorbereitungskommission stand den Konzilsplänen des Papstes gegensätzlich gegenüber.
Der Pontifex Maximus konnte daher seine eigenen Anliegen, vorerst die Ökumene nur unter Widerständen in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil haben sollte hatte sich längst ein weltweiter Austausch entwickelt. Der aus der Helvetien stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in einem Buch wirkliche Bemühungen in Trend Ökumene, eine Neugestaltung der Kurie, einen interreligiösen Gedankenaustausch und die Aufhebung des Index Librorum Prohibitorum. Um die Macht der Kurie bei der Vorbereitung zu brechen, richtete der Bischof das „Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen“ ein, zu dessen Leiter er Augustin Kardinal Bea ernannte. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen war von jetzt an für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt.
Im Warme Jahreszeit 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste zuallererst noch der organisatorische Ablauf und wer eingeladen werden sollte. Fest stand bis nachher nur, dass die Sprache des Konzils Latein sein sollte. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen in erster Linie darauf hinaus, dass das Konzil mehr wahren als aufmöbeln sollte. Diese Trend aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmalig zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.
Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe gegenständlich Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Fokus des Konzils sein sollte. Er wollte ein freies und selbstständiges Konzil ohne Tabufragen, dass eine Eigendynamik entwickeln und so zu seinem Ziel, einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche führen sollte.
Eröffnung
Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Festzug zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom in der Vatikanstadt ein. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Intern des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 M lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.
Verlauf
Erste Sitzungsperiode
Schon die ersten Sitzungen - genannt allgemeine Kongregationen - deuteten darauf hin, dass es zu einer finalen Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil bestimmen und versuchte, auf Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung Einfluss zu nehmen. Erste Nagelprobe war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962. Diese sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt werden sollten, die restlichen wurden durch den Pontifex Maximus ernannt. Die Liste, die jedoch von der Vorbereitungskommission ausgearbeitet wurde, enthielt vorerst Kandidaten, die der Kurie entstammten oder ihr nahe standen. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich besser gesagt mit den Kandidaten auf der Verzeichnis befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, nahmen sich die Kardinäle Liénart und Joseph Frings das Wort und setzten namens der Konzilsväter ihre Vorstellungen durch. Das Konzil wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als Konzil verstanden und sich nicht den Vorschlägen der vormals allmächtigen Kurie fügen wollten.
Nach der Vertagung wurden zuerst von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die sich Pontifex Maximus Johannes XXIII. - inzwischen schwerkrank - erhofft hatte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst nicht auf ein Ziel ausgerichtet. Auch diese Bestimmung hatte der Nachfolger Petri dem Konzil überlassen, das mit diesen Worten jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Pontifex Maximus Paul VI., gab in einem elfseitigen Zuschrift an den Patriarch von Alexandria die endgültige Trend vor. Er plädierte für einen ökumenischen Dialog, einer Beschäftigung mit dem Wesen der Kirche und die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Die Vorschläge wurden von der kurialen Opposition, speziell durch Kardinal Alfredo Ottaviani - Präfekt des Hl. Offiziums - mit scharfer Beurteilung aufgenommen. Das Konzil jedoch nahm die Beschlüsse mit großer Zustimmung an, was für Ottaviani einen immensen Machtverlust bedeutete. Die Tendenz des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.
Zweite Sitzungsperiode
Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Patriarch von Alexandria Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger Johannes' XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter von Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt. Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen kommend zukommen sollte. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft anstatt eines Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Primat des Papstes, welcher gleichfalls nur Kleriker ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer geschichtlich gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Joseph Frings - eine der prägendsten Figuren des Konzils - protestierte gegen eine Aktion konservativer Kräfte und münzte diese schließlich gegen die Anstalt des Hl. Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege Verhalten an den Tag, welches nicht im geringsten der heutigen Zeit entspreche und einen Grund des Anstoßes für die Welt darstelle. Frings, assistiert von seinem Peritus, dem jungen Joseph Ratzinger, sprach sich für eine Reform des Offiziums aus, die von Paul VI. schon 1965 durchgeführt wurde. Charakter Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968).
Einige Tage später sollte das Dekret zu Religionsfreiheit verabschiedet werden. Darin beinhalten war eine Abkehr vom alten Absolutheitsanspruch der katholischen Lehre vorgesehen. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Edikt aussprach, entsprach der Stellvertreter Christi auf Erden dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten.
Ein wichtiges Dokument konnte allerdings verabschiedet werden. Am 21. November 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Verfassung über die Liturgie. Auf seiner Grundlage sollte später die Liturgie überarbeitet werden. Mit der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode.
Dritte und vierte Sitzungsperiode
Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minorität waren, für auch ihre althergebrachten Einflüsse nicht länger geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, trotz von den Bewahrern weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Wichtigste Dokumente waren Lumen Gentium, Nostra Aetate und Gaudium et Spes. Die vierte Sitzungsperiode wurde auf Grund des Willens der Majorität der Konzilsteilnehmer anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen.
Dokumente
Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:
Erste Sitzungsperiode
In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.
Zweite Sitzungsperiode
In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Sacrosanctum Concilium: Stand über die heilige Liturgie; 22. Nebelmonat November 1963
- Inter mirifica: Kodex über die sozialen Kommunikationsmittel; 4. Dez. 1963
Dritte Sitzungsperiode
In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Lumen Gentium: Zustand über die Kirche; 21. November 1964
- Unitatis redintegratio: Verfügung über den Ökumenismus; 21. Nebelmonat November 1964
- Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen; 21. November 1964
Vierte Sitzungsperiode
Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:
- Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
- Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Okt. 1965
- Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
- Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
- Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
- Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
- Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
- Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
- Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
- Dignitatis Humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
- Gaudium et Spes: Pastorale Zustand über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dez. 1965
Diese Dokumente behandeln speziell die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
- Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Zustand über die Heilige Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache verdrängt. Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche Vorhaben des Konzils hinausgegangen, das in SC 36 feststellte: "Der Nutzung der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Privileg entgegensteht." Nicht Beseitigung des Lateins als Kirchensprache war das Ziel des 2. Vatikanischen Konzils, für die Möglichkeit, "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, erstens in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (ebd.).
- Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als alleinig wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise mit Berufung auf den "Geist des Konzils" von manchen Theologen relativiert. Diese Interpretation ist abgestützt von den Dokumenten Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra Aetate (andere Religionen). Im "Dekret über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es daneben: "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Wissen feststehend von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Mensch dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Leute zu verbreiten." (DH 1)
- Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen" (DH I)
- Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
Verbindlichkeit
Die vier Konstitutionen des Konzils bildlich darstellen sich durch die höchste Verbindlichkeit aus, die dem Lehramt in der katholischen Kirche zukommt. Sie sind Dogmen im besten Wortsinn. Auch die anderen Dokumente des Konzils sind selbstverständlich verbindlich. Wenn das gesamte Konzil als pastoral bezeichnet wird, so wurde mit diesem Begriff oft eine geringere Verbindlichkeit seiner Beschlüsse verbunden. Diese Auffassung wurde vom Konzil selbst (in der nota praevia zu Lumen Gentium und in der Fußnote zu Gaudium et Spes) abgelehnt.
Teilnehmer
Mit Ausnahmefall der Griechisch-Orthodoxen waren alle christlichen Kirchen nicht römisch-katholischer Prägung direkt, oder durch die Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse indirekt, beim Vaticanum durch Beobachter vertreten.
In der Gesamtheit 3.044 Teilnehmer
Bekanntschaften Person waren beispielsweise:
- Augustin Bea, Präsident des Sekretariats für die Förderung der Einheit der Christen
- Michael Browne, Leitungsfunktion bei der Erarbeitung diverser Schemata.
- Giacomo Lercaro, "Moderator".
- Alfredo Ottaviani, Vorsitzender der Konzilskommission.
- Sebastian Tromp, Sekretär der Konzilskommission.
- Karl Rahner, Theologischer Berater
- Hans Küng, Theologischer Berater
- Joseph Frings, Erzbischof von Köln
- Otto Spülbeck, Seelsorger von Meißen
- Marcel Lefebvre, Erzbischof von Dakar, später einer der schärfsten Kritiker des Konzils, in seiner Jugend Anhänger von Charles Maurras
- Julius Döpfner, "Moderator", Erzbischof von München und Freising
- Franz König, Erzbischof von Wien
- Karol Wojtyła, Erzbischof von Krakau, später Pontifex Maximus Johannes Paul II.
- Joseph Ratzinger, Theologischer Berater, später Patriarch von Alexandria Benedikt XVI.
Als einziger Laie sprach Jean Guitton am 3. Dezember 1963 auf dem Konzil.
Nichtkatholische Beobachter waren beispielsweise:
- Frère Roger, Gründer der ökumenischen Fraternität Gemeinschaft von Taizé
- Frère Max Thurian, Subprior der ökumenischen Fraternität von Gemeinschaft von Taizé
Hintergründe der Nichtentsendung orthodoxer Beobachter
Ausnahme: Beobachter des moskowitischen Patriarchats.
Das Ökumenische Patriarchat in Konstantinopel/(Istanbul) gab am 5. Oktober 1962 bekannt, dass es ob der vorhergehenden Konsultationen mit den autokephalen Kirchen nicht zur Absenden von Beobachtern nach Rom komme. Diesen Beschluss des Phanars hätten alle Kirchen zugestimmt, auch der Persönlichkeit Patriarch Alexej I. Die Absenden von Beobachtern durch das Patriarchat von Moskau kam deshalb überraschend. Die Orthodoxe Kirche kennt im Gegensatz zur Römisch-Katholischen keine straffe Hierarchie, statt basiert auf dem Grundsatz der Autokephalie. Die einzelnen Diözesen schließen sich, meist nach nationaler Verbundenheit, zu Gruppen zusammen, wählen ihr Oberhaupt und bilden so die autokephale Kirche, dazu zählen u.a. die Alt-Patriarchate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochia und Jerusalem und die Nationalkirchen von Russland, Zypern, Griechenland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Georgien, Polen und Albanien.
Der Geist des Konzils
Das II. Vatikanische Konzil kann als das wichtigste kirchliche Vorkommnis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. In seinem Anhang wurde viel vom "Geist des Konzils" gesprochen. Ein Versuch, diesen "Geist" zu charakterisieren:
- Im Konzil konnten sich einige Vorstellungen durchsetzen, die sich zuvor entwickelt hatten und bis dahin vom Lehramt abgelehnt und z.T. verurteilt worden waren.
- Der pastorale Herangehensweise des Konzils (das Vat. II hat sich nicht in die Querelen der einzelnen theol. Schulen verwickeln lassen)
- Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden berücksichtigt)
- Biblischer Ansatz (die Bibel ist reichlich ein Zitaten-Reservoir)
- Patristischer Herangehensweise (die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen, nach den biblischen Autoren)
- Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen)
- Öffnung zur Welt (Gaudium et Spes)
- Dialog mit den Nichtchristen (Es gibt ethische und religiöse Werte außerhalb der Kirche.)
- Neuer Stil (Die Anathema-Formeln finden sich dort nicht mehr)
Kritik
Besprechung am 2. Vatikanischen Konzil kommt besonders von Traditionalisten, die der vorkonziliaren Kirche nachtrauern und das Konzil für eine Abwendung vieler Leute vom Glauben verantwortlich machen (siehe nachkonziliare Krise).
Auch Religionskritiker zurechtweisen das Konzil als Versuch der katholischen Kirche, sich nur äußerlich einen modernen Anstrich zu geben.
Die interne Besprechung bezieht sich entweder auf die schleppende Umsetzung der Beschlüsse oder auf die Forderung nach einem neuen Konzil, da das 2. Vatikanische schon überholt sei.
Literatur
- Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 31. Aufl. Herder, Freiburg 2004 ISBN 3451277352
- Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil - Vorgeschichte, Verlauf, Ergebnisse, Nachgeschichte, Echter Verlag, Würzburg, 1993 ISBN 3-429-01533-2
- Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt - Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt, Firma St. Gabriel, Mödling, 4. Auflage 1999, ISBN 3-85264-567-0
- Franz Xaver Bischof, Stephan Leimgruber (Hg.): Vierzig Jahre II. Vatikanum - zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte, Echter Verlag, Würzburg 2004, ISBN 3-429-02605-9
Manfred Plate: Weltereignis Konzil. Darstellung - Sinn - Ergebnis. Freiburg/Basel/Wien: Herder 1966
- Elmar Klinger, Rolf Zerfaß (Hg.): Die Kirche der Laien. Eine Weichenstellung des Konzils. Würzburg: Echter 1987
- Elmar Klinger: Armut - Eine Herausforderung Gottes. Der Glaube des Konzils und die Befreiung des Menschen. Zürich: Benziger 1990
- Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum - Pfingsten unserer Zeit. Mit einem Vorwort von Elmar Klinger, aus dem Italienischen von Barbara Häussler, Würzburg: Echter 2002
- Günther Wassilowsky (Hg.): Zweites Vatikanum - vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. (QD 207) Freiburg i. B.: Herder 2004
Siehe auch
Weblinks
- Alle Dokumente des 2. Vatikanischen Konzils
- IKvu-SPECIAL "Zweites Vatikanisches Konzil"
- Ecclesia Semper Reformanda - Das 2. Vatikanische Konzil / PDA-Version: http://pda.aggiornamento.de.tf
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part I)
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part II)
- Aktuelle Literatur zum II. Vatikanische Konzil
- Ausgewählte Texte
- Power-Point-Präsentation mit kurzgefasster Geschichte, Hintergründen und Inhalten des Konzils
Allgemein anerkannte ökumenische Konzile
325 Nicäa I ·
381 Konstantinopel I ·
431 Ephesus ·
451 Chalcedon ·
553 Konstantinopel II ·
680 Konstantinopel III ·
787 Nicäa II
Ökumenische Konzile der römisch-katholischen Kirche
869 Konstantinopel IV –
1123 Lateran I. ·
1139 Lateran II. ·
1179 Lateran III. ·
1215 Lateran IV. ·
1245 Lyon I ·
1274 Lyon II ·
1311–1313 Vienne ·
1414–1418 Konstanz ·
1431–1442 Basel/Ferrara/Florenz ·
1512–1517 Lateran V ·
1545–1563 Trient ·
1869–1870 Vatikan I ·
1962–1965 Kirchenstaat II
(TID 223074)
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